Die Debatte um eine Reform des europäischen Asylsystems hat durch die Einigung der EU-Innenminister deutlich an Fahrt aufgenommen. Im Mittelpunkt des Treffens Anfang der Woche stand neben Fragen der Solidarität und der Verteilung auch die Möglichkeit, Rückkehrzentren (sogenannte return hubs) außerhalb der EU zu etablieren. Die Auslagerung von Asylverfahren, oder zumindest abgelehnter Asylbewerber, ist ein lange gehegter Wunsch vieler Staats- und Regierungschefs, dem die EU-Kommission durch Schaffung der rechtlichen Grundlagen, etwa indem das sogenannte Verbindungskriterium gekippt wird, nachkommen möchte. Abgelehnte Asylbewerber müssen demnach künftig keine persönliche Verbindung mehr zu jenem Drittstaat haben, in den sie gebracht werden. Dazu zählten bisher frühere Aufenthalte oder Familienangehörige vor Ort. Von der konkreten Umsetzung ist man dennoch weit entfernt.

Das liegt zum einen an den hohen Kosten solcher Auslagerungsprojekte. Der britische Ruanda-Deal hat laut dortigem Rechnungshof umgerechnet mehr als 800 Millionen Euro verschlungen, mit überschaubarem Effekt: In zwei Jahren wurden vier Asylbewerber ausgelagert. Unter Keir Starmer als Premierminister wurde der Plan aufgrund zu hoher Kosten und geringem Nutzen endgültig gestoppt, eine Wiederaufnahme scheint, trotz hitzig geführter Migrationsdebatte im Vereinigten Königreich, unwahrscheinlich. Ähnlich verhielt es sich bei den Ruanda-Plänen Dänemarks, die das Land bereits 2023 mangels Durchführbarkeit auf Eis legte. Und dann wäre da noch das viel zitierte Italien-Albanien-Abkommen, dessen ursprüngliche Idee, nämlich Asylverfahren nach italienischem Recht auf albanischem Boden durchzuführen, nie umgesetzt wurde.

Was Drittstaaten, die auf ihr Territorium auslagern lassen, aus solchen Abkommen gewinnen, liegt auf der Hand: erstens Geld und zweitens, noch wesentlicher, politisches Kapital. Auf einem Podium im Rahmen der Konferenz Time to Decide Europe der Wiener ERSTE-Stiftung erklärte der albanische Premierminister und Sozialist Edi Rama offen, dass sein kleines Land mit einer Bevölkerung von knapp drei Millionen jeglicher Allianz beitreten müsse, die es aufzunehmen bereit sei. Dazu zählt auch und vor allem die EU. Als deren Beitrittskandidat ergibt es für Albanien also Sinn, sich gegenüber einem nicht unwesentlichen Mitgliedsland, mit dem es zudem historisch eng verbunden ist, gefällig zu zeigen und ihm die unliebsame „Migrationsfrage“ zumindest insoweit zu beantworten, als nach Italien kommende Flüchtlinge zwar Schutz erhalten sollen, aber eben not in my backyard – nicht vor der eigenen Haustür.

Die notorische EU-Türkei-Erklärung aus dem Jahr 2016 hat gezeigt, wie sich in Drittstaaten untergebrachte Flüchtlinge immer wieder als Hebel in außenpolitischen Disputen einsetzen lassen.

Bisher konnte dieses Motto aufgrund des Einspruchs italienischer Gerichte jedoch nicht in die Tat umgesetzt werden. Auch deshalb, und um die für viel Steuergeld errichteten Asyllager (der Bau und Betrieb sollen bis dato Hunderte Millionen Euro gekostet haben) im albanischen Shëngjin und Gjadër doch noch einer Verwendung zuzuführen, schuf die EU-Kommission die Möglichkeit der return hubs, welche diese Woche beim EU-Innenminister-Treffen formell angenommen wurden. Somit kann Italien die ursprünglich für Asylverfahren angedachten Unterkünfte als Abschiebelager für bereits in Italien aufhältig gewesene und dort rechtskräftige abgelehnte Asylbewerber nutzen. Auch hier sind die Fallzahlen überschaubar und es bleibt unklar, auf welcher Grundlage eine dauerhafte „Anhaltung“ der dorthin überführten Asylbewerber geschehen soll, sodass diese nicht über Montenegro und Bosnien wieder in die EU einreisen. Eine De-facto-Inhaftierung aber würde einen weiteren rechtlichen Fallstrick darstellen, selbst wenn Verbindungskriterium und andere unionsrechtliche Hürden beseitigt würden.

Bis zur Umsetzung konkreter return hubs ist es also noch ein weiter Weg. Nicht nur, weil zunächst im klassischen Trilog auch noch das Europäische Parlament zustimmen muss, wo manche Abgeordnete, darunter Birgit Sippel der sozialdemokratischen Fraktion, bereits Widerstand ankündigten. Doch selbst wenn sich eine Mehrheit im Parlament finden lässt, bleibt die operative Umsetzung fraglich: Wo sind vertrauenswürdige und willige Drittstaaten, wie die dortige Infrastruktur aufbauen und die Einhaltung menschenrechtlicher Standards von Europa aus überwachen und einfordern (was selbst in einem EU-Mitgliedsland wie Ungarn kaum gelingt) und wie geht man mit drohenden Rechtsstreitigkeiten um?

