In der Ukraine begann letztes Jahr ein Gewaltkonflikt, der oft als völlig neue Form der Auseinandersetzung bezeichnet wird – als „hybrider Krieg“. Tatsächlich aber ist diese Form des Konflikts alles andere als neu. Im Fachjargon spricht man von „unkonventioneller Kriegführung“ und meint damit die Unterstützung von Aufstands- oder Widerstandsbewegungen in einem anderen Land. Bereits in der Antike wurde unkonventionelle Kriegführung erfolgreich eingesetzt: So etwa im 2. Punischen Krieg, in dessen Verlauf Rom Karthago durch das Schüren von Aufständen schwächte. Auch die verdeckte US-Unterstützung der UÇK im Kosovo fällt in diese Kategorie und die verdeckten Operationen französischer und britischer Spezialkräfte im Libyenkrieg.
Die Erscheinungsformen unkonventioneller bzw. hybrider Kriege sind vielfältig und unterliegen einem steten Wandel. Trotzdem existieren Konstanten: Ein solcher Krieg wird durch einen Staat mittels meist verdeckter, manchmal offener Unterstützung von nicht-staatlichen Akteuren („Proxys“) in einem anderen Staat geführt. Diese Proxys dienen zwar den Interessen des Unterstützerstaats, verfolgen aber auch eine eigene Agenda. Es handelt sich also nicht um eine direkte Auseinandersetzung zwischen den Streitkräften zweier Staaten, sondern um einen komplexen politischen Konflikt, bei dem auch Waffengewalt angewendet wird. Die Gewaltanwendung kann – je nach Kräfteverhältnis und äußerer Unterstützung – von Terroranschlägen über Guerillataktik bis zur konventionellen Kriegführung reichen. Zugleich handelt es sich um einen begrenzten Krieg, der ein politisches Ziel verfolgt, etwa einen Regimewechsel oder die Schaffung einer Einflusszone. Allerdings fällt in diesem Fall die Zuordnung wegen des oftmals verdeckten Charakters des militärisch unterstützenden Staates schwer. Man spricht in diesem Zusammenhang von „plausible deniability“ bzw. „glaubhafter Abstreitbarkeit“.
„Glaubhafte Abstreitbarkeit“
Der unkonventionell vorgehende Staat nutzt im 21. Jahrhundert eine große Bandbreite von Mitteln, um sein politisches Ziel zu erreichen. Sie können von politischer, moralischer und wirtschaftlicher Unterstützung über Informationsoperationen, Propaganda, Subversion und Cyberattacken bis hin zu militärischer Hilfe und dem verdeckten Einsatz eigener Spezialkräfte reichen. Er operiert also weitgehend in einer Grauzone unterhalb des eigenen direkten Gewaltmitteleinsatzes bei gleichzeitiger Unterstützung des Gewaltmitteleinsatzes der Aufständischen.
Nach amerikanischem Verständnis ist unkonventionelle Kriegführung eine spezifische Form des irregulären Krieges. In ihr kann ein breites Spektrum an Einflussmöglichkeiten genutzt werden: Offene und verdeckte, militärische und zivile, diplomatische und wirtschaftliche, informationelle und propagandistische. Dem entspricht auch die von Moskau verfolgte Theorie und Praxis in der Ukraine. Die russische Militärdoktrin von 2014 benennt als Charakteristika gegenwärtiger militärischer Konflikte u.a. die Verbindung militärischer und nichtmilitärischer Mittel, die gestiegene Bedeutung des Informationskrieges, die Teilnahme irregulärer bewaffneter Formationen an Kampfhandlungen und die Anwendung indirekter und asymmetrischer Methoden.
Russland hat zwar durchaus Erfahrung in verdeckter Kriegführung, war aber vor allem technologisch weniger darauf vorbereitet als die USA. Nach den Erfahrungen des auch mit unkonventionellen Mitteln geführten Krieges mit Georgien 2008 leitete Moskau eine umfassende Militärreform ein, deren Ziel darin besteht, kleinere Einheiten zu schaffen, die leichter, flexibler und vernetzter operieren können.
Als für hybride Kriege besonders geeignet gelten Spezialkräfte, die auf der Krim und in der Ostukraine als „grüne Männchen“, also als Uniformierte ohne Hoheitsabzeichen bekannt wurden. Während die eingesetzten Waffen das Bild eines klassischen konventionellen Krieges vermitteln, belegt der komplexe Mix von zivilen und militärischen Mitteln und die russische Interpretation des Konflikts, dass es sich um einen unkonventionellen Krieg handelt. Der Sponsor des Krieges unterstützt zwar offen die politische Sache der Aufständischen, bestreitet aber seine militärische Beteiligung nach dem Prinzip der „plausiblen Abstreitbarkeit“.
Hybride Kriege scheinen zuzunehmen. Denn sie ist vermeintlich zielführend und billig. Russland praktiziert diese Gewaltform in der Ukraine, die USA bedienten sich ihrer zeitweise in Afghanistan, im Irak und auf dem Balkan. Auffällig ist, dass es sich in allen Fällen um eine von externen staatlichen Akteuren betriebene Unterstützung von Aufständischen in einem Konflikt handelte, in dem es um den umstrittenen Herrschaftsanspruch einer Regierung ging bzw. geht. Die klassische Form wird gewahrt, indem verdeckt nichtstaatliche Akteure für eine konventionelle Auseinandersetzung unterstützt werden.
In einer Zeit, in der direkte zwischenstaatliche bewaffnete Konflikte rar geworden sind, besteht die Gefahr, dass hybride Kriegführung zu einem bevorzugten Mittel staatlicher Akteure wird.
