Weitgehend unbeeindruckt von der Abhör-Affäre um den US-Geheimdienst NSA verhandeln EU und USA weiter über das transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP). Nachdem die zweite Verhandlungsrunde wegen der Haushaltskrise in den Vereinigten Staaten zunächst verschoben worden war, wurden die Gespräche Mitte November in Brüssel wieder aufgenommen.

Was genau mit welchem Ziel verhandelt wird, bleibt streng geheim. Nur stückweise kommt ans Licht, um was es geht. Ein Ziel stand aber von Anfang an fest: Es soll ein besonderer Freihandelsvertrag werden, ein Abkommen, das nur mit Superlativen zu beschreiben ist. Die Wirtschaftswoche spricht von einem „Mammutprojekt“, EU-Kommissionspräsident José Manuel Barrosso sieht in dem Abkommen ein „riesiges Potential“, die deutsche Bundeskanzlerin gar das „Bekenntnis zu einer globalen Welt“.

Verwirrende Prognose-Vielfalt

Über die wirtschaftlichen Wirkungen eines solchen Abkommens werden verwirrend oft neue Prognosen in Umlauf gebracht: Anfang des Jahres veröffentlichte das Ifo-Institut für Wirtschaftsforschung ein Gutachten für das deutsche Bundeswirtschaftsministerium, in dem es eine langfristige Erhöhung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um zwischen 1,7 und 2,6 Prozent in der EU (1,6 bis 4,7 Prozent in Deutschland) voraussagte. Wenn das Abkommen wirklich zu einer umfassenden Liberalisierung führe, so die Studie damals, „dann entstehen bis zu etwa 110.000 neue Arbeitsplätze in Deutschland und etwa 400.000 Arbeitsplätze in der EU. Die Beschäftigungszuwächse in den USA sind geringer.“

Wenn ein und dasselbe Forschungsinstitut zu drei unterschiedlichen Ergebnissen kommt und die Berechnungen anderer Studien davon  komplett abweichen, ist bei der Bewertung zumindest Vorsicht geboten.

Einige Monate später kamen dieselben Forscher in einer Untersuchung für die Bertelsmann Stiftung auf einmal zu deutlich höheren Beschäftigungseffekten. Insbesondere die Voraussage für die Job-Entwicklung in den USA vervielfachte sich: Durch eine tiefe Liberalisierung, so hieß es nun, „werden circa 181.000 neue Stellen in Deutschland geschaffen, in den USA über eine Million“. Das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen in Deutschland erhöhe sich langfristig um 4,7 Prozent. „Deutschen winkt Lohn-Plus von 5 Prozent“, titelte die Internetseite der Bild-Zeitung entsprechend.

Eine dritte Studie der Ifo-Forscher – ebenfalls für die Bertelsmann Stiftung – kam anstatt auf 181 000 schließlich nur noch auf knapp 160 000 neue Arbeitsplätze für Deutschland. Der Grund für die unterschiedlichen Ergebnisse: Die Forscher benutzten jedes Mal ein anderes Berechnungsverfahren.  

Die EU-Kommission selbst, die die Freihandels-Verhandlungen mit den USA führt, hat deutlich geringere Erwartungen. Sie geht davon aus, dass das TTIP das EU-BIP langfristig um 0,27 bis 0,48 Prozent anheben könnte. Sie bezieht sich dabei auf eine Studie des Centre for Economic Policy Research in London.

Wenn ein und dasselbe Forschungsinstitut zu drei unterschiedlichen Ergebnissen kommt und die Berechnungen anderer Studien auch davon wiederum komplett abweichen, scheint bei der Bewertung möglicher Wachstumseffekte des TTIP zumindest Vorsicht geboten. Das gilt grundsätzlich für Studien, die versuchen, die Auswirkungen von Handelsabkommen zu beziffern. Sie beruhen oft auf unrealistischen Annahmen über die Wirkung bestimmter Entscheidungen und vernachlässigen gegenläufige Effekte. Auch optimistische und öffentlichkeitswirksame Studien aus den 1980er Jahren über das Wachstumspotential eines liberalisierten europäischen Binnenmarktes erwiesen sich Jahre später als falsch.

Auch optimistische Studien aus den 1980er Jahren über das Wachstumspotential eines liberalisierten europäischen Binnenmarktes erwiesen sich Jahre später als falsch.

