Amazon steht sinnbildlich für die vier Plattformgiganten, die auch unter der Formel GAFA bekannt sind: Google, Apple, Facebook und Amazon. Das Unternehmen ist der größte Plattformhändler Europas, sein Umsatz ist doppelt so hoch wie der seiner 20 größten Konkurrenten. Während der Vorstandsvorsitzende 2017 2,16 Millionen US-Dollar pro Stunde verdiente, müssen die Beschäftigten dankbar sein, wenn sie den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, das sind in der EU zwischen 1,42 Euro und 11,27 Euro pro Stunde.
Amazon erwirtschaftete 2018 einen weltweiten Umsatz in Höhe von rund 210 Milliarden Euro, eine Steigerung um rund 31 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das Unternehmen beschäftigt weltweit über 600 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 730 Milliarden Euro ist es eines der weltweit wertvollsten börsennotierten Unternehmen. Der Betriebsgewinn belief sich auf rund 11 Milliarden Euro, dennoch zahlte Amazon zwischen 2003 und 2014 für 75 Prozent seiner EU-Umsätze durch einen mit den Luxemburger Finanzbehörden vereinbarten Steuervorbescheid keine Steuern.
Auf die Dauer gefährdet die Plattformökonomie die Stabilität und Haushalte der Länder, in denen die Konzerne ihr Geld tatsächlich verdienen, aber keine Steuern zahlen. Sie gefährdet aber auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn wenn die Europäische Union das Vertrauen ihrer Bürgerinnen und Bürger zurückgewinnen will, dann muss sie die Lasten wieder gerecht verteilen.
Das EU-Wettbewerbsrecht bietet einen Ansatz, die Plattformgiganten zu zähmen: Amazon wurde von der EU-Kommission zu einer Steuerrückzahlung von 250 Millionen Euro, Google zu einer Rückzahlung von 13 Milliarden Euro verpflichtet. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind aber nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite stehen die Ausbeutung der Beschäftigten und die Beseitigung von Marktkonkurrenten durch unfaire Geschäftspraktiken. Schließlich sind auch die Auswirkungen auf die Umwelt relevant: vom übermäßigen Verpackungsverbrauch zur Zerstörung zurückgesendeter neuwertiger Waren.
Das rasante Wachstum von Amazon erfolgt auf Kosten der Arbeitnehmer und der sozialen Sicherungssysteme.
Amazon erwirtschaftet den Umsatz im Wesentlichen über vier Wege: als einer der größten Online-Händler, als Betreiber des mit Abstand größten Online-Marktplatzes für Drittanbieter, als einer der größten Anbieter von Webservices und als Lieferant der bestellten Ware. Der Konzern ist bei einzelnen Handelssortimenten so stark, dass unabhängige Händler auf den Amazon-Marktplatz angewiesen sind, um ihre Kunden zu erreichen. Es gibt Hinweise darauf, dass Amazon diverse Strategien bemüht, um durch seine schiere Marktmacht Händler aus dem Markt zu drängen, wie die Verdrängung vom Markt durch Produktkopien und Preisunterbietung.
Doch die Händler wehren sich: Inzwischen sind aufgrund ihrer zahlreichen Beschwerden mehrere Wettbewerbsverfahren gegen Amazon anhängig. Das deutsche Bundeskartellamt hat bereits 2018 ein Missbrauchsverfahren eröffnet. Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde folgte 2019. Wie aber steht es um die Beschäftigten des Konzerns?
Das rasante Wachstum von Amazon erfolgt auf Kosten der Arbeitnehmer und der sozialen Sicherungssysteme der Niederlassungsstaaten. Laut Berichten des internationalen Dachverbands der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union beruht die Konzernstrategie auf brutaler Akkordarbeit, die unter Dauerkontrolle und Einsatz modernster Überwachungstechnik geleistet werden müsse. Beschäftigte legten in einer 10-Stundenschicht pro Person 16-20 km zurück und hoben zusammengerechnet pro Tag 50 Tonnen Kartons. Es werde erwartet, dass sie 300 Pakete pro Stunde abfertigen, Arbeitspausen seien oft nicht einmal für den WC-Gang möglich. Rettungswagen in Folge von Arbeitsunfällen oder Arbeitsüberlastungen seien allein von einer Amazon-Niederlassung in einem 3-Jahreszeitraum 600 Mal gerufen worden. 87 Prozent der Beschäftigten ertrugen Dauerschmerzen, verursacht durch den Arbeitsalltag.
Amazon spiele geschickt auf dem Klavier des gesetzlich Möglichen, so UNI Global Union: Es würden befristet Beschäftigte oder Leiharbeitnehmer als Streikbrecher angeheuert. Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer würden auf das Minimum reduziert. Durch die Einordnung in günstigere Branchentarifverträge („sector shopping“) wähle der Konzern die niedrigstmöglichen Kollektivvertragslöhne. So gebe sich das Unternehmen in Deutschland als Logistikfirma aus, um die höheren Kollektivvertragslöhne des Handelssektors zu umgehen, in Frankreich hingegen firmiere es als kleiner Einzelhandel.