Andererseits haben sich neue Formen unkonventioneller Kriegführung entwickelt. Dazu gehören erstens die Kommunikationstechnologien, die Informationsoperationen in einem größeren Umfang ebenso ermöglichen wie nicht eindeutig zuzuordnende Cyberattacken. Zweitens: Die zunehmende Überlappung mit anderen Methoden irregulärer Kriegführung und drittens die wachsende Bedeutung ziviler Bereiche und Akteure. In einer Zeit, in der direkte zwischenstaatliche bewaffnete Konflikte rar geworden sind und sich die Grauzone unkonventionellen Vorgehens erweitert, besteht die Gefahr, dass hybride Kriegführung zu einem bevorzugten Mittel staatlicher Akteure wird.
Es ist eine banale Erkenntnis, dass der Ukrainekonflikt früher oder später politisch gelöst werden muss. Spätestens dann ist der Zeitpunkt gekommen, sich mit dem Phänomen „hybrider Kriege“ politisch auseinanderzusetzen. Zunächst müssten sich die Protagonisten darüber verständigen, was darunter eigentlich zu verstehen ist. Dann könnten sie – etwa im Rahmen der OSZE – über vertrauensbildende und rüstungskontrollpolitische Maßnahmen nachdenken, die dazu beitragen, dieses Phänomen einzuhegen. Einen Anknüpfungspunkt gibt es bereits mit der „Friendly Relations Resolution” der UN-Vollversammlung von 1970. Darin verpflichten sich die Staaten, keine irregulären Kräfte in einem anderen Land zu unterstützen.
Dieses Ziel sollte angestrebt werden, weil hybride bzw. unkonventionelle Kriegführung unabhängig von ihrer normativen Begründung zutiefst destabilisierend ist. Sie verstößt gegen das Völkerrecht. Das soll der Versuch der „plausiblen Abstreitbarkeit” verdecken, doch das ändert nichts an der Aushöhlung des Gewaltverbots. Zweitens fördert sie regionale Konflikte, wie frühere Versuche, auf diese Weise einen Regimewechsel durchzusetzen gezeigt haben. Drittens sind sie nicht immer kostengünstig. Sie können durchaus zu einem langen Konflikt führen. Viertens sind sie nicht berechenbar, weil die „Proxys” eine eigene Agenda verfolgen, ihre Loyalität nicht gesichert ist und nicht-intendierte Konsequenzen unvermeidbar sind. Fünftens ist sie normativ inakzeptabel, weil diese Art der Kriegführung insbesondere die Zivilbevölkerung belastet und andere staatlichen Akteure dazu bringt, sich ebenfalls auf diese Form der Kriegführung einzulassen. Sechstens könnte auch ein hybrider Krieg ganz im Sinne von Clausewitz zum Äußersten tendieren, gerade wenn Staaten involviert sind, die über Massenvernichtungswaffen verfügen. Hybride Kriege mögen nicht neu sein, sie sind aber allemal eskalationsträchtig und deshalb brandgefährlich.
4 Leserbriefe
Im Ukraine-Krieg hat man sich oft gefragt: wer kämpft eigentlich gegen wen und warum, von wem werden die vermummten Gestalten bezahlt. Dem Artikel nach bleiben die eigentlichen Akteure im Hintergrund, ziehen nur die Fäden, sie beteiligen sich nicht selbst an den Kampfhandlungen. Mit der nötigen Propaganda und moralischer Selbstherrlichkeit wird zusätzlich ein Feindbild aufgebaut, was wiederum genutzt wird, den Gegner wirtschaftlich zu schwächen etc. Und da man ja selbst eine militärische Intervention vehement ablehnt, hat man obendrein auch noch die Sympathie des Volkes auf seiner Seite.
Ob dieses Phänomen der Kriegsführung tatsächlich einzuhegen ist, man darf es bezweifeln. Dem steht schon entgegen, dass mit rüstungskontrollpolitischen Massnahmen kaum zu rechnen ist. Rüstung ist ein zu gutes Geschäft, von den geostrategischen Interessen der einzelnen Staaten einmal abgesehen.
Wer Schlagworte erobert und besetzt ist klar im Vorteil. Ein einfaches Beispiel: Während des Georgienkriegs ließ der Kreml durch Tschurkin verlautbaren, dass Georgien einen Genozid an den Osseten beginge. Tausende Osseten würden systematisch von der georgischen Regierung hingemetzelt. Heute weiß man, dass es 150 zivile Opfer gab. Derselbe Tschurkin rühmte sich im Dezember 2008, er habe die Annahme einer Resolution der UN-Vollversammlung blockiert, in der die künstlich herbeigeführte Hungersnot in der Ukraine 1932/33 als Genozid anerkannt werden sollte. Zwischen drei und vier Millionen Menschen fielen in der Ukraine damals dem Hunger zum Opfer.
Das Beispiel zeigt sehr gut, dass wer die öffentliche Meinung zuerst prägt, dem anderen immer einen Schritt voraus ist. Es geht hier gar nicht mehr so sehr darum, ob er denn tatsächlich Recht hat, es genügt, dass er recht haben könnte, ohne dass sich dies im Einzelnen überprüfen ließe. Je weniger Rücksicht er hier nehmen muss, je weniger er kontrolliert wird, desto stärker ist seine Position. Die Wahrheit ist automatisch in der Defensive. Sie muss sich rechtfertigen, nicht die bloße Meinung, die ostentative Behauptung oder gar die Lüge.