Denn unter den bisher genannten Kandidaten befinden sich Staaten, die selbst immer wieder zu den Herkunftsländern Geflüchteter in Europa zählen. Neben Ruanda wird oft das ostafrikanische Uganda genannt, das bereits jetzt die meisten Geflüchteten aus anderen Teilen Afrikas, vor allem aus dem Sudan, dem Südsudan, aus Burundi und dem Kongo, beherbergt. Wie auch Ruanda befindet es sich unmittelbar neben regionalen Konfliktherden; die Schutzquote ugandischer Staatsangehöriger in europäischen Aufnahmeländern liegt bei etwa 60 Prozent. Das Land gilt als autoritär geführt – und hat genau deshalb ein Interesse an einem Auslagerungsdeal mit EU-Mitgliedstaaten, wie er bereits mit den Niederlanden geschlossen wurde. Denn implizit wird dadurch die ugandische Regierung anerkannt und legitimiert. Die notorische EU-Türkei-Erklärung aus dem Jahr 2016 hat gezeigt, wie sich in Drittstaaten untergebrachte Flüchtlinge immer wieder als Hebel in außenpolitischen Disputen einsetzen lassen, etwa indem Ministerpräsident Erdoğan sie in Bussen an die Grenze zu Griechenland bringen ließ, um die EU unter Druck zu setzen. EU-Strategen mögen das euphemistisch „Migrationsdiplomatie“ nennen, für den Laien ist es schlicht Erpressung.

Wer „faire Verteilung“ anstrebt, müsste also eigentlich nach Europa hin- und nicht wegverteilen.

Das Beispiel Uganda verdeutlicht aber nicht nur, wie Europa durch Drittstaatendeals neben Flüchtlingen auch Verhandlungsmacht und Kontrolle auslagert, sondern es spiegelt auch das generelle Ungleichgewicht in der einseitig geführten Externalisierungsdebatte wider: Bereits jetzt finden 71 Prozent aller Geflüchteten in Entwicklungs- und Schwellenländern Zuflucht, 66 Prozent in ihren unmittelbaren Nachbarländern im Globalen Süden oder dem Nahen und Mittleren Osten. Wer „faire Verteilung“ anstrebt, müsste also eigentlich nach Europa hin- und nicht wegverteilen.

Das führt zu den grundsätzlichen Fragen, die man auf EU-Ebene offenbar kaum mehr gewillt ist zu stellen, geschweige denn zu beantworten: Wie will sich Europa künftig im globalen Flüchtlingsschutz positionieren? Wie bekommen Menschen, die Schutz vor Verfolgung brauchen und deren Zahl in einer immer instabiler werdenden Welt steigt, Zugang zu diesem Schutz? Wie erhält man die liberale Nachkriegsordnung, zu der auch und im Besonderen die Genfer Konventionen zählen, die aus den Lehren der beiden Weltkriege und der Shoah heraus geschaffen wurden? Wie positioniert man sich gegenüber einer illiberal werdenden, in Zügen autoritär regierten USA, die Europa zunehmend als Gegner statt als Partner sieht?

Eine selbstbewusste Antwort auf die neue Sicherheitsstrategie des Weißen Hauses, wonach Europa aufgrund der Migration die „zivilisatorische Auslöschung“ drohe, läge im Betonen all seiner zivilisatorischer Errungenschaften seit 1945. Dazu gehört insbesondere das Folterverbot, wie es in Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegt ist: Es gilt absolut und somit auch für ausreisepflichtige Asylbewerber, die nicht in Länder abgeschoben werden dürfen, wo ihnen unmenschliche Behandlung droht; genau dort verläuft die Grenze zwischen Zivilisation und Barbarei. Des Weiteren muss ein geeintes Europa, das sich gegen Angriffe ehemaliger Verbündeter behaupten will, gesellschaftliche Vielfalt als Teil seiner Stärke begreifen und den unersetzlichen Beitrag anerkennen, den Migrantinnen und Migranten – von Gastarbeitern und Geflüchteten bis hin zu hochqualifizierten Expats – zu Wiederaufbau und Wohlstand in Europa geleistet haben.

Keinesfalls aber kann die Antwort Europas darin liegen, durch noch „schärfere“ asylpolitische Maßnahmen, mit denen man der Trump-Administration nacheifert, die Einschätzung der Amerikaner indirekt zu legitimieren und anzuerkennen. Denn genau das käme einer Auslöschung gleich, einer Auslöschung der Gründungsidee eines vereinten, offenen, liberalen Europas als – das dürfen wir nicht vergessen – Friedensnobelpreisträgerin 2012 und Vertreterin einer regelbasierten Ordnung, die zu jahrzehntelangem Frieden, aber auch zu wirtschaftlicher Prosperität geführt hat. Kurz: Zu genau dem Leben, das wir Tag für Tag leben dürfen, in Vielfalt, Sicherheit und Freiheit.