Seit dem Wochenende greifen Israel und die USA gemeinsam Iran an. Im Zentrum der bisherigen Bemühungen stehen dabei drei taktische Ziele: erstens „Enthauptungsschläge“ gegen die Staatsführung; zweitens die Gewinnung der Lufthoheit; und drittens die Schwächung des militärischen, sicherheitspolitischen und repressiven Apparats des Regimes. Bereits in den ersten Tagen des Konflikts führten die amerikanisch-israelischen Angriffe jedoch auch zu zahlreichen zivilen Opfern.

Teherans Reaktion erfolgte prompt und entschlossen. Noch am Samstag, dem Tag des Kriegsbeginns, griff Iran nicht nur Israel und US-Ziele im Nahen und Mittleren Osten an, sondern auch zivile Infrastruktur in den Golfstaaten – und nahm seither Hotels, Flughäfen und Energieanlagen ins Visier. Zugleich ist die für den globalen Fracht- und Energiehandel zentrale Straße von Hormus seit der Drohung Irans, dort keine Schiffe mehr passieren zu lassen, weitgehend geschlossen. Aus dem Libanon heraus eröffnete die Hisbollah zudem eine weitere Front gegen Israel.

Trotz der Tötung zahlreicher politischer und militärischer Führungskader – darunter des Obersten Führers, des Chefs des Verteidigungsrats und des Kommandeurs der Revolutionsgarden – blieb Iran bislang handlungsfähig. In Antizipation genau solcher Schläge gegen seine Führung hatte Teheran im Vorfeld die Kommandostruktur dezentralisiert und lokalen Befehlshabern Ziele sowie weitreichende Entscheidungskompetenzen an die Hand gegeben.

Mit der Ausweitung des Kampfgebiets will Iran die politischen und ökonomischen Kosten für die USA und ihre Verbündeten gezielt in die Höhe treiben.

Mit der Ausweitung des Kampfgebiets will Iran die politischen und ökonomischen Kosten für die USA und ihre Verbündeten gezielt in die Höhe treiben. Damit soll insbesondere die innenpolitische Debatte in Washington gekippt und die Trump-Administration zum Rückzug bewegt werden.

Unterdessen kämpfen Israel und die USA zwar Seite an Seite, doch verfolgen sie nicht zwingend dieselben Ziele. Israel wirkt entschlossen, das Regime in Teheran um jeden Preis zu stürzen – selbst unter Inkaufnahme eines Staatskollapses, der Fragmentierung staatlicher Strukturen oder gar eines Bürgerkriegs. Dagegen hat US-Präsident Donald Trump seit Samstag unterschiedliche Ziele benannt. Aktuell scheint ihm vor allem an der Dezimierung der militärischen und nuklearen Fähigkeiten Irans gelegen zu sein, während er zugleich einen „Deal“ mit neuen Vertretern des Regimes in Teheran für möglich hält.

Dass die kombinierte amerikanisch-israelische Militärmacht den Iran empfindlich treffen kann, steht außer Frage. Irans Raketenbestände, -abschussrampen und -produktionsstätten dürften sich zu großen Teilen zerstören lassen. Das gilt auch für das, was vom Atomprogramm nach den Angriffen Israels und der USA im vergangenen Juni noch geblieben ist. Ein erheblicher Teil der iranischen Atom- und Rüstungsaktivitäten wurde aus Sorge vor genau solchen Schlägen jedoch in unterirdischen Bunkeranlagen angelegt, und lässt sich aus der Luft zumindest nicht vollständig ausschalten.

Am Ende bleibt vor allem die Frage, welche politischen Ziele sich mit militärischen Mitteln langfristig überhaupt erreichen lassen. Ohne realistische politische Perspektive wird militärische Gewalt auch gegen ein noch so brutales Regime kaum zu stabileren Verhältnissen führen. Die Unzulänglichkeit, große militärische Macht in nachhaltige strategische Gewinne zu übersetzen, zeigt sich insbesondere bei der Frage eines möglichen Regimewechsels. Es erscheint äußerst unwahrscheinlich, dass ein solcher allein durch Luftschläge herbeigeführt werden kann. Damit die Islamische Republik tatsächlich stürzt, müsste sie so weit geschwächt werden, dass sie das Gewaltmonopol im Land verliert. Dafür bräuchte es letztlich entweder eine organisierte und bewaffnete Opposition oder die Abspaltung signifikanter Teile des Sicherheitsapparats – doch beides zeichnet sich derzeit nicht ab.

Sollten sich jüngste Berichte über eine Bewaffnung kurdischer Milizen durch Israel und die USA bewahrheiten, die gegen die Zentralmacht in Teheran kämpfen sollen, wäre zwar eine neue Qualität in diesem Konflikt erreicht. Dass diese Verbände jedoch über die kurdischen Gebiete hinaus Territorium einnehmen könnten, woran ihnen überhaupt nicht gelegen sein dürfte, erscheint fraglich. Gleiches gilt für eine etwaige Bewaffnung belutschischer Gruppierungen im Südosten Irans.