Ein Europäischer Binnenmarkt kann nur dann funktionieren, wenn sich beide Seiten – Unternehmen und Staaten – an faire Regeln halten.
Die deutsche Gewerkschaft ver.di organisierte am 2. Mai 2019 an mehreren Standorten Streiks, weil das Unternehmen keine Tariflöhne zahlt. Vorbild für die Aktionen ist Italien, wo 2018 erstmals eine Kollektivvereinbarung betreffend Lohn, Schichtarbeit und Arbeitszeiten mit Amazon abgeschlossen wurde. UNI Global Union ist es gelungen, durch ein Netzwerk mit 14 Ländern die „UNI Global Amazon Alliance“ zu gründen.
Das EU-Wettbewerbsrecht ist mit empfindlichen Sanktionen bewehrt, um unfairen Wettbewerb nicht nur zwischen Unternehmen, sondern auch zwischen den Mitgliedstaaten zu unterbinden. Der Gedanke dahinter: Ein Europäischer Binnenmarkt kann nur dann funktionieren, wenn sich beide Seiten – Unternehmen und Staaten – an faire Regeln halten.
Je größer die Marktmacht eines Unternehmens ist, desto einfacher kann es seine (unfairen) Bedingungen gegenüber Geschäftspartnern durchsetzen. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sieht deshalb das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellung vor. Es liegt nahe, dass Amazon aufgrund seiner Dreifachfunktion – Marktplatz, Verkäufer und Zulieferant – marktbeherrschend ist, im Online-Handel beträgt sein Marktanteil schon über 50 Prozent. Durch Netzwerkeffekte und Größenvorteile baut das Unternehmen seine Stellung weiter aus und verdrängt so die Konkurrenz, frei nach dem Motto „the winner takes it all“. Eine Entwicklung, die sowohl für die übrigen Marktteilnehmer als auch für die Beschäftigten fatal ist. Durch seine Monopolstellung ist es Amazon ein Leichtes, Streiks zur Durchsetzung von „living wages“ mit Leiharbeit oder Outsourcing in Mitgliedstaaten mit niedrigeren Mindestlöhnen zu brechen.
Die Gewerkschaften sind daher aufgerufen, Missbrauchsverfahren für sich zu nutzen. Die EU-Kommission ist gerade dabei, eine Marktbefragung durchzuführen, um allfällige missbräuchliche Praktiken des Unternehmens festzustellen. Gibt es ausreichende Anhaltspunkte, so eröffnet sie ein Verfahren, wobei interessierte Dritte eine Stellungnahme abgeben können.
Währen Post, Schiene und Energie einer strengen Regulierung unterworfen sind, fehlt eine solche im neuen Sektor der als „BAADD“ (big, anti-competitive, addictive and destructive to democracy) bezeichneten Unternehmen.
Die Anliegen der Beschäftigten, wie die Anwendung des richtigen Kollektivvertrages oder die Einhaltung von Ruhezeiten, haben einen wettbewerbsrechtlichen Aspekt. Die Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils, indem allein durch Marktmacht unangemessene Bedingungen von den anderen Marktbeteiligten (inklusive den Beschäftigen und Verbrauchern) erzwungen werden, ist nach Artikel 102 AEUV verboten. In einem solchen Fall drohen Strafen von bis zu einem Prozent des weltweiten Umsatzes. Außerdem kann die EU-Kommission dem Marktbeherrscher vorschreiben, eine Entflechtung vorzunehmen bzw. sich von bestimmten Unternehmensteilen zu trennen.
Elektronische Plattformen haben dieselben Eigenschaften wie die klassischen physischen Infrastrukturen Post, Schiene, Telekom und Energie. Währen diese in den USA und der EU seit Jahrzehnten einer strengen Regulierung unterworfen sind, fehlt eine solche im neuen Sektor der als „BAADD“ (big, anti-competitive, addictive and destructive to democracy) bezeichneten GAFA-Unternehmen. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist eine Entflechtung und Regulierung vor allem deshalb dringend erforderlich, weil sich die Kluft zwischen diesen Großkonzernen und dem Rest immer weiter vergrößert. Grundsätzlich gilt für alle Sektoren, insbesondere aber für die GAFA-Riege: Je höher die Unternehmenskonzentration, desto mehr nimmt die Lohnquote, also der Anteil der Löhne an der Wertschöpfung der Unternehmen, ab. In Deutschland und Frankreich ging sie um rund 6,5 Prozent zurück, in Italien und Spanien um 14 Prozent. Ihr Gegenstück, die Gewinnquote, nahm im ungefähr gleichen Ausmaß zu. Das Geschäftsmodell der GAFAs sieht eine Weitergabe der Produktivitätsfortschritte an die Beschäftigten nicht vor.
Wohlstand für alle bedarf Wettbewerb für alle. Das Wettbewerbsrecht allein greift hier zu kurz: Es ist erst einschlägig, wenn bereits oligopolistische Marktstrukturen erreicht sind. Im Zeitalter der digitalen „the-winner-takes-it-all“-Märkte muss die Plattformökonomie einer gesetzlichen Regulierung unterworfen werden. Nur so kann verhindert werden, dass die ungezähmte Super-Star-Ökonomie vor allem eines produziert: viele Verlierer.