Mit einer Wachstumsrate deutlich über acht Prozent ist China seit den Achzigerjahren die am schnellsten wachsende Wirtschaft. Es hat 2010 Japan überholt und ist nun die zweitgrößte Wirtschaftsmacht der Welt. Parallel mit dem Wachstum stieg auch das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf (Kaufkraftparität) von 253 US-Dollar 1980 auf 2 375 Dollar im Jahr 2000 und 9 083 Dollar 2012, womit China in die Gruppe von Ländern mit mittlerem Einkommen aufgestiegen ist. Chinas Wachstum gilt als einer der größten Antriebsmotoren für die Weltwirtschaft. Während traditionell die Überzeugung herrscht, dass das schnelle Wachstum eine natürliche Folge seiner Wirtschaftsreformen ist, sehen nur wenige den Beitrag einer wichtigen Änderung im institutionellen Gefüge – dem Aufbau eines Rechtsstaats.

Bis zum Beginn der Reformen in den späten Siebzigerjahren galt in China de facto eine schrankenlose Herrschaft der Staatsführung.

Bis zum Beginn der Reformen in den späten Siebzigerjahren galt in China de facto eine „rule of man“, eine schrankenlose Herrschaft der Staatsführung, statt Recht und Gesetz. In der Zeit von 1949 – 1979 wurden zwar über 1700 Gesetze und Regelungen veröffentlicht, allerdings alle von unterschiedlichen Regierungsstellen. Diese verwendeten Gesetze und Regelungen, im Gegensatz zum Volkskongress, der das eigentliche Gesetzgebungsorgan ist, als sozio-ökonomische Managementwerkzeuge. Natürlich repräsentieren diese Gesetze und Regelungen in gewisser Weise auch die Politik der Partei und machen die Durchsetzung von Reformplänen effizienter und reibungsloser. Die dritte Vollversammlung des 11. Zentralkomitees der Chinesischen Kommunistischen Partei (CCP) markierte 1978 den Beginn der chinesischen Reformphase, die man in drei Teile unterteilen kann.

 

Modernisierung in drei Phasen

Die erste Phase (1978-1993) war gekennzeichnet durch ein zweigleisiges System, bei dem die Planwirtschaft gleichzeitig mit dem gerade beginnenden freien Markt existierte. Da es kein Muster für die Reformen gab, dauerte die Debatte, ob Plan- oder Marktwirtschaft besser für China sei, fast die gesamte Periode über an. Erst später wuchs der freie Markt so stark, dass er die Planwirtschaft überholte. Parallel dazu wurde die Diskussion über Vor- und Nachteile der Rechtsstaatlichkeit gegenüber einer schrankenlosen Herrschaft fortgeführt. Trotzdem wurden in der Zeit über 100 Gesetze, von denen mehr als die Hälfte sich auf die Wirtschaft bezog, vom Volkskongress erlassen, auch wenn man in den Inhalten noch immer einen gewissen Einfluss der Planwirtschaft feststellen konnte. Diese nationalen Gesetze bilden zusammen mit regionalen Erlassen der lokalen Volkskongresse die Basis von Chinas modernem Gesetzeswesen. Seit 1993 hält zudem ein Verfassungszusatz fest, dass das Ziel von Chinas wirtschaftlichen Reformen eine sozialistische Marktwirtschaft ist. Unter der Vorgabe dieses Verfassungszusatzes wurde ein Plan über 150 neue Gesetze erstellt, der die Reform in die nächste Phase überführte.

In der zweiten Phase (1993-1999) war die Planwirtschaft, die hauptsächlich aus staatlichen Unternehmen besteht, der Fokus der Reformen, da der Marktanteil inzwischen groß genug geworden war, um die ganze Wirtschaft zu stützen. Während dieser Phase versuchten die Staatsunternehmen eine moderne unternehmerische Leitungsstruktur zu etablieren, bei der der größte Teil der sozialen Verantwortung an die Gesellschaft abgewälzt wurde. Die zwei Gleise Planwirtschaft und Marktwirtschaft wurden in einer „sozialistischen“ Marktwirtschaft vereint. In dieser Periode wurde die zweite Phase der Reform zum Teil durch die neu verabschiedeten Gesetze vorangetrieben und gesteuert. Folgerichtig beendete die einheitliche Marktstruktur die Debatte über schrankenlose Herrschaft gegenüber der des Rechts und stieß 1999 eine Verfassungsänderung an, durch die das Rechtsstaatsprinzip in die Verfassung aufgenommen wurde.

Durch die Verfassungsänderung 1999 wurde das Rechtsstaatsprinzip in die Verfassung aufgenommen.

Die dritte Phase (1999-jetzt) ist durch eine weitere Welle rasanten Wachstums geprägt, in der der Markt immer vollständiger wird. Die Privatwirtschaft wird allmählich zu einem wichtigen Akteur in der chinesischen Wirtschaft und die Regierung versucht direkte Markteingriffe zu verringern. Sie greift daher mehr auf indirektere Mittel, wie Makro-Politik und den Einfluss von Staatsunternehmen zurück. Angetrieben durch diese Veränderungen wurde die Verfassung 2004 erneut geändert und beinhaltet nun den Schutz von Menschen- und Eigentumsrechten. Weitere Gesetze sind im Rahmen dieser Verfassungsänderung im Entstehen.

 

Der Rechtsstaat hinkt hinterher

Durch die obige Diskussion wird deutlich, dass zwischen den Wirtschaftsreformen und dem Aufbau eines Rechtssystems eine wesentliche Verbindung existiert. Es ist noch schwer zu sagen, ob der Wandel hin zu einem Rechtssystem die Wirtschaftsreformen vorangetrieben hat oder andersherum. Nichtsdestotrotz, der Aufbau eines Rechtsstaats muss mit dem Prozess der Wirtschaftsreformen mithalten. Von diesem Standpunkt betrachtet ist die schrankenlose Herrschaft möglicherweise ein geeigneter institutioneller Rahmen für Planwirtschaft. Während China sich weiter Richtung Marktwirtschaft bewegt, wird es jedoch notwendig sein, Rechtstaatlichkeit zu etablieren, damit die Reformen weiter fortschreiten können. 

Ähnlich wie bei den Wirtschaftsreformen, erfolgt Chinas Entwicklung hin zu Rechtstaatlichkeit schrittweise. Solch eine Vorgehensweise hat natürlich den Vorteil Stabilität zu garantieren. Jedoch beinhaltet sie unvermeidlich mehrere Mängel. So ist zum Beispiel die schrankenlose Herrschaft – besonders der Kommunistischen Partei und der Regierung – immer noch sehr stark und es könnte Zeit benötigen, um eine vollständig rechtstaatliche Gesellschaft wie in westlichen Ländern zu erreichen. Wie eine unserer neuesten Studien zeigt: Guanxi – eine besondere chinesische Bezeichnung für die Beziehung zwischen Menschen und Institutionen, wie persönliche Verbindungen und soziales Kapital – hat die gleiche Auswirkung auf das Einkommen wie Bildung. Dies wird letztendlich zu einer Deformation der Wirtschaft führen. Der einzige Weg dieses Problem zu lösen ist ein vollständiger Markt, und im Einklang mit diesem, eine rechtstaatliche Gesellschaft. Hinsichtlich dieses Ziels hat China noch einen weiten Weg vor sich.