Am heutigen Dienstag (13. Mai) starten in den Vereinten Nationen in Genf die ersten multilateralen Gespräche über “Lethal Autonomous Weapons” – vulgo Killerroboter.

Richtig gelesen - leider. Dabei hatte noch nicht einmal die Debatte über die moralischen Implikationen von nicht-waffenfähigen Drohnen so richtig an Fahrt aufgenommen.

Wie viele der 117 Unterzeichnerstaaten der Convention on Conventional Weapons (CCW) teilnehmen werden, ist bislang unklar – aber es dürften mehr als nur einige sein. Die Konferenz ist auf vier Tage angelegt und befasst sich nicht nur mit technischen, sondern auch mit ethischen und rechtlichen Fragen. Die Tagesordnung verschafft einen schlaglichtartigen Überblick über den Stand der Debatte.

Pünktlich zur Konferenz  hat nun Human Rights Watch gemeinsam mit der Harvard Law School einen Bericht vorgelegt, der mit dem Adjektiv „wichtig“ wohl nur unzureichend beschrieben ist: „Shaking the Foundations The Human Rights Implications of Killer Robots“. Der 26-Seitige Report betritt Neuland und behandelt ausführlich die Risiken, die mit dieser Entwicklung verknüpft sind. Die Autoren stellen klar, dass "vollautonome Waffen die Rechte und Prinzipien des Völkerrechts bedrohen”. Lesen!

Denn: Dies ist keine abstrakt-akademische Debatte. Christof Heyns, der UN Sonderberichterstatter über Extrajudicial, Summary or Arbitrary Executions forderte die Staatengemeinschaft in seinem Bericht für den UN-Menschenrechtsrat schon im April 2013 auf, ein Moratorium über die Entwicklung von Lethal Autonomous Robotics (LARs) zu verhängen.

Als solche werden Waffensysteme bezeichnet, die „nach Aktivierung Ziele auswählen und engagen können“ – ohne weitere menschliche Beteiligung.

Dessen ungeachtet vermuten Beobachter, dass Entwickler in den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Südkorea, Russland und Israel bereits „fortgeschrittene Stadien der Entwicklung“ erreicht haben.