In den letzten Wochen und Monaten ist wieder einmal viel über die „neue Verantwortung“ Deutschlands in der europäischen und internationalen Sicherheitspolitik geschrieben worden. Das an sich ist nicht so furchtbar neu. Neu sind allerdings die Vorzeichen, unter denen diese aktuelle Debatte stattfindet.
Die Beschreibung der neuen Verantwortung resultiert nicht mehr nur aus dem in der Eurokrise weiter gewachsenen politischen und ökonomischen Gewicht Deutschlands. Sie kommt zu einem Zeitpunkt, in dem sich im sicherheitspolitischen Umfeld Europas zwei Trends abzeichnen, die die fortwährende Frage nach der Lastenteilung in der GSVP und der NATO mit neuer Dringlichkeit versehen: Die USA haben eine stärkere Hinwendung in den asiatischen Raum eingeleitet. Obwohl dieser „Pivot to Asia“ bislang weniger deutlich ausgefallen ist als rhetorisch angekündigt, verdeutlicht dies, dass die Europäer ihr Schicksal künftig stärker selbst in die Hand nehmen müssen.
Gleichzeitig ist die Nachbarschaft Europas in den letzten Jahren politisch nicht stabiler geworden. Die politische Zukunft Nordafrikas ist weiterhin ungewiss, in der östlichen Nachbarschaft schwelen Konflikte und auch die Krisen in Mali und der Zentralafrikanischen Republik wirken sich indirekt auf europäische Interessen aus. Die Bedeutung der politischen und militärischen Handlungsfähigkeit von GSVP und NATO wächst eher als dass sie sinken würde – und die USA werden diese in der NATO künftig nicht mehr im gleichen Umfang garantieren wie bisher.
Was sich hinter der Formel "neue Verantwortung" eigentlich verbirgt
Hinter der Formel der „neuen Verantwortung“ verbirgt sich daher eine Forderung der Partner Deutschlands, die sich mit der „Kultur der Zurückhaltung“ schwerlich vereinbaren lässt. Denn die Bundesrepublik wird – zunehmend nachdrücklicher – dazu aufgefordert, diese historisch wohlbegründete Position neu zu interpretieren. Sie soll ihrer Rolle als Gestaltungsmacht, als welche sie sich politisch und ökonomisch ja auch verstanden wissen will, nunmehr „endlich“ auch im Bereich der Sicherheitspolitik gerecht werden: durch die Bereitschaft zur Übernahme von politischer Führung in den internationalen Foren und zur Entlastung der Partner auch durch konkrete Beiträge „on the ground“. Logistische Unterstützung und zivile unterstützende Maßnahmen allein sind, so unbestritten wichtig sie sind, auf Dauer nicht mehr ausreichend.
Logistische Unterstützung und zivile unterstützende Maßnahmen allein sind, so unbestritten wichtig sie sind, auf Dauer nicht mehr ausreichend.
Derartige „unbequeme“ Forderungen hat Deutschland vor allem in den vergangenen vier Jahren unter der letzten schwarz-gelben Bundesregierung immer wieder mit Hinweis auf die deutsche Geschichte zurückgewiesen – wenngleich die Statistiken etwa im Bereich der Rüstungsexporte keineswegs Zurückhaltung belegen. Ganz im Gegenteil: Die Zahl der Waffenexporte erreichte 2010 auch Dank der Ausfuhr von Rüstungsgütern in Länder, die wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen in der Kritik stehen, einen Rekord. Ganz nebenbei schien die „Kultur der Zurückhaltung“ auch die Notwendigkeit einer sicherheitspolitischen Strategie für Deutschland in Abrede zu stellen – frei nach der Devise: Wer eine Kultur hat, braucht keine Strategie.
Eine grundsätzliche Zurückhaltung in der Außen- und Sicherheitspolitik ist selbstverständlich ein hohes Gut!
