Spätestens durch die Einmischung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat die Diskussion um den deutschen Genozid an den Herero und Nama an politischer Bedeutung und öffentlicher  Brisanz gewonnen.

Nun hat die Bundesregierung, die sich lange gegen eine klare Benennung als „Völkermord“ <link kurzinterview artikel die-offizielle-deutsche-position-verneint-einen-voelkermord-997>wehrte – vor allem um mögliche Entschädigungszahlungen auszuschließen – den ersten deutschen Genozid doch noch zum „Völkermord“ erklärt. Aber haben die Diskussionen damit ein Ende? Es steht zu befürchten, dass Versuche einer Revision dieses Geschichtsbildes nicht ausbleiben. Von den Leserbriefseiten und Online-Kommentarspalten der verschiedenen Zeitungen und Zeitschriften ist man derlei gewohnt, umso überraschender war die Tatsache, dass  der SPIEGEL noch vor wenigen Wochen (24/2016) seinem Afrika-Korrespondenten Bartholomäus Grill sechs Seiten für die Anzweiflung des Genozids an den Nama und Herero einräumte. Es verwundert, dass dieser nicht die Gelegenheit nutzte, die Komplexität der Frage oder des Begriffs des Genozids zu erläutern, sondern den Kenntnisstand und das theoretische Niveau des letzten Jahrhunderts als neue Erkenntnis darstellte. In einer sehr sensiblen Frage, die sowohl das deutsch-namibische als auch das deutsch-türkische Verhältnis betrifft, reaktivierte er dazu eine bereits Mitte der 1990er Jahre geäußerte Position der namibischen Historikerin Brigitte Lau, ohne die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit ihr überhaupt zu erwähnen, sowie eines namibischen Farmers und Publizisten, des 84jährigen Hinrich Schneider-Waterberg, dessen kolonial-apologetisch und genozidleugnende Thesen schon vor Jahren widerlegt wurden, und in der Wissenschaft nicht ernst genommen werden. Damit ignoriert der SPIEGEL souverän sowohl die neueren Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft wie die jüngsten theoretischen Entwicklungen der Genozidforschung.

Es gibt dabei ein Set an Klischees und Mythen, die schon seit Jahrzehnten tradiert werden. Dazu gehört etwa die These, diejenigen Historikerinnen und Historiker, die von einem Genozid sprächen, folgten blind Horst Drechsler, einem 2004 verstorbenen Historiker aus der DDR. Er habe, so lautet der Vorwurf, im Auftrag der DDR-Führung die Völkermordthese propagiert, wobei er sich im Wesentlichen auf das "Bluebook" stützte, eine britische Propagandaschrift aus dem ersten Weltkrieg, von der sich die Briten später selbst distanziert hätten. Als Quelle sei das Bluebook ebenso unzuverlässig wie die übrigen Quellen, die Drechsler verwandte, da er letztere selektiv benutzt und auch verfälscht habe.

Davon ist nur richtig, dass das "Bluebook" in der Tat nach der Besetzung Südwestafrikas durch südafrikanische Truppen von Besatzungsoffizieren angefertigt wurde. Sie befragten zum einen die afrikanische Bevölkerung nach ihren Erfahrungen mit den Deutschen, und durchforsteten zum anderen die Archive nach Kolonialskandalen und Menschenrechtsverletzungen, um für die zukünftigen Friedensverhandlungen Material in der Hand zu haben, mit dem sich rechtfertigen ließe, dass die Deutschen moralisch nicht in der Lage seien, als Kolonialisten zu fungieren, und man ihnen deshalb die Kolonien entziehen müsste. Dabei wurden sie reichlich fündig. Zeitzeugenbefragungen, Gerichtsakten und Polizeiprotokolle zeichneten ein schonungsloses Bild der Realität im deutschen Rassenstaat. Der Sammlungszweck entwertet die dort versammelten Quellen jedoch nicht, wurden sie doch mittlerweile von Historikern anhand der Originalakten überprüft, und für authentisch befunden. Zahlreiche weitere Quellen in deutschen wie namibischen Archiven bestätigen deren Aussagen. Ähnliches gilt für die übrigen Quellen, die Drechsler benutzt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Genozidthese stützen sich schon lange nicht mehr auf Drechsler, vom "Bluebook" ganz zu schweigen.

