Am 8. März – dem Internationalen Frauentag – stimmen die irischen Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum darüber ab, ob eine Klausel der irischen Verfassung umgeschrieben werden sollte, die bis heute besagt, dass die Frau an den Herd gehöre. Der aus dem Jahr 1937 stammende Passus lautet: „Der Staat erkennt an, dass die Frau durch ihr Leben in der Familie dem Staat eine Stütze ist, ohne die das Gemeinwohl nicht erreicht werden kann.“ Weiter heißt es: „Der Staat wird sich daher bemühen, dafür zu sorgen, dass Mütter nicht aufgrund wirtschaftlicher Notwendigkeit dazu gezwungen sind, unter Vernachlässigung ihrer häuslichen Pflichten eine Arbeit aufzunehmen.“

Das ursprüngliche Ziel dieser Klausel war, die bedeutende Rolle der Haus- und Familienarbeit anzuerkennen, die damals fast ausschließlich von Müttern geleistet wurde. Es ging darum, dass Frauen zuhause bleiben konnten und nicht aus finanziellen Gründen arbeiten mussten. Die in der Verfassung implizierte staatliche Hilfe wurde jedoch nie in die Praxis umgesetzt – Frauen erhielten nie eine Unterstützung für ihre häusliche Arbeit und Fürsorge. Schlimmer noch: Die Verfassung wurde häufig zur Unterstützung des Arguments herangezogen, dass der Platz von Frauen am Herd sei und dass es deshalb akzeptabel sei, Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten.

Jetzt haben die irischen Bürgerinnen und Bürger die Chance, diesen Passus der Verfassung mit einer geschlechtsneutraleren Formulierung zu versehen. Gleichzeitig findet ein zweites Referendum zu der Frage statt, ob in der Verfassung die Definition von „Familie“ geändert und auf andere dauerhafte Partnerschaften ausgeweitet werden solle. Im Vorfeld des Referendums scheint einige Verwirrung zu herrschen: Es gibt Gruppen, die der Meinung sind, dass die Streichung des ausdrücklichen Bezugs auf Frauen bedeute, dass diesen jedes Recht abgesprochen werde, zuhause zu bleiben, um ihre Kinder großzuziehen.

Die Wahrheit ist jedoch, dass diese Klausel nie für das Recht von Frauen gesorgt hat, zuhause zu bleiben, denn sie hat nie dazu geführt, dass der Staat tatsächlich verpflichtet war, Frauen wirtschaftlich zu unterstützen, die sich für die Haus- und Familienarbeit entschieden. Das liegt vor allem an der Formulierung, die den Staat lediglich dazu verpflichtet, sich um eine solche Unterstützung zu „bemühen“. Tatsächlich sind alle Versuche, diese Klausel zu nutzen, um solche Rechte zu schaffen, vor den Gerichten gescheitert. Deshalb ist der aktuelle Passus nicht nur anachronistisch, sondern auch völlig nutzlos. Er hatte nie eine positive rechtliche Wirkung. Was bleibt, ist die Erklärung im grundlegendsten Gesetz des Staates, dass es die Frauen (und nicht die Männer) sind, denen die Pflichten der Haus- und Familienarbeit obliegen.

Dieser Passus der Verfassung ist schon seit langem umstritten.

Dieser Passus der Verfassung ist schon seit langem umstritten und es wurden schon viele Vorschläge unterbreitet, ihn ganz zu streichen oder zu ersetzen. Die neueste Empfehlung kam von einem Bürgerrat, der eigens zu dem Zweck geschaffen wurde, über das Schicksal dieser Verfassungsklausel zu beraten. Dieser Bürgerrat stimmte 2022 dafür, die Klausel durch eine geschlechtsneutrale Formulierung zu ersetzen, und zwar durch eine, die nicht nur symbolisch ist, sondern tatsächlich eine Bedeutung hat. Deshalb schlug der Rat eine Formulierung vor, die den Staat verpflichten würde, angemessene Maßnahmen zur Unterstützung der Haus- und Familienarbeit zu ergreifen, wobei er sich auf einen ähnlichen Wortlaut aus der Verfassung Südafrikas stützte. Ein parlamentarischer Ausschuss, der eingerichtet worden war, um die Vorschläge zu prüfen, stimmte dieser Formulierung zu.

Die irische Regierung entschied jedoch, der Bevölkerung eine verwässerte Fassung zur Abstimmung vorzulegen. Die im Referendum vorgeschlagene Änderung lautet: „Der Staat erkennt an, dass die Fürsorge der Mitglieder einer Familie füreinander aufgrund der zwischen ihnen bestehenden Bindungen der Gesellschaft eine Stütze ist, ohne die das Gemeinwohl nicht erreicht werden kann, und ist bestrebt, diese Fürsorge zu unterstützen.“

Diese Formulierung ist eine Enttäuschung für alle, die auf eine Reform gedrängt hatten.

Diese Formulierung ist eine Enttäuschung für alle, die auf eine Reform gedrängt hatten. Zwar wird damit die sexistische Wortwahl ersetzt und die implizite Aussage beseitigt, dass die Frau an den Herd gehöre. Aber auch die neue Formulierung verpflichtet den Staat nicht dazu, den Menschen Unterstützung zu leisten, die die Haus- und Familienarbeit übernehmen. Diese Menschen können auch nach dem Referendum nicht erwarten, mit Leistungen oder Rechten für ihre wichtige Arbeit entschädigt zu werden. Im vorgeschlagenen Text werden lediglich die Wörter „wird sich bemühen“ durch die Wörter „ist bestrebt“ ersetzt. Daher ist es unwahrscheinlich, dass die neue Klausel zu konkreten Rechten für die Menschen oder zu tatsächlichen rechtlichen Pflichten für den Staat führen wird.

Somit könnte durch dieses Referendum zwar ein historischer Anachronismus beseitigt werden. Aber die Irinnen und Iren werden im Grunde nur gefragt, ob sie eine unwirksame Klausel mit einer veralteten und bevormundenden Ausdrucksweise durch eine neue unwirksame Klausel mit einer etwas akzeptableren Sprache ersetzen wollen. Aber wie enttäuschend es auch sein mag, dass sich aus der neuen Klausel wahrscheinlich keine positiven Rechte oder Pflichten ergeben werden, so ist es doch immerhin eine Verbesserung, dass eine Denkweise der 1930er Jahre, die in keiner Weise die Realität des irischen Lebens im 21. Jahrhundert widerspiegelt, aus der Verfassung gestrichen wird – eine Verbesserung, die in der Abstimmung definitiv ein Ja verdient.

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Aus dem Englischen von Ina Goertz

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