Nun ist eine grundsätzliche Zurückhaltung in der Außen- und Sicherheitspolitik selbstverständlich ein hohes Gut. Zurückhaltung, verstanden als Absage an einen blinden Interventionismus und in Form eines auf gründlicher Analyse basierenden, abwägenden und umsichtigen Handelns muss zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Sicherheitspolitik sein. Doch genau da liegt des Pudels Kern: Ohne strategische Ziele kann der Erfolg sicherheitspolitischen Handelns nicht gemessen werden. Kritische Abwägung und verantwortungsbewusstes sicherheitspolitisches Handeln braucht daher die definierten Kriterien und Normen einer umfassenden strategischen Verortung.
Wann intervenieren?
Die Erarbeitung einer solchen sicherheitspolitischen Strategie erfordert auch die Definition strategischer Interessen. Dabei steht völlig außer Frage, dass jede sicherheitspolitische Intervention, ob mit militärischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Mitteln, im Einklang mit den im Grundgesetz verankerten Werten stehen muss. Der Einsatz für diese Grundwerte liegt im strategischen Interesse Deutschlands – und zwar aus der Überzeugung heraus, dass politische Stabilität in der europäischen Nachbarschaft für deutsche Sicherheit von zentraler Bedeutung ist. Die alleinige Begründung einer Intervention mit diesen Werten würde jedoch zu kurz greifen. Zum einen wird Deutschland nie in der Lage (noch politisch und gesellschaftlich gewillt) sein, überall zu intervenieren, wo diese Werte in Gefahr sind. Dies wäre in der Tat ein kaum glaubwürdiger Verstoß gegen das Gebot einer wohlverstandenen Zurückhaltung.
Zum anderen wird eine ausschließlich wertmoralische Begründung einer Intervention in der deutschen Öffentlichkeit kaum überzeugen. Sicherheitspolitik führt zwar in der öffentlichen Debatte immer noch ein Nischendasein, die mediale Aufmerksamkeit für eine deutsche Beteiligung oder Nichtbeteiligung an multinationalen Interventionen ist jedoch ohne Zweifel vorhanden. Die Beweggründe für Interventionen der internationalen Partner und ggf. einer deutschen Beteiligung daran werden durchaus intensiv, wenn auch nicht immer sachlich diskutiert.
Die Entscheidung über eine deutsche Beteiligung darf nur dann positiv ausfallen, wenn deutsche bzw. europäische Wertvorstellungen und deutsche bzw. europäische Interessen gefährdet sind.
Die wiederkehrende Frage lautet dann: „Warum hier und nicht (trotz scheinbar offenkundigen gravierenden Menschenrechtsverletzungen) dort?“ Die Öffentlichkeit vermutet längst und erwartet zu Recht, dass die Entscheidung über eine deutsche Beteiligung nur dann positiv ausfällt, wenn deutsche bzw. europäische Wertvorstellungen und deutsche bzw. europäische Interessen gefährdet sind. Entscheidungen, die in jedem Einzelfall transparent und anhand strategischer Kriterien getroffen werden, dürften daher eine weit höhere gesellschaftliche und politische Legitimität erzeugen als bisher, und damit einen wichtigen Beitrag zur Verankerung dieser Politik in der deutschen Gesellschaft leisten.
Die SPD hat in ihrem Programm für die Bundestagswahl 2013 erneut betont, dass eine sozialdemokratische Außen- und Sicherheitspolitik von der Identität Deutschlands als Friedensmacht bestimmt sein muss. Mit Zurückhaltung allein lässt sich aber kein Frieden machen. Deutschland muss sein Selbstverständnis als Friedensmacht konkretisieren und mit einer Sicherheitsstrategie untermauern. Nur so kann die Bundesrepublik das notwendige politische Gewicht in den internationalen Foren entwickeln, das es braucht, um auf eine von Werten und strategischen Zielen geleitete und auf friedliche Verhältnisse zielende multilaterale Interventionsstrategie hinwirken zu können. Die Eckpunkte einer solchen multilateralen Interventionsstrategie hat der Arbeitskreis Internationale Sicherheitspolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung gerade in seinem Papier „Die deutsche Sicherheitspolitik braucht mehr Strategiefähigkeit“ skizziert.