Doch egal, wie man den Wahrheitsgehalt der Studien beurteilt: Bei allen Ergebnissen handelt es sich um prognostizierte Langzeiteffekte. Das BIP soll nach einem Zeitraum von bis zu 15 Jahren um den vorhergesagten Prozentsatz zusätzlich steigen. Eine schnelle Wunderwaffe gegen die Krise in der Eurozone stellt das TTIP also in keinem Fall dar. Und die von der EU-Kommission erwarteten 0,27 bis 0,48 Prozent zusätzliches Wirtschaftswachstum in 15 Jahren bedeuten im Durchschnitt ohnehin nur ein zusätzliches jährliches Wachstum von etwa einem Viertel Promille – das ist erschreckend nah an Nichts. Jede minimale Kurskorrektur in der EU-Antikrisenpolitik würde mehr BIP-Wachstum bringen.    

In den optimistischeren Prognosen zum TTIP wird zudem stets unterstellt, dass es zu einer „umfassenden Liberalisierung“ kommt. Doch ist „umfassend“ auch wünschenswert? Ziel des Abkommens ist es vor allem (neben der weiteren Reduzierung von Zöllen), Unterschiede in der Regulierung dies- und jenseits des Atlantiks abzubauen. Sofern sich das auf die Vereinheitlichung von Produktstandards oder ähnliches bezieht, kann es zu Kostenersparnissen für Unternehmen führen: Der Handel zwischen EU und USA wird dann günstiger, die Wohlfahrt steigt unter Umständen insgesamt.

Allerdings ist damit noch nicht gesagt, bei wem diese zusätzliche Wohlfahrt landet. Das von der Bild-Zeitung nahegelegte 5-prozentige Lohnplus für alle bleibt in jedem Fall ein Traum. Tatsächlich besteht eher die Gefahr, dass zu Lasten der Bevölkerung umverteilt wird.

Umfassende Liberalisierung kann gefährlich sein

Denn es ist zu befürchten, dass im Rahmen einer „umfassenden Liberalisierung“ keineswegs nur „sinnlose“ Bürokratie oder Doppelregelungen abgebaut werden sollen. Die Gefahr ist groß, dass auch soziale oder ökologische Standards abgesenkt werden, um Unternehmen Kostenvorteile zu verschaffen.

Vor diesem Hintergrund wäre es wichtig, beispielsweise eine Klausel im Abkommen zu integrieren, die den Abbau von Arbeitnehmerrechten und Sozialstandards verbietet und den jeweils höchsten erreichten Standard absichert. Ausdrücklich müsste der Abkommenstext festschreiben, dass die Unterzeichnerstaaten in keiner Weise daran gehindert werden, Gesetze in den Bereichen Arbeitsmarkt, Soziales, Umweltschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz zugunsten der Bevölkerung zu erlassen und zu verschärfen.

Die Gefahr ist groß, dass auch soziale oder ökologische Standards abgesenkt werden, um Unternehmen Kostenvorteile zu verschaffen.

Bislang deutet allerdings nichts darauf hin, dass der Schutz von Umwelt und Beschäftigten bei den Verhandlungen im Mittelpunkt steht. Vielmehr sieht die Verhandlungsagenda Themen vor, die auf eine einseitige Ausweitung von Unternehmensrechten hinauslaufen.

Beispielsweise droht eine weitere Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen. Gerade erst abgewehrte Gefahren, wie die flächendeckende Privatisierung der Wasserversorgung könnten dann durch die Hintertür des TTIP doch noch Einzug in Europa halten. Preiserhöhung und schlechtere Qualität könnten folgen. Aus Sicht der deutschen Gewerkschaften müssten öffentliche Dienstleistungen deshalb komplett aus den Verhandlungen ausgenommen werden. Dienstleistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung aber auch Postdienstleistungen, Kultur oder der öffentliche Nahverkehr dürfen nicht Gegenstand der Verhandlungen sein, auch wenn diese von einer oder von beiden Vertragsparteien bereits liberalisiert worden sein sollten.

Auch die angestrebte Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte birgt Gefahren. Denn die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand – von Kommunen, Ländern und vom Bund – kann ein wirkungsvolles Instrument sein, soziale und ökologische Kriterien durchzusetzen. Wenn etwa ein Unternehmen nur dann die Chance auf lukrative öffentliche Aufträge hat, wenn es sich an Tarifverträge hält, dann wird es sich zweimal überlegen, ob es seinen Beschäftigten weniger als Tarif bezahlt. Diese Möglichkeit, die Auftragsvergabe an sozial-ökologische Kriterien zu koppeln, darf durch TTIP auf keinen Fall erschwert werden.