Soweit es sich beurteilen lässt, hat der Angriff auf Iran bislang vielmehr zu einer stärkeren Kohäsion der islamisch-republikanischen Eliten geführt, die sich weiterhin auf einen großen Repressionsapparat stützen können, zumal in den wichtigen Metropolen des Landes.

Teheran kämpft mit großer Entschlossenheit. Wenn das Regime diesen Krieg überlebt, dürfte es sich weiter radikalisieren. In der Sicherheitspolitik dürfte es alles daransetzen, ein Abschreckungspotenzial aufzubauen, das Israel und die USA von weiteren Angriffen abhält. Im Nuklearbereich dürften jene Stimmen an Gewicht gewinnen, die dafür plädieren, aus der bislang impliziten Drohung einer nuklearen Bewaffnung eine explizite zu machen – und den Besitz von Atomwaffen aktiv anzustreben. Das Regime würde wohl auch gegenüber jeder Form von Opposition noch ruchloser vorgehen. Wie weit es zu gehen bereit ist, zeigte es zu Beginn des Jahres, als es binnen weniger Tage Tausende, wenn nicht sogar Zehntausende Protestierende kaltblütig niedermetzeln ließ. In den ersten Tagen des Krieges erklärte das Regime bereits, es werde jede Form von Protest als „Kollaboration“ mit dem Feind werten.

Dass diesem Krieg, jenseits der teilweisen Erosion von Staatlichkeit, ein realistisch erreichbares Ziel fehlt, macht den Umstand, dass ihm jede völkerrechtliche Basis abgeht, umso gravierender. Israel und die USA erklärten zwar, angesichts einer iranischen Bedrohung präventiv gehandelt zu haben. Schlüssige Beweise für einen unmittelbar bevorstehenden iranischen Angriff legten sie jedoch nicht vor, und nach weit verbreiteter Ansicht ist der Krieg klar völkerrechtswidrig. Vor diesem Hintergrund wirken die laxen Einlassungen von führenden Stellen in Deutschland, die das Völkerrecht als nachrangig oder gar irrelevant erscheinen lassen, befremdlich. Sie rühren am Fundament deutscher Außenpolitik: der Verpflichtung auf das Völkerrecht als Lehre aus der eigenen Geschichte.

Die Missachtung des Völkerrechts ist umso frappierender, weil damit kein erkennbarer Vorteil für deutsche Interessen verbunden ist.

Diese Missachtung des Völkerrechts ist umso frappierender, weil damit kein erkennbarer Vorteil für deutsche Interessen verbunden ist. Im Gegenteil: Der Krieg droht Deutschland und Europa in mehrfacher Hinsicht zu schaden. Das zeigt sich besonders mit Blick auf die Ukraine. Die Annäherung an die Iranpolitik der Trump-Administration hat gerade nicht zu einer klareren Verpflichtung Washingtons zugunsten Kyjiws geführt. Stattdessen droht die Ukraine in mehrfacher Hinsicht zum Kollateralopfer der Eskalation zu werden: dadurch, dass Flugabwehrmunition nach Nahost umgeleitet wird und ihr deshalb fehlt; dadurch, dass Russland die verschobene internationale Aufmerksamkeit nutzt, um zivile Ziele in der Ukraine noch intensiver anzugreifen; und dadurch, dass steigende Energiepreise dem Kreml zusätzliche Milliarden in die Kriegskasse spülen.

Doch die Folgen reichen über die Ukraine hinaus. Auch in Deutschland ist der Konflikt bereits spürbar: an höheren Preisen an der Zapfsäule, die schon jetzt ihren Schatten auf die bevorstehenden Landtagswahlen werfen; an gestörten Lieferketten; und an zusätzlichem Inflationsdruck infolge steigender Energiekosten.

Vor diesem Hintergrund liegt es im deutschen Interesse, eine weitere Eskalation des Konflikts zu verhindern, auf ein rasches Ende der Kampfhandlungen hinzuwirken und einen Staatszerfall Irans abzuwenden, der neue Folgekonflikte auslösen könnte. Es ist bemerkenswert, dass nahezu alle Staaten des Nahen und Mittleren Ostens diese Ziele teilen. Die diplomatischen Bemühungen sollten deshalb insbesondere gegenüber den Golfstaaten und der Türkei intensiviert werden, flankiert von Angeboten zur Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit.

Den Rahmen hierfür sollte weiterhin das Völkerrecht bieten: als Grundlage für eine wie auch immer geartete Nachkriegsordnung für den Nahen Osten, aber auch mit Blick auf andere Konfliktfelder, bei denen Berlin sich zu Recht auf völkerrechtliche Prinzipien beruft – von Grönland über den Ukrainekrieg bis zur Rüstungskontrolle.

Darüber hinaus dürfte Iran unabhängig von Verlauf und Ausgang des Krieges mit einer humanitären Notlage konfrontiert sein: wegen der Zerstörung im Land, aber auch weil Getreideimporte ausbleiben und damit die Versorgungslage weiter kippt. Zur Linderung dieser Not kann Deutschland einen wichtigen Beitrag leisten.