Zwar ist es richtig, dass letzteres 1926 von der britischen Regierung zurückgezogen wurde, aber nicht weil das darin Enthaltene falsch war, sondern weil sich im mittlerweile südafrikanisch verwalteten Südwestafrika ein Bündnis zwischen den 'Weißen' südafrikanischen und den 'Weißen' deutschen Siedlern herausgebildet hatte, das den unter deutscher Verwaltung begonnenen Aufbau einer rassischen Privilegiengesellschaft fortsetzte. Und so war es plötzlich nicht mehr opportun die aus einem derartigen System resultierenden Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen zu dokumentieren. Sie wiederholten sich ja unter der neuen Verwaltung.

Ausschlaggebend für das Vorliegen von Genozid ist die Absicht, die Gruppe als Ganzes oder teilweise zu vernichten, jedoch weder die Zahl der Opfer noch deren direkte Tötung.

Große Missverständnisse oder Unkenntnis herrschen über die Bedeutung des Begriffs Genozid. Entwickelt wurde er durch den polnisch-jüdischen Juristen Raphael Lemkin zum einen auf der Grundlage der Erfahrungen mit der Besatzungs- und Vernichtungspolitik des Dritten Reiches und zum anderen auf der Basis historischer Studien, allen voran zum Genozid an den Armeniern. Lemkin, der selbst den Fall der Herero als Genozid betrachtete, wollte damit die versuchte Vernichtung eines ganzen Kollektivs im internationalen Recht verankern. 1948 fand Völkermord schließlich mit der UN Genozidkonvention Eingang in das internationale Recht. Ausschlaggebend für das Vorliegen von Genozid ist die Absicht, die Gruppe als Ganzes oder teilweise zu vernichten, jedoch weder die Zahl der Opfer noch deren direkte Tötung. Auch andere Maßnahmen, wie das bewusste Auferlegen von Lebensbedingungen, die geeignet sind die Gruppe als solche physisch zu zerstören oder geistigen oder physischen Schaden bei Mitgliedern der Gruppe hervorzurufen können daher als Genozid gewertet werden.

Bedauerlicherweise bestimmt statt der relativ weit entwickelten und ausdifferenzierten Theorie ein unterkomplexes Bild von Genozid den allgemeinen Diskurs, auch jenen zu Namibia, das auf gewissen Vorstellungen über den Holocaust beruht. Dazu gehören das Bild einer "industriellen", angeblich "klinischen" also "unblutigen" Tötung der jüdischen Opfer in den Vernichtungslagern ("Gaskammern") ebenso wie das Zerrbild einer absolut überlegenen deutschen Militär- und Vernichtungsmaschinerie, in der die Opfer rein passiv ihr Schicksal erwarteten.

Die Forschung zum Holocaust hat diese Vorstellung längst wiederlegt, die Mehrheit der jüdischen Opfer wurde nicht in den "Vernichtungslagern" ermordet, sondern oftmals einfach erschossen. Letztere waren auch keine passiven Opfer, sondern wehrten sich, sie besaßen "Agency" wie der entsprechende Fachbegriff lautete. Darauf kann auch niemand eine Mitschuld der Opfer ableiten, waren es doch die "Täter", welche sie in die Position brachten, in der sie Widerstand leisten mussten. In der Diskussion zu Namibia lebt diese Vorstellung jedoch weiter. Daher lehnte die bereits erwähnte Brigitte Lau den Begriff des Völkermordes ab, nicht weil sie das Leiden der Opfer nicht anerkannt hätte, sondern weil sie den Begriff des allmächtigen deutschen Militärs als falsche und zudem koloniale Fortschreibung des Mythos von den überlegenen Europäern und den geschichtslosen, passiven Afrikanern angreifen wollte.

Deshalb betonte sie, wie auch andere in ihrem Gefolge, die Schwäche des deutschen Militärs. Indem sie daraus aber einen Beweis für die Unmöglichkeit eines Genozids ableitete, irrte sie. Es war vielmehr der überraschende Erfolg der Herero, der mit dazu beitrug, dass sich aus einer kolonialen Auseinandersetzung, wie es auch andere vorher schon gegeben hatte, ein Vernichtungskrieg und ein Völkermord entwickelten. Wegen des anfänglichen Erfolges der Herero wurde nämlich in Berlin nicht nur beschlossen, ein vergleichsweise großes Expeditionsheer in Marsch zu setzen, sondern auch dem örtlichen Kommandeur, Oberst Theodor Leutwein das Kommando zu entziehen und mit Generalleutnant Lothar von Trotha einen ebenso erfahrenen wie brutalen Offizier damit zu betrauen. Zwar kannte von Trotha weder Land noch Leute, aber er besaß dafür eine klare Vorstellung von der Weltgeschichte als „Rassenkampf“, insbesondere zwischen der "Weißen" und der "Schwarzen Rasse", bei dem es nur einen Sieger geben könnte. Dementsprechend wollte er "die aufständischen Stämme mit Strömen von Blut“ vernichten. Hatte Leutwein noch die wirtschaftlichen Interessen des Schutzgebietes im Auge, zu der auch die Existenz von afrikanischen Arbeitskräften gehörte, folgte Trotha einer ausschließlich militärisch-exterminatorischen Logik.

