Schon vor Trumps Amtsantritt spekulieren einige Demokraten im US-Kongress über ein Amtsenthebungsverfahren. Unter welchen Voraussetzungen wäre ein solches Impeachment möglich?

Ein Amtsenthebungsverfahren ist möglich, wenn sich der Präsident folgender Vergehen schuldig macht: des Landesverrats, der Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen und Vergehen im Amt. Ein Amtsenthebungsverfahren aus politischen Gründen ist nicht möglich. Ein solches Verfahren wird mit einer einfachen Mehrheit im Repräsentantenhaus eingeleitet und das eigentliche Amtsenthebungsverfahren wird dann vom Senat durchgeführt. In einem solchen Verfahren gegen den Präsidenten würde der oberste Richter den Vorsitz führen. Für einen Schuldspruch ist eine Zwei-Drittel Mehrheit des Senats notwendig. Das Verfahren ist zweistufig: In einem ersten Schritt wird über die Schuldfrage abgestimmt und anschließend darüber, ob der Präsident aufgrund der Vergehen sein Amt räumen muss. Bislang wurde lediglich gegen zwei Präsidenten ein solches Amtsenthebungsverfahren angestrengt und in beiden Fällen kam es zu keiner Amtsenthebung: 1868 gegen Andrew Johnson und 1999 gegen Bill Clinton. Gegen Richard Nixon wurde wegen der Watergate-Affäre 1974 ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet, aber er kam der Anklageerhebung durch Rücktritt zuvor.

Welches Verhalten Trumps könnte dazu führen?

Es gäbe verschiedene Möglichkeiten, warum ein Amtsenthebungsverfahren gegen Trump eingeleitet werden könnte. An erster Stelle sind hier sicherlich seine privaten Geschäftsbeziehungen zu nennen. Noch ist nicht ganz klar, inwieweit Trump seine Amtsgeschäfte von seinen privaten Geschäften trennen will. Die Verfassung der USA setzt hier aber klare Grenzen. Kein Präsident soll sich in irgendwelche Abhängigkeiten gegenüber ausländischen Regierungen begeben. Zwar ist es US-Präsidenten erlaubt, während ihrer Amtszeit den eigenen Reichtum zu mehren, allerdings nicht, wenn die Geschäftspartner ausländische Regierungen sind. Hier ist die Verfassung der USA ziemlich klar und eindeutig: Kein politischer Funktionsträger darf Vergütungen jeglicher Art entgegen nehmen, die von einem König, einem Prinzen oder einem fremden Staat kommen. Diese Einschränkungen, die in der Vergütungsklausel der Verfassung in Artikel 1 festgeschrieben sind, könnte Trump schnell zum Verhängnis werden, schließlich hat er in vielen Ländern Wirtschaftsinteressen und hat auch bei zahleichen ausländischen Banken Schulden, aus denen sich leicht eine Abhängigkeit herleiten lässt, die nicht verfassungskonform ist. Das gleiche gilt natürlich auch für seine Familienmitglieder, die ja auch prominent in der Regierung vertreten sein werden.

Trump könnte sein offensichtliches Desinteresse an der Alltagspraxis der Politik zum Verhängnis werden, zum Beispiel wenn er über Twitter streng vertrauliche Informationen weitergibt oder einfach wissentlich oder unwissentlich gegen bestehende Gesetze verstößt.

Des Weiteren könnte Trump sein offensichtliches Desinteresse an der Alltagspraxis der Politik zum Verhängnis werden, zum Beispiel wenn er über Twitter streng vertrauliche Informationen weitergibt oder einfach wissentlich oder unwissentlich gegen bestehende Gesetze verstößt. Zudem laufen gegen Trump momentan noch zahlreiche Gerichtsverfahren. Hier ist die Verfassung aber nicht allzu konkret, was schwere Verbrechen bedeutet. Ob ein möglicher Steuerbetrug beispielsweise als ein solches Verbrechen zu werten ist, müsste erst noch geklärt werden. Insgesamt müsste Trump aber das Vertrauen zahlreicher Republikanischer Abgeordneter und Senatoren verlieren, damit es überhaupt zu einem solchem Amtsenthebungsverfahren kommen kann.

Apropos Senat. Wie groß ist die Macht des Präsidenten in einem System der Checks and Balances wirklich?

Darüber ist sich selbst die Politikwissenschaft nicht einig. Die Einschätzung reichen vom „mächtigsten Mann der Welt“ bis zum „ohnmächtigsten Staatsführer der Welt“. Die Macht-These resultiert in erster Linie aus den verschiedenen Funktionen, die ein Präsident laut Verfassung einnimmt. So ist er unter anderem Chef der Exekutive, oberster Staatschef und Diplomat und Befehlshaber der Streitkräfte. Auf der anderen Seite hat die Verfassung der USA aber ein komplexes System der „Checks and Balances“ geschaffen, gerade um