Letzten Freitag bestätigte das südkoreanische Verfassungsgericht den Parlamentsentscheid zur Amtsenthebung von Präsidentin Park Geun-hye einstimmig und mit sofortiger Wirkung. Was genau waren die Anklagepunkte und wurden alle Punkte bestätigt?

Das Parlament hatte 18 Vorwürfe gegen die Präsidentin erhoben, um den Beschluss vom 9. Dezember 2016, die Präsidentin des Amtes zu entheben, zu begründen. Die Richter haben diese Punkte in fünf Komplexe gebündelt. Im Urteilsspruch vom 10. März hat das Gericht festgestellt, dass die Vorwürfe hinsichtlich etwaiger Kompetenzüberschreitung bei Personalentscheidungen und der Einschränkung der Pressefreiheit nicht ausreichend belegt wurden. Auch die Anschuldigung, Park Geun-hye hätte gegen die Pflicht, das Leben der Bürger zu schützen, verstoßen, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Dieser Vorwurf bezog sich auf das schwere Fährunglück im April 2014, bei dem über 300 Menschen starben und die Präsidentin in den entscheidenden Stunden nicht auffindbar war. Bei diesem Verfassungsgebot handle es sich um einen programmatische Klausel der Verfassung, die zu allgemein gefasst sei, um daraus justiziable Konsequenzen abzuleiten, so das Gericht. Auch die Vorwürfe einer allgemeinen Inkompetenz in der Amtsausübung wurden vom Gericht zurückgewiesen, weil sich, selbst wenn dem so wäre, daraus keine rechtlichen Verstöße ableiten ließen.

Es ist ohne Zweifel ein Wendepunkt in der Geschichte der Demokratie in Korea.

Im fünften Punkt allerdings, der sich um Amtsmissbrauch und Korruption dreht, bei der die Präsidentin ihrer heimlichen Beraterin Choi Soon-sil auch Amtsentscheidungen überlassen und Staatsgeheimnisse preisgegeben haben soll, hat das Gericht die Anschuldigungen gegen die Präsidentin für begründet befunden und darin schwere Verstöße gegen die Verfassung erkannt.

Ausschlaggebend waren also die Vorwürfe im letzten Punkt. Warum eigentlich?

Diese Vorwürfe waren der Auslöser der ganzen Affäre. Das Parlament hatte in seinem Amtsenthebungsbeschluss eine Reihe anderer Punkte einbezogen, die eigentlich nur den allgemeinen Unmut über die Amtsführung der Präsidentin zum Ausdruck gebracht haben. Die Vorwürfe hinsichtlich der Affären sind von der Staatsanwaltschaft untersucht worden. Mehrere Personen aus dem engsten Beraterstab der Präsidentin, die heimliche Beraterin Choi Soon-sil und sogar der stellvertretende Vorsitzende des größten koreanischen Konzerns Samsung müssen sich mittlerweile vor Gericht wegen vielfacher Fälle von Korruption und Bestechung verantworten. In manchen der Anklageschriften wird die Präsidentin als Komplizin bezeichnet. Die Präsidentin hat angeblich das Gewicht ihres Amtes benutzt, um von den größten Konzernen des Landes Zahlungen an Sportstiftungen zu erwirken, an deren Tätigkeiten ihre Vertraute und anscheinend auch die Präsidentin selbst in leitender Funktion beteiligt waren. Auch ist anscheinend die Beweislage hinsichtlich der Weitergabe von geheimen Dokumenten derart erdrückend, dass das Verfassungsgericht überzeugt war, dass damit ein Verfassungsverstoß vorliegt.

In gewisser Weise war es diese Verweigerungshaltung der Präsidentin, die das Pendel in Richtung Amtsenthebung ausschlagen ließ.

Dennoch war dies nicht das ausschlaggebende Argument. Wie im Präzedenzfall des Amtsenthebungsverfahrens gegen den ehemaligen Präsidenten Roh Moo-hyun deutlich wurde, reicht das noch nicht aus, um die Amtsenthebung zu vollziehen. Vielmehr muss das Verfassungsgericht am Ende abwägen, was der demokratischen und verfassungsrechtlichen Grundordnung den größeren Schaden zufügen würde: eine Fortdauer im Amt oder die Amtsenthebung. Und hier hat das Gericht festgestellt, dass die Präsidentin das Vertrauen der Bürger missbraucht hat. Zudem hat ihr Verhalten gegenüber der Staatsanwaltschaft, dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, dem unabhängigen Untersuchungsrichter und dem Verfassungsgericht gezeigt, dass sie nicht willens war, die Verfassung zu achten. Die Präsidentin hatte gegenüber all diesen Instanzen anfangs wiederholt beteuert, sie würde sich den Verfahren stellen, dann aber jegliche Aussage oder Zusammenarbeit verweigert. Das Gericht war der Meinung, sie habe durch ihr Verhalten das Parlament daran gehindert, seine verfassungsgemäße Kontrollfunktion auszuüben. Es hat darüber hinaus festgestellt, dass auch die Medien in ihrer Rolle einer gesellschaftlichen Kontrolle über die Politik dadurch behindert wurden.

