Ich bin fast genauso alt wie die Vereinten Nationen. Zwei Drittel meines Lebens war ich auf lokaler und nationaler Ebene politisch aktiv und wusste nur sehr wenig über die UN. Doch in den letzten 21 Jahre habe ich engagiert für die UN gearbeitet und kann die Hochachtung verstehen, die viele weise Führungspersönlichkeiten auf nationaler und globaler Ebene in den ersten Nachkriegsjahrzehnten der Organisation und ihrer Charta entgegenbrachten. Im Gegensatz zu vielen Skeptikern hoffe ich also, dass besonnene und idealistische Humanisten und Menschenrechtler den 70. Jahrestag der UN-Charta zum Anlass nehmen, die Weltorganisation gebührend zu feiern.

Wenn die Vereinten Nationen von den Regierungen als eine Organisation kritisiert wird, die den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts nicht gerecht wird, sollte die Zivilgesellschaft die Regierungen an folgende Fakten erinnern: Zum einen, dass es die Regierungen selbst sind, die diese Organisation ausmachen, zum anderen, dass die UN auf dem internationalen (Westfälischen) Modell aufbaut, das lange vor dem 20. Jahrhundert entstand. Ebenso soll hier daran erinnert werden, dass sich die Regierungen im Verlauf der letzten 69 Jahre immer wieder die Lorbeeren einheimsten, wenn der Multilateralismus von Erfolg gekrönt war, aber die Schuld der UN zuschoben, wenn der Multilateralismus scheiterte.

Seit dem 24. Oktober 1945 ist die Zahl der Mitgliedstaaten in der UN von 51 auf 193 gestiegen. Dieser Anstieg ist auch auf den Rückgang des Imperialismus und die Entkolonialisierung zurückzuführen, zwei Phänomene, zu denen die UN nicht unerheblich beigetragen hat. Während es 1945 nur wenige Demokratien gab, sind es 2015 über 110 – mit weiteren 20 oder gar mehr »entstehenden Demokratien«. In Europa existiert eine neue »internationale Demokratie«, bei der es zwischen den Mitgliedern seit ihrer Gründung keine Kriege mehr gegeben hat. Und weltweit bilden sich gerade andere regionale und sub-regionale internationale Organisationen heraus, die auf demokratischen Prinzipien, Menschenrechten sowie politischer und wirtschaftlicher Integration gründen.

Tatsächlich sind im Zuge der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 eine nie dagewesene Bandbreite an wichtigen internationalen Menschenrechtsabkommen geschlossen und Institutionen gegründet worden, die ganz wesentlich waren für die revolutionäre Entwicklung von Rechtsgrundsätzen zwischen den Nationen – von unabdingbaren methodischen Regelungen über Gesetze im Gesundheitswesen, in der Wirtschaft, im Handel, bis hin zum Internationalen Seerecht und der Internationalen Gerichtsbarkeit.

Auch wenn die Menschheit heute vor fürchterlichen Herausforderungen steht, so war und ist die UN doch auch ein Motor massiver Reformen. Im Vorfeld des 70. Jahrestags der Charta möchte ich vier Reformvorschläge für die UN-Institution selbst machen. Diese könnten in diesem und im nächsten Jahr weitgehend umgesetzt werden, sollten sich die weltweite Zivilgesellschaft und die fortschrittlichen Regierungen durchsetzen.

 

Reform der Wahl des Generalsekretärs

Erstens muss das Verfahren für die 2016 anstehende Ernennung des nächsten UN-Generalsekretärs grundlegend reformiert werden. Der UN-Generalsekretär ist eine der weltweit wichtigsten Führungspersönlichkeiten. Er ist der Verwaltungschef des äußerst komplexen globalen Systems an des völkerrechtlichen Institutionen, die sich mit einer Vielzahl an Themen befassen, unter anderem mit Frieden und Sicherheit, humanitärer Hilfe, Entwicklung, Abrüstung, Menschenrechten, Krisenprävention, Frauenförderung, Kinderschutz, Umweltschutz und dem Völkerrecht selbst.