Investitionsschutzregeln sind antidemokratisch

Ein weiterer Punkt, der keinerlei Vorteile für die Menschen dies- und jenseits des Atlantiks, dafür aber jede Menge Gefahren mit sich bringen würde, ist das geplante Investitionsschutzkapitel des Handelsabkommens. Die US-Regierung und einflussreiche Kräfte in Europa wollen damit Rechte privater Unternehmen massiv ausweiten. Beispielsweise sollen so genannte „Investor-State“-Klagerechte geschaffen werden. Diese geben Unternehmen die Möglichkeit, gegen Regierungen zu klagen, wenn sie sich von staatlichen Gesetzen oder Regeln bedroht sehen.

Ein weiterer Punkt, der keinerlei Vorteile für die Menschen dies- und jenseits des Atlantiks, dafür aber jede Menge Gefahren mit sich bringen würde, ist das geplante Investitionsschutzkapitel des Handelsabkommens.

Geklagt wird nicht vor unabhängigen nationalen Gerichten, sondern vor intransparenten internationalen Schiedsgerichten, die zum Teil aus Anwälten der Privatwirtschaft bestehen. Die Verfahren sind nicht öffentlich, die Kosten und Streitsummen sind immens. Solche Verfahren haben bereits in der Vergangenheit zu einer Einschränkung von demokratisch legitimierten staatlichen Regelungen geführt: Es gab entsprechende Klagen eines europäischen Konzerns gegen Ägypten aufgrund dort eingeführter bessere Arbeitsstandards. In Deutschland werden zurzeit Investitionsschutzregeln genutzt um Entschädigungen in Milliardenhöhe wegen des Atomausstiegs durchzusetzen.

Andere Bereiche des Investitionsschutzes haben ähnliche negative Effekte auf die demokratische Regulierungsmöglichkeit von Staaten – beispielsweise die Garantie von „gerechter und billiger Behandlung“ (fair and equitable treatment) für Investoren. Entsprechende Klauseln in Handelsverträgen werden immer wieder extrem weit ausgelegt, so dass Unternehmen aus allen möglichen Gründen – und mit Aussicht auf Erfolg – gegen Staaten klagen, wenn letztere Regeln und Gesetze ändern.

Gemeinsam regeln, statt deregulieren

Es zeichnet sich ab, dass wieder einmal alles auf ein Handelsabkommen neoliberaler Prägung – mit einseitigem Fokus auf Ausweitung von Unternehmensrechten, sowie auf Deregulierung und Liberalisierung – hinausläuft. Das ist fatal. Schließlich hat nicht erst die NSA-Affäre Rufe nach mehr gemeinsamer transatlantischer Regulierung zum Schutz der Bürger laut werden lassen – etwa durch ein EU-Datenschutzabkommen mit den USA. Vielmehr gibt es gerade auch im sozialen und wirtschaftlichen Bereich zahlreiche drängende Probleme, die eine politische Kooperation von Europäischer Union und Vereinigten Staaten nötig machen würden.

Es zeichnet sich ab, dass wieder einmal alles auf ein Handelsabkommen neoliberaler Prägung – mit einseitigem Fokus auf Ausweitung von Unternehmensrechten, sowie auf Deregulierung und Liberalisierung – hinausläuft. Das ist fatal.

Würde es bei den laufenden Verhandlungen beispielsweise nicht um eine Reduzierung von sozialen Standards gehen, sondern vielmehr um eine Angleichung nach oben, wäre das durchaus zu begrüßen. Das würde dann etwa bedeuten, dass die USA nicht nur alle sechs grundlegenden Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) ratifizieren, denen sie bislang noch nicht zugestimmt haben, sondern auch aktiv für mehr Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in den USA eintreten und vieles mehr.

Neben der nach wie vor ausstehenden Regulierung der Finanzmärkte und dem Kampf gegen Steuerflucht- und Vermeidung ist es im Bereich der Wirtschaftspolitik vor allem eine Neuordnung des Weltwährungssystems, dass global angegangen werden muss – das also eine aktive Kooperation von EU und USA voraussetzt. Ein solches reguliertes Währungssystem könnte die Volatilität der Wechselkurse massiv reduzieren. Das würde nicht nur wirtschaftliche Stabilität schaffen, sowie Finanz- und Währungskrisen vorbeugen. Weniger schwankende Wechselkurse würden auch dazu führen, dass sich Unternehmen nicht mit teuren Finanzinstrumenten gegen Währungsschwankungen absichern müssen. Insgesamt würde ein stabiles Wechselkursregime die Kosten des internationalen Handels massiv reduzieren – wahrscheinlich deutlich stärker, als jeder Liberalisierungsplan im TTIP.