Schon im Dreißigjährigen Krieg waren Söldner eine Plage in ganz Europa. Es gibt sie bis heute, und zahlreiche Bemühungen, sie unter Kontrolle zu bringen, fruchteten bislang wenig. Als private Militärfirmen treten sie in zahlreichen Kriegen und gewaltsamen Konflikten in Erscheinung.

Eines der jüngsten Beispiele, das unrühmliche Schlagzeilen machte, ist die russische Firma Wagner (angelehnt bei der Namensgebung an Richard Wagner, den deutschen Komponisten). Gegründet 2013 als „Slawisches Korps“, blickt die Firma auf eine bemerkenswert ereignisreiche Geschichte ihrer Einsätze zurück. Angestellte dieser Firma, die hauptsächlich aus den russischen Geheimdiensten und den Streitkräften rekrutiert werden, kämpften in der Ukraine und in Syrien. Doch auch in weniger prominenten Konflikten erledigt sie die Drecksarbeit, schützt wirtschaftliche Interessen von Investoren, indem sie den Abbau wertvoller Rohstoffe gewährleistet, oder sichert den Machterhalt von Kleptokraten in Afrika. Gerne lässt sie sich als „Eliteinfanterie“ betiteln. Derzeit ist die Gruppe Wagner im Bürgerkrieg in Libyen mit bis zu 2000 Personen im Einsatz. Von der Verlegung von Landminen bis zu Bombardierungen mit Kampfflugzeugen reicht ihr Engagement zugunsten des Generals Khalifa Haftar. Umtriebig ist die Gruppe zudem in der Zentralafrikanischen Republik und im Sudan. Während der Corona-Krise versuchte die Firma Wagner, ihr ramponiertes Image durch logistische Dienste bei der Lieferung medizinischer Geräte und Medizinprodukte aufzupolieren.

Die Wagner-Gruppe ist kein Einzelfall. In Afghanistan und im Irak waren zeitweise mehr private Vertragspartner („private contractors“, wie das Pentagon sie nennt) tätig als Angehörige der US-Streitkräfte – im Jahr 2009 rund 250 000. Die Gründe für den Trend zur Privatisierung von Kriegsdiensten sind vielfältig. Einen großen Aufschwung erfuhr der Einsatz von Militärfirmen am Ende des Kalten Krieges. Als die Streitkräfte vielerorts verkleinert wurden, stand plötzlich eine große Menge militärisch qualifizierten Personals zur Verfügung. Matt Mann beispielsweise bewarb sich mit früheren Kameraden aus der Spezialeinheit Delta Forces der US-Armee, als 2003 ein Auftrag im Irak ausgeschrieben wurde. Es galt, den Leiter der damaligen Koalitions-Übergangsverwaltung, Paul Bremer, zu schützen. Die ehemaligen Soldaten gründeten aus dem Nichts die Firma Triple Canopy, die innerhalb von zwei Jahren ihr Auftragsvolumen für Militär- und Sicherheitsdienste im Irak auf 250 Millionen US-Dollar steigern konnte. Berüchtigt war auch die Firma Blackwater, die sich nach mehreren Skandalen und Häutungen heute Academi nennt.

Was vor 25 Jahren für die USA galt – ein riesiges Reservoir militärisch qualifizierter Veteranen mit Kriegserfahrung –, gilt heute auch für Russland.

Was vor 25 Jahren für die USA galt – ein riesiges Reservoir militärisch qualifizierter Veteranen mit Kriegserfahrung –, gilt heute auch für Russland. „Russland hat mehr als genug Leute, die wissen, wie man mit einem Gewehr schießt“, sagte der russische Journalist Denis Korotov 2018, um den Aufschwung der Firma Wagner zu erklären. „Diese Leute können nirgendwo im zivilen Bereich annähernd so viel verdienen“, so Korotov.

Das Anheuern privaten Personals ist auch deshalb attraktiv, weil Regierungen sich hinter der Behauptung verstecken können, sie hätten mit den Aktivitäten dieser Gruppen nichts zu tun. „Unwissend“ reagierte beispielsweise Wladimir Putin beim Einsatz der damals so genannten „grünen Männchen“ in der Ukraine. Hybride Kriegsführung nennt man derartige Einsätze: Strategische Ziele werden verfolgt, ohne dass dafür eine Regierung zur Verantwortung gezogen werden könnte.

In den USA spielt zudem die öffentliche Meinung eine wichtige Rolle – Einsätze der Streitkräfte im Ausland sind nicht populär. Deshalb greift die Regierung lieber auf die „private contractors“ als auf die eigenen Truppen zurück. Die heftige Kritik in der amerikanischen (und britischen) Öffentlichkeit angesichts gestiegener Zahlen gefallener und verwundeter Soldaten im Irak spielt noch heute bei Entscheidungen zum Einsatz der Privatfirmen eine wichtige Rolle.

Statt die staatlich legitimierten Streitkräfte mit dem Abwehrkampf oder der Sicherung des Regierungssitzes zu beauftragen, haben afrikanische Regierungen Kontrakte mit privaten Spezialfirmen abgeschlossen – weil das Militär die Aufgaben nicht erfüllen kann oder als nicht verlässlich gilt.

