Deutschland gehört zu den wichtigsten politischen und finanziellen Unterstützern des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Wenn dieses Bekenntnis mehr sein soll als politische Rhetorik, muss es gerade jetzt Farbe bekennen. Denn die amerikanischen Sanktionen richten sich längst nicht mehr nur gegen einzelne Vertreter des Gerichtshofs. Sie drohen, seine Arbeit praktisch lahmzulegen.
Für Deutschland und die EU stellt sich damit eine konkrete Frage: Lassen sie zu, dass amerikanische Sanktionen die Funktionsfähigkeit internationaler Strafjustiz bestimmen? Deutschland nimmt hierbei als zweitgrößter Beitragszahler des IStGH eine zentrale Rolle ein. Gerade diese finanzielle Rolle sollte die Bundesregierung nutzen, um Notfallstrukturen und institutionelle Resilienz des Gerichtshofs gezielt abzusichern. Die Unterstützung des IStGH wird nicht ohne politische und wirtschaftliche Kosten zu haben sein. Aber genau daran entscheidet sich, was Deutschlands viel beschworenes Bekenntnis zu Völkerrecht und internationaler Strafjustiz wert ist.
Ein Gericht funktioniert nicht allein durch Richter, Ankläger und ein Statut. Es braucht Bankkonten, Software zur Sicherung hochsensibler Informationen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die mit Überlebenden arbeiten. Schließlich braucht es Mitgliedstaaten, die es unterstützen und nicht auf Druck der USA das Römische Statut verlassen.
Genau dieses Ökosystem der internationalen Strafjustiz nimmt die amerikanische Sanktionspolitik frontal ins Visier. Seit Februar 2025 hat die Trump-Regierung ihre Angriffe auf den IStGH systematisch ausgeweitet. Betroffen sind inzwischen der damalige Chefankläger Karim Khan, seine Stellvertreter, acht Richterinnen und Richter, die Präsidentin des Gerichtshofs Tomoko Akane sowie weitere Akteure aus seinem Umfeld.
Inzwischen geht es um weit mehr. Das US-Außenministerium fordert seit dem Sommer alle 125 Mitgliedstaaten des IStGH auf, aus dem Römischen Statut auszutreten. Zugleich bereitet die US-Regierung Berichten zufolge Sanktionen gegen den IStGH als Institution vor. US-Unternehmen dürften dann keine Geschäfte mehr mit dem Gericht tätigen, auch der vom US-Dollar abhängige Zahlungsverkehr wäre gefährdet. Betroffen wären zudem IT-Dienstleistungen, Versicherungen und damit die alltägliche Funktionsfähigkeit einer internationalen Justizinstitution.
Aufgrund der globalen Bedeutung amerikanischer Unternehmen entfalten Sanktionen ihre Wirkung weit über die USA hinaus.
Wie wirksam solche Maßnahmen sind, spüren betroffene Akteure schon heute. Aufgrund der globalen Bedeutung amerikanischer Banken, Kreditkarten-, Technologie- und Dienstleistungsunternehmen entfalten sie ihre Wirkung weit über die USA hinaus. Noch gravierender ist der chilling effect auf das Umfeld des Gerichts. Anwälte, Menschenrechtsorganisationen und andere Kooperationspartner müssen sich fragen, welche Zusammenarbeit mit dem IStGH noch ohne wirtschaftliches oder rechtliches Risiko möglich ist.
Das ist keine rein außenpolitische Auseinandersetzung mehr. Richter, Ankläger und Menschenrechtsorganisationen wirtschaftlich dafür zu bestrafen, dass sie ihre Arbeit verrichten, ist wirtschaftlicher Zwang gegen eine unabhängige Justiz – und damit ein Angriff auf das Prinzip, dass über strafrechtliche Verantwortlichkeit Gerichte entscheiden und nicht Regierungen.
Gerade für Deutschland ist das von außenpolitischer Bedeutung. Die Bundesregierung beruft sich immer wieder auf das Völkerrecht und eine regelbasierte internationale Ordnung als Grundlagen deutscher Außenpolitik. Beim IStGH kann sich nun konkret zeigen, wie belastbar dieses Bekenntnis ist – gerade dann, wenn internationales Recht nicht nur Gegner, sondern auch enge Partner betrifft.
Die amerikanische Regierung behauptet, der IStGH habe keine Zuständigkeit gegenüber Staatsangehörigen der USA oder Israels, weil beide Staaten dem Römischen Statut nicht beigetreten sind. Dabei kann strafrechtliche Jurisdiktion grundsätzlich auch an den Tatort anknüpfen. Der IStGH hat entschieden, dass seine territoriale Zuständigkeit in der Palästina-Situation Gaza und das Westjordanland einschließlich Ostjerusalem umfasst. Damit ist Israels Zustimmung zur Ausübung dieser territorial begründeten Gerichtsbarkeit nicht erforderlich.
Noch deutlicher wird das Problem im Vergleich mit der Ukraine. Als der IStGH im März 2023 einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin erließ, nannte der damalige US-Präsident Joe Biden die Entscheidung „justified“, obwohl auch Russland kein Vertragsstaat des Römischen Statuts ist.
Als derselbe Grundgedanke territorialer Jurisdiktion Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant ermöglichte, wurde aus dem Gericht, dessen Vorgehen gegen Putin begrüßt worden war, für Washington plötzlich eine „Bedrohung der nationalen Sicherheit“. Der Unterschied liegt nicht im Recht. Er liegt darin, wen das Recht erreicht.