Das aktuelle Auswahlsystem besteht im Grunde in der Bestimmung einer Person, auf die sich die fünf Veto-Mächte des Sicherheitsrats einigen können – in der Regel nach Monaten der wechselseitigen Ablehnung der von den jeweils anderen favorisierten Kandidaten. Die russische und die US-amerikanische Regierung haben beide keinen Hehl daraus gemacht, dass sie dieses Amt vorzugsweise mit schwachen, willfährigen Bürokraten besetzen wollen, mit Personen, die Befehle entgegennehmen, Russen und US-Amerikaner in hohe UN-Positionen berufen, und hinnehmen, dass die Abkürzung SG inzwischen schon eher für »Scape Goat« (Sündenbock) als für Secretary General steht. In China, dem Vereinigten Königreich und Frankreich klingt die Amtsbeschreibung des Generalsekretärs nur wenig anders. Da ist es ein Wunder, dass es überhaupt eine Reihe hervorragender Generalsekretäre gab – ihre Führungskraft und ihr Aktivismus waren von den fünf ständigen Mitgliedern wohl eher nicht vorgesehen.

Dieses Jahr hat die Zivilgesellschaft eine neue Kampagne initiiert – 1 for 7 Billion – Find the Best UN Leader. Mit unserer Kampagne fordern wir die UN-Generalversammlung und den Weltsicherheitsrat auf, ein auf Nominierung, Qualifikation, Verdienst und Transparenz beruhendes Auswahlverfahren zu beschließen, also ein Verfahren, wie es unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation, der Welthandelsorganisation und der Internationalen Arbeitsorganisation angewandt wird. Es ist schlicht inakzeptabel, dass die nicht im Sicherheitsrat vertretenen 178 Regierungen, die Zivilgesellschaft und die Medien so gut wie gar nichts über die Kandidaten, ihre Ansichten und Qualifikationen erfahren.

In der Charta heißt es: »Der Generalsekretär wird auf Empfehlung des Sicherheitsrates von der Generalversammlung ernannt«. Dieses Jahr sollte die Generalversammlung endlich die Reformen für das Ernennungsverfahren umsetzen, die sie selbst schon seit 18 Jahren immer wieder in ihren Resolutionen fordert.

 

Aussetzen des Vetorechts

Zweitens sollten die Zivilgesellschaft und die progressiven Regierungen entschieden die Forderung unterstützen, dass die ständigen und nichtständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats das Vetorecht aussetzen, wenn mit dem Veto Aktionen des Sicherheitsrats zur Prävention oder Beendigung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord blockiert werden. Ruanda und Syrien sind schändliche Beispiele für die unzähligen unangebrachten Vetos. Dazu sollte die Zivilgesellschaft zwei aktuelle Initiativen unterstützen: zum einen den von der französischen Regierung eingebrachten Vorschlag eines »Verhaltenskodexes« zum Veto und zum anderen die Vorschläge zur Reform der Arbeitsmethoden des UN-Sicherheitsrats, die von den 27 Regierungen der sogenannten ACT-Gruppe unterbreitet wurden, einer Gruppe von Regierungen, die sich für mehr Rechenschaft, Zusammenhalt und Transparenz (Accountability, Coherence, Transparency, ACT) einsetzen.

 

Einbindung der Zivilgesellschaft

Die Zivilgesellschaft sollte in das gesamte Spektrum der Reformen des UN-Sicherheitsrates eingebunden werden. Dazu gehören auch die Vorschläge zur Erhöhung der Mitgliederzahl und zu längerfristigen Mitgliedszeiten, die Vorschläge zur Reform der Arbeitsweise, zur Friedenssicherung und Friedensdurchsetzung, und zu Sanktionen. Um schnellere Fortschritte zu erzielen, sollten die Reformen, die eine formale Änderung der UN-Charta erforderlich machen, von denen getrennt werden, die durch einen Mehrheitsbeschluss in der Generalversammlung und im Sicherheitsrat umsetzbar sind.

 

Im Einklang mit der UN-Charta

Viertens sollte die Generalversammlung zu Ehren des 70. Jahrestags eine Resolution verabschieden, in der es heißt, dass alle Handlungen und Abstimmungen der Mitgliedstaaten in der UN auf den Zwecken, Prinzipien und dem Wortlaut der UN-Charta beruhen und mit ihr im Einklang stehen sollten. Das sollte insbesondere für die fünf Mitgliedstaaten im Sicherheitsrat gelten.

Dies sind vier Reformen, die zum 70. Jahrestag der Charta dazu beitragen könnten, dass »wir, die Völker« und die Vereinten Nationen ihrem obersten Ziel besser gerecht werden, »künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren«.