Bedeutsam für den Erfolg dieses Geschäftsmodels ist zudem die Nachfrage schwacher oder in Bedrängnis geratener Regierungen. In Papua Neu Guinea, Sierra Leone und Zaire beispielsweise haben die Regierungen auf private Milizen und Firmen zurückgegriffen, als ihnen angesichts anstürmender Rebellen der Sturz drohte. Statt die staatlich legitimierten Streitkräfte mit dem Abwehrkampf oder der Sicherung des Regierungssitzes zu beauftragen, haben afrikanische Regierungen Kontrakte mit privaten Spezialfirmen abgeschlossen – weil das Militär die Aufgaben nicht erfüllen kann oder als nicht verlässlich gilt.

Schon mit der Genfer Konvention von 1949 versuchte die internationale Gemeinschaft, solche privaten militärischen Akteure zu kontrollieren. So wurden sie als Nicht-Angehörige der Streitkräfte klassifiziert. Vor zehn Jahren wurde ein weiterer Anlauf unternommen, die Umtriebe dieser Söldner und Militärfirmen einzuhegen. Das Montreux-Dokument basierte abermals auf einer Schweizer Initiative. Ziel war es, das Völkerrecht auf private Militär- und Sicherheitsfirmen anzuwenden. Ihre Mitarbeiter sollten nicht länger in einem rechtlichen Vakuum operieren dürfen. Vertragsstaaten und Herkunftsländer werden auf die Verpflichtungen hingewiesen, die ihnen aus dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten für Privatpersonen erwachsen, wenn solche Firmen in Kriegen und Konfliktregionen tätig werden. Zudem werden „Best Practices“ für die privaten Militär- und Sicherheitsunternehmen aufgeführt, insbesondere für die Erteilung von Lizenzen und Maßnahmen der Überwachung.

Doch die Grenzen sind fließend zwischen klassischen Söldnern, die sich quasi auf eigene Rechnung irgendwo auf der Welt verdingen, Vertragspartnern der Streitkräfte, privaten Militärfirmen, die nichts anderes als der verdeckte Arm von Verteidigungsministerien sind, sowie Sicherheitsdiensten, die für die öffentliche Sicherheit sorgen. Auch das macht die Durchsetzung des Völkerrechts so schwierig.

Bisher ist der Internationale Strafgerichtshof nur in wenigen spektakulären Fällen aktiv. Es müsste daher eine Gerichtsbarkeit im internationalen Rahmen geschaffen werden, die Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht effektiv ahnden kann.

Die Mitgliedschaft im Montreux-Abkommen nimmt sich nach zehn Jahren noch bescheiden aus: Sieben Regierungen (neben der Schweiz Australien, Großbritannien, Kanada, Norwegen, Schweden und USA), 97 private Militär- und Sicherheitsfirmen sowie 38 Nichtregierungsorganisationen haben das Dokument unterzeichnet. Die schwarzen Schafe der Branche sind selbstverständlich nicht Mitglieder, sie sind nicht einmal bereit, sich formal den Regularien zur Einhaltung des Völkerrechts zu unterwerfen. Erschwerend kommt hinzu, dass das Montreux-Dokument keinerlei Handhabe für Sanktionen hat. Es beruht vor allem auf den Versprechungen seiner Mitglieder.

Die Bilanz nach zehn Jahren ist entsprechend ernüchternd. Tausende Firmen operieren weltweit und nur wenige nutzen das Montreux-Dokument als Leitfaden. Sind also die Bemühungen um eine Kontrolle von Söldnern und Militärfirmen schlicht zwecklos? Keineswegs. Zum einen ist es wichtig, die Bedeutung des Völkerrechts immer wieder zu betonen und ihm Schritt für Schritt Geltung zu verschaffen. Im Strafrecht hält man die gesetzlichen Vorgaben gegen Einbruch und Diebstahl ja auch nicht für sinnlos, nur weil es nach wie vor Einbrecher und Diebe gibt.

Was den internationalen Bemühungen allerdings weitgehend fehlt, ist eine wirksame Justiz. Gesetzesverstöße werden nicht geahndet. In zweifacher Hinsicht besteht Bedarf für Verbesserungen: Erstens wäre wünschenswert, dass sich alle Regierungen entschlössen, im Montreux-Abkommen Mitglied zu werden und dessen Vorgaben auch für die Privatfirmen im eigenen Land konsequent anzuwenden. Zweitens wäre es notwendig, dass nicht nur der Internationale Strafgerichtshof in wenigen spektakulären Fällen aktiv wäre, sondern eine Gerichtsbarkeit im internationalen Rahmen geschaffen würde, die Verstöße gegen das Kriegsvölkerrecht effektiv ahnden könnte. Doch solange Regierungen mit ihren „grünen Männchen“ und „private contractors“ politische Ziele verfolgen, bleibt dies vermutlich ein Wunschtraum.

Doch sollte man diese Dienstleistungen nicht pauschal als verboten und schädlich einordnen. Bei Blauhelmmissionen der Vereinten Nationen oder bei humanitären Maßnahmen, beispielsweise beim Transport von Lebensmitteln im Falle von Hungerkatastrophen, greifen zivile wie staatliche Stellen gerne auf Sicherheitsdienste zurück. Die Montreux-Initiative kann hier helfen, die Spreu vom Weizen zu trennen.