Genau hier liegt die entscheidende Glaubwürdigkeitsfrage internationaler Strafjustiz. Der IStGH hat enttäuscht, Verfahren verschleppt und Erwartungen von Überlebenden nicht erfüllt. Vor allem war internationale Strafjustiz über Jahre hinweg selektiv. Die fast ausschließliche Konzentration der ersten IStGH-Verfahren auf afrikanische Situationen hat den Vorwurf genährt, internationales Strafrecht funktioniere vor allem gegenüber politisch schwachen Staaten. Aber daraus folgt gerade nicht, den Gerichtshof zu schwächen, sobald seine Ermittlungen politisch mächtige Akteure oder enge Verbündete westlicher Staaten erreichen. Die Antwort auf selektive Strafjustiz kann nur weniger Selektivität sein, nicht mehr. Andernfalls wird aus einem historischen Defizit ein politisches Prinzip: Völkerstrafrecht für Gegner – Immunität für Freunde.
Wer die Arbeitsfähigkeit des Gerichtshofs zerstört, trifft damit nicht nur abstrakt das Prinzip der Rechenschaft, sondern konkrete Verfahren und Menschen, die teilweise seit Jahrzehnten auf Gerechtigkeit warten. Und er trifft die Zivilgesellschaft. Internationale Strafverfahren beginnen selten in Den Haag. Oft sind es Menschenrechtsorganisationen, die lange zuvor Aussagen dokumentieren, Informationen sichern, Tatmuster rekonstruieren und Vertrauen zu Überlebenden aufbauen. Wird ihre Zusammenarbeit mit internationalen Gerichten zum Sanktionsrisiko, entscheidet am Ende nicht ein Gericht über die Rechtmäßigkeit ihrer Tätigkeit, sondern die Compliance-Abteilung einer Bank oder eines Technologieunternehmens.
Deutschland gehört seit Jahrzehnten zu den wichtigsten politischen und finanziellen Unterstützern des IStGH. Außenminister Johann Wadephul hat gerade noch einmal erklärt, Deutschland werde dazu beitragen, dass der Gerichtshof „auch unter Druck handlungsfähig bleibt“. Und Wadephul fügte den entscheidenden Satz hinzu: Deutschland wisse aus seiner Geschichte, wohin es führe, „wenn staatliche Macht sich über Recht und Menschlichkeit hinwegsetzt“.
Daran sollte die Bundesregierung nun gemessen werden. Denn Deutschland hat gute Gründe, internationale Strafjustiz zu verteidigen – historische, aber vor allem auch außenpolitische. Seit Jahrzehnten beruft sich deutsche Außenpolitik auf die Stärke des Rechts gegenüber dem Recht des Stärkeren. Der IStGH ist ein konkreter Test dafür, was dieses Prinzip unter politischem Druck wert ist. Solidaritätserklärungen reichen dafür nicht.
Die Unterstützung des IStGH geht dabei weit über den Gerichtshof als solchen hinaus. Auch und vor allem kleinere Mitgliedstaaten, die von den USA zum Austritt gedrängt werden, brauchen die Unterstützung von Staaten wie Deutschland, um diesem Druck standhalten zu können.
Deutschland sollte seine finanzielle Rolle nutzen, um Notfallstrukturen und institutionelle Resilienz des Gerichtshofs gezielt zu finanzieren.
Auch die EU muss aus politischer Solidarität konkrete Schutzpolitik machen. Sie verfügt dafür über wirtschaftliche und rechtliche Instrumente. Das sogenannte EU-Blocking-Statut wurde geschaffen, um europäische Unternehmen vor der extraterritorialen Anwendung von Sanktionen aus Drittstaaten zu schützen. Es kann europäischen Unternehmen untersagen, bestimmte ausländische Sanktionen zu befolgen, darauf beruhende Entscheidungen in Europa blockieren und Möglichkeiten schaffen, entstandene Schäden zurückzufordern. Die EU sollte die amerikanischen IStGH-Sanktionen hierauf erstrecken. Das würde den rechtlichen Ausgangspunkt verändern: Banken, Versicherungen und Technologieunternehmen könnten dann nicht mehr so tun, als sei die Übernahme amerikanischer Sanktionen in Europa alternativlos.
Aber es braucht mehr. Die Vertragsstaaten müssen die kritische Infrastruktur des IStGH gegen wirtschaftlichen Druck absichern. Deutschland sollte seine finanzielle Rolle nutzen, um Notfallstrukturen und institutionelle Resilienz des Gerichtshofs gezielt zu finanzieren. Der Schutz darf zudem nicht am Eingang des Gerichtsgebäudes enden. Menschenrechtsorganisationen, Opfervertretungen und Anwälte müssen weiter Zugang zu Banken, digitaler Infrastruktur und internationalen Foren haben. Wer den Gerichtshof finanziert, aber zulässt, dass sein zivilgesellschaftliches Umfeld wirtschaftlich ausgetrocknet wird, verteidigt internationale Strafjustiz nur auf dem Papier. Schutzmechanismen müssen deshalb langfristig und vorausschauend angelegt sein und greifen, bevor Sanktionen auf weitere Dienstleister und zivilgesellschaftliche Organisationen ausgeweitet werden.
Die USA können Sanktionen verhängen. Ob diese Sanktionen aber auch in Europa darüber entscheiden, ob der Internationale Strafgerichtshof arbeiten kann, ist eine politische Entscheidung Deutschlands und der EU. Beide haben sich zum IStGH, zum Völkerrecht und zu einer regelbasierten internationalen Ordnung bekannt. Nun müssen sie dafür sorgen, dass dieses Bekenntnis auch unter Druck Bestand hat. Für Deutschland heißt das konkret: seine politische und finanzielle Rolle zu nutzen, um die Funktionsfähigkeit des Gerichtshofs und seines Umfelds abzusichern. Gerade jetzt entscheidet sich, ob das Bekenntnis zur internationalen Strafjustiz mehr ist als ein Bekenntnis auf dem Papier.