Die Hetzjagd endete erst am Wüstensaum, wo die deutschen Truppen stoppten, die Wasserstellen besetzten und den Herero, auch Frauen und Kindern, den lebensrettenden Zugang dazu verwehrten.

Schon während seiner Anfahrt, noch vom Schiff aus, ordnete er an, alle Widerstand leistenden Herero zu erschießen. Der Widerstand der Herero wurde zum todeswürdigen Verbrechen, an einen Verhandlungsfrieden war damit nicht mehr zu denken. Von Trotha plante stattdessen eine große Kesselschlacht am Waterberg, wohin sich die Herero mit ihren Familien und ihrem Besitz zurückgezogen hatten. Dort wollte er den Krieg entscheiden. Allerdings scheiterte er damit, da die Herero entkommen konnten. Sie flohen Mitte August 1904 in Richtung der weitgehend wasserlosen Omaheke-Wüste im Norden des Schutzgebietes, verfolgt von deutschen Soldaten, die überrannte Nachzügler nicht selten ohne viel Federlesen erschossen. Diese Hetzjagd endete erst am Wüstensaum, wo die deutschen Truppen stoppten, die Wasserstellen besetzten und den Herero, auch Frauen und Kindern, den lebensrettenden Zugang dazu verwehrten. Gerade weil auch die deutsche Armee erschöpft war, nutzte sie die Natur des Landes, wie es hieß, um einen Sieg zu erreichen, den sie im klassisch militärischen Sinne nicht erreichen konnte. So sollte die "wasserlose Omaheke (…) vollenden, was die deutschen Waffen begonnen hatten: Die Vernichtung des Hererovolkes“, wie es in der offiziellen deutschen Militärgeschichtsschreibung hieß.

Oftmals begegnet man dem Argument, die deutschen Truppen wären aus Schwäche oder Personalmangel gar nicht in der Lage gewesen, die ganze Omaheke abzusperren. Das brauchten sie auch gar nicht. Sie besetzten nur die wenigen Wasserstellen, und hinderten die verdurstenden Herero, diese zu erreichen. Die meisten starben als Folge davon den Dursttod.

In diesem Kontext ist auch der am 2. Oktober 1904 erlassene "Schießbefehl" von Trothas zu sehen, in dem er ankündigte, "(i)nnerhalb der deutschen Grenze" würden "jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber oder Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volk zurück oder lasse auf sie schießen.“ In der konkreten Situation, am Rande der Wüste, in der entkräftete Herero nach  strapaziöser Flucht seit Tagen und Wochen ausharrten, bedeute ein Wegschicken den nahezu sicheren Tod. Der Tagesbefehl von Trothas, der oftmals zur Entlastung zitiert wird, wonach Frauen und Kinder nicht erschossen würden, sondern man über ihre Köpfe zielen würde, damit sie aus Furcht zurückliefen, ist nicht anders als zynisch zu nennen. Das Zurücklaufen bedeutete den Dursttod.

Ähnliches gilt für ebenfalls oftmals apologetisch vorgebrachte Argument, nämlich, dass Berlin den Befehl wieder aufgehoben habe. Das ist faktisch wahr, allerdings geschah dies nicht aus humanitären Gründen, sondern weil man die Soldaten im Süden gegen die Nama brauchte. Und es geschah erst nach neun Wochen, was für die allermeisten Herero zu spät war. Es überlebten eigentlich nur die Herero, denen es an der Spitze der Flüchtenden gelang, die Omaheke zu durchqueren, ehe die wenigen Wasserquellen ganz versiegten, und die, die im Felde zurückblieben, bevor sie die Omaheke erreichten, und nicht von deutschen Soldaten aufgebracht und erschossen wurden.

Wer diese Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft und der historischen Forschung nicht zur Kenntnis nimmt, will das nicht tun. Damit stellt sich jedoch die Frage, warum die Geschichte des deutschen Kolonialismus immer noch schön gefärbt werden muss.