In gewisser Weise war es diese Verweigerungshaltung der Präsidentin, die das Pendel in Richtung Amtsenthebung ausschlagen und die auch über 20 Wochen lang Samstag für Samstag Hunderttausende Menschen auf die Straße gehen ließ. Auf dem Höhepunkt dieser <link kolumne artikel mit-leib-und-seoul-1771>Demonstrationen versammelten sich über zwei Millionen Menschen im Zentrum Seouls. Umfragen zufolge waren über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger für die Amtsenthebung.

Wie wird das Urteil in der Bevölkerung gesehen?

Es gibt einige Gruppen, die vor allem in den letzten Wochen zu Solidaritätsbekundungen mit der Präsidentin aufgerufen haben, und die jetzt das Urteil nicht akzeptieren. Sie reden von nordkoreanischer Unterwanderung und fordern die Ausrufung des Ausnahmezustands. Aber 86 Prozent der Bevölkerung stimmen dem Urteil zu. Einen Tag nach dem Urteil fand in der Hauptstadt ein großes Straßenfest statt, mit dem auch das Ende der Samstagsdemonstrationen eingeläutet wurde.

Muss die Ex-Präsidentin nun mit einem Prozess rechnen?

Mit der Amtsenthebung verliert die Präsidentin ihre Immunität. Die Tatsache, dass sie in mehreren laufenden Gerichtsverfahren der Komplizenschaft verdächtigt wird, verpflichtet die Staatsanwaltschaft dazu, Untersuchungen aufzunehmen. Diesmal kann sie zur Aussage verpflichtet werden, und sollte sie sich weiterhin weigern, kann die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft beantragen. Kommt es tatsächlich zu einem Verfahren und wird sie für schuldig befunden, drohen ihr bis zu 15 Jahre Haft.

Was folgt sonst aus dem Urteil? Sind Verfassungsänderungen geplant?

Einer der Richter hat zum einstimmigen Urteil noch eine persönliche Meinung veröffentlicht. Darin äußert er, dass dies alles nur aufgrund der extremen Machtkonzentration des koreanischen Präsidialsystems passieren konnte. Dementsprechend fordert er, die Verfassung dahingehend zu ändern, dass unabhängige Kontrollorgane gestärkt und die Befugnisse des Präsidentenamts eingeschränkt werden.

Mittlerweile ist die große Mehrheit der Abgeordneten auch der Meinung, dass eine Verfassungsänderung notwendig ist. Doch gehen die Meinungen weit auseinander, wie weitreichend die Reform ausfallen soll. In einem Punkt sind sich wohl mittlerweile alle einig: Die Tatsache, dass der Präsident oder die Präsidentin nur für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt werden kann, hat dazu geführt, dass er oder sie sich im Hinblick auf die Amtsführung eigentlich niemandem gegenüber zu verantworten hat. Deshalb sollte die Möglichkeit einer zweiten Amtszeit eingeführt werden, um so die Amtsinhaber gegenüber den Wählern rechenschaftspflichtig zu machen.

Wann ist mit Neuwahlen zu rechnen?

Neuwahlen müssen spätestens 60 Tage nach der Amtsenthebung stattfinden. Das wäre also der 9. Mai. Die nationale Wahlkommission hat am Freitag bereits die Kandidatenregistrierung eröffnet.

Was bedeutet das Verfahren für die Demokratie in Südkorea?

Es ist ohne Zweifel ein Wendepunkt in der Geschichte der Demokratie in Korea – und dies kurz vor dem 30. Jahrestag des Endes der Militärherrschaft 1987. Der zivile Ungehorsam auf der Grundlage demokratischer Werte der Bürger in Südkorea hat sich als ein wesentlicher Faktor für die Wahrung des Rechtsstaats erwiesen. Es ist die Aufgabe der nächsten Regierung, diese Errungenschaft zu wahren und zu stärken. Das wird mit einer Verfassungsänderung allein nicht zu erreichen sein. Vielmehr müssen insgesamt die Machtstrukturen offener werden. Das betrifft sowohl das Präsidentenamt als auch das Parlament. Vor allem muss auch in den Beziehungen zwischen den großen Konzernen und der Politik für viel größere Transparenz gesorgt werden.

Die Fragen stellte <link ipg autorinnen-und-autoren autor ipg-author detail author anja-papenfuss>Anja Papenfuß.