Aktuelle Positionen wie die des German Marshall Funds und der SWP, an dem auch Bundestagsabgeordnete und Mitarbeiter verschiedener Bundesministerien mitgewirkt haben, weisen darauf hin, dass sich eine solche Auffassung auch in der Bundesregierung durchzusetzen beginnt. Die Ankündigung des neuen Bundesaußenministers Frank-Walter Steinmeier, die Erarbeitung einer außen- und sicherheitspolitischen Strategie für Deutschland nach dem Vorbild europäischer Partner prüfen zu wollen, weist in die gleiche Richtung. Und das ist sehr erfreulich: Denn nur auf der Basis einer sorgfältig erarbeiteten umfassenden Strategie, die die Kriterien für ein im besten Sinne zurückhaltendes, aber zielführendes und an jeden Einzelfall sorgfältig angepasstes friedensförderndes Handeln definiert, kann Deutschland die notwendige gestaltende und engagierte Rolle in der europäischen und internationalen Sicherheitspolitik einnehmen, die seiner Verantwortung tatsächlich gerecht wird.
3 Leserbriefe
Ihr Beitrag reiht sich ein in die anschwellende Textserie zu einer interventionsgestützten „Neuen deutschen Außen- und Sicherheitspolitik“ (NdASP) und enthält ein bemerkenswertes Essential: „Die Öffentlichkeit vermutet längst und erwartet zu Recht, dass die Entscheidung über eine deutsche Beteiligung nur dann positiv ausfällt, wenn deutsche bzw. europäische Wertvorstellungen und deutsche bzw. europäische Interessen gefährdet sind.“ Es handelt sich demnach um eine Art duales System: Wenn nur eine der beiden Bedingunskomponenten gegeben ist, dann ist mit einer deutschen militärischen Intervention also nicht zu rechnen. Das hieße, in einer Krisenregion X kann man sich nach Strich und Faden die Köpfe einschlagen, solange unsere geostrategischen Interessen nicht berührt sind, bleibt die Bundeswehr in den Kasernen. (Mit einer vergleichbaren Strategie hat Kennedy in der Berlin-Krise 1961 die Welt dankenswerterweise vor einem atomaren Holocoast bewahrt. Implizit mit ähnlichem Argument hatte es die damalige Justizministerin Herta Däubler-Gmelin 1999 abgelehnt, die gleichermaßen ethnisch bedingten sezessionistischen Konflikte in der Türkei gegenüber den Kurden und in Serbien gegenüber dem Kosovo auf dieselbe moralische Stufe zu stellen und gleichermaßen militärisch zu handeln.) Und umgekehrt, in einem Land oder Region X können zwar durch was auch immer schwerwiegende Beeinträchtigungen deutscher Interessen zu beklagen sein. Solange aber nicht zugleich elementare Menschenrechte verletzt werden, können wir gar da nichts machen. Diese Rhetorik hat den Vorteil, beide Begründungskomponenten symmetrisch und gleichrangig auf eine Stufe zu stellen, während doch bisher stetes nur eine wertmoralische Begründung für eine Intervention herhalten mußte. (Ethnische Säuberungen, Brutkasten-Affäre, Mädchenschulen usw.) Insofern wäre der neue Diskurs schon ein Fortschritt. Bleibt zu vermuten, daß in einem nächsten Schritt konsequenterweise auch auf die Camouflage einer wertmoralische Begründung verzichtet und endlich wieder eine Katze eine Katze genannt wird.
Offen bleibt bei der Debatte allerdings, wie diese Zwei-Komponenten-Strategie und ihr Begründungsdualismus mit dem Völkerrecht kompatibel sind, v. a. mit dem Prinzipien der friedlichen Streitbeilegung und der souveränen Gleichheit aller UNO-Mitgliedsstaaten: Was dem einen souveränen Staat recht ist, darf dem anderen billig sein. Nehmen wir beispielsweise einmal an, in der Nordsee werden Rohstoffe gefunden, die für Chinas wirtschaftliche Interessen lebensnotwendig sind. Nehmen wir an, die Europäische Union und die NATO unternehmen alles, um China von diesen neuen Rohstoffquellen fernzuhalten. Gilt dann das Interventionsrecht auch für Peking, falls man dort der Meinung ist, seine Interessen seien dadurch „gefährdet“ und überdies müssten „asiatischen Wertvorstellungen“, etwa dem Konfuzianismus oder dem Buddhismus, in Europa Geltung verschafft werden?
Der Kant‘sche Kategorische Imperativ gilt nicht nur für das Zusammenleben in der Gesellschaft, sondern selbstverständlich auch im Zusammenleben der Internationalen Staatengemeinschaft, sollen nicht Zustände einreißen, wie sie vor dem Westfälischen Frieden geherrscht haben. Da nicht anzunehmen ist, die UNO, deren außereuropäischen Mitgliedsländer die übergroße Mehrheit der Weltbevölkerung repräsentieren, werde eine Intervention nach Kap. 5 der Charta billigen, um „europäische“ oder gar deutsche Interessen zu schützen, d. h. überhaupt die partikularen Wertvorstellungen einer der vier Himmelsrichtungen, bleibt schleierhaft, wie eine rechtskonforme praktische Anwendung der NdASP mit dieser dualen Begründung aussehen soll. Aber das Rechtsstaatlichkeits-Prinzip, welches das Internationale Recht selbstverständlich impliziert, ist aber nun gerade der Wesenskern des euro-deutschen Wertekanon-Konstrukts - eine contradictio in adiecto. Sollte allerdings die Formel „Gefährdung deutscher bzw. europäischer Wertvorstellungen“ nur ein Lapsus linguae und eigentlich „universelle Werte“ gemeint sein, ergäbe sich ein neues - wiederum rechtliches - Dilemma: In diesem Falle wären dann wohl bei solcherart „wertebasierten“ Intervention Ermittler, Ankläger, Richter und Henker selbstermächtigt und handlungsidentisch. Gewaltenteilung, Anwalt und Appellation sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen: Montesquieu würde sich im Grabe rumdrehen.
Was schließlich das neueste Argument anbetrifft, Deutschland müsse endlich wieder sein militärisches Potential seinem ökonomischen Rang in der Welt anpassen, so wird man also in Japan und China und bald wohl auch in den anderen BRIC-Staaten aufmerksam zuhören...
Fragt sich schließlich, welche Kriegsschauplätze für eine Implementierung der NdASP in Frage kämen. Christiane Hoffmann kann es offenbar nicht schnell genug gehen: „Deutschland muss in Syrien und der Ukraine zeigen, dass es mehr zu bieten hat als Ankündigungen.“ (Spiegel, 03. 02. 2014). Wer noch bis drei zählen kann, merkt spätestens jetzt, wohin der Haase läuft: Die Ukraine-Krise wächst immer mehr zum Testfall für ein Szenario, das es endlich wieder „Deutschland erlaubt, Interessen mit grundlegenden Werten zu verknüpfen.“ (Gauck in München), ergo wieder manu militari durchzusetzen, wie es sein neues Gewicht gebietet. Dabei kann die russophobe Ostpolitik in Deutschland auf eine lange Tradition zurückblicken und hatte bekanntlich schon immer die Ukraine als deutschen Hinterhof im Fokus expansiver Begehrlichkeiten :„...Für Deutschland aber muß das politische Ziel des Verhaltens gegenüber dem russischen Umschwung... das der Nichtanerkennung des Großrussentums als des Herrn über alle sogenannten „Fremdvölker“ im bisherigen Rußland sein. Das bedeutet... vor allem die Selbstständigkeit der Ukraine. Erst dann wird man sagen können, daß die russische Gefahr für Deutschland und ganz Mitteleuropa beschworen ist.“ (Paul Rohrbach / Axel Schmidt, Die russische Revolution. Bd. 7 der Reihe „Die russische Gefahr“, Stuttgart 1917)
Spätestens dann, wenn die antisemitische „Svoboda“ als der harte Kern und militanteste Teil der Anti-Janukowitsch-Koalition wie angekündigt die NATO um Brüderliche Hilfe bittet, wird der R2P-Kampfeinsatz der Bundeswehr an Rußlands Südflanke akut, denn schließlich kennen wir uns von allen NATO-Partnern in dieser Gegend am besten aus...
Mit achtungsvollem Gruß
Wie allgemein der politischen Bildung inner- wie außerinstitutionell immer weniger Stellenwert eingeräumt wurde und wird zugunsten vornehmlich konsumorientierten Lifestyles und tagespolitischer Profilierung, wurde versucht das Nischendasein zwischen den beiden – nicht mehr existenten – Supermächten fortdauern zu lassen. Diese fehlende politische Potenz rächt sich jetzt, da zur – von interessierter Seite - geforderten „Bereitschaft zur Übernahme von politischer Führung in den internationalen Foren und zur Entlastung der Partner auch durch konkrete Beiträge `on the ground´“ keine Alternativen aufgezeigt werden können. Folglich bleibt nicht viel mehr als sich zu entziehen und finanziell freizukaufen. Dabei steht weniger die politisch orientierende Führung als die militärische Intervention im Fokus der sich selbst als für die Sicherheitspolitik vor allem zuständig ansehenden Militär-Politiker.
Festzustellen, dass „eine grundsätzliche Zurückhaltung in der Außen- und Sicherheitspolitik selbstverständlich ein hohes Gut“ sei und diese mit einer „Zurückhaltung, verstanden als Absage an einen blinden Interventionismus und in Form eines auf gründlicher Analyse basierenden, abwägenden und umsichtigen Handelns [als] zentralem Bestandteil einer erfolgreichen Sicherheitspolitik“ erfolgen müsse, reicht nicht, den Glauben an die ultima ratio militärischer Interventionen zu erschüttern – wenn das überhaupt gewollt ist. Nicht erst Irak und Afghanistan zeigen, dass ein militärisches „Befrieden“ zur Durchsetzung der Forderung nach Menschenrechten und Gleichberechtigung nicht ausreicht, Frieden und gesicherte Lebensverhältnisse zu schaffen, ohne die aber diese Ziele nicht verwirklichbar sind.
Eine notwendige Strategie müsste die frühzeitige Verminderung und Verhinderung von Unterdrückung, Entstehung von Diktaturen und damit ganz zentral die Entwicklung von nachhaltigen wirtschaftlichen Arbeits- und Lebensbedingungen zum Ziel haben. Dies setzt eine neue praktizierte Wirtschaftsordnung, Umwelt- und Menschenrechtspolitik voraus, die auf der gerechten Teilhabe möglichst aller, zumindest aber von immer mehr Menschen am Wirtschaftsprozess ausgeht. Mit allen Konsequenzen, die dies auch für die wirtschaftlich hochentwickelten Länder haben kann.
Hierfür Bereitschaft und Konsens zu erzielen, nicht nur national sonder EU- und weltweit, muss Gegenstand des angesprochenen politisch-strategischen Prozesses sein. Der könnte dann allerdings tatsächlich zu einer friedlichen und dauerhaften Konfliktlösung beitragen – im Gegensatz zu militärischen Interventionen. Aber nur für diese wird derzeit auch in Deutschland versucht, das Feld zu bereiten. Die notwendigere aber sicher schwierigeren gesellschaftlichen Diskussion, wie man zu einem „Frieden schaffen ohne Waffen“ kommen kann und welchen „führenden“ Beitrag die Bundesrepublik in und mit der EU dazu leisten kann, wird damit erneut und sicher erfolgreich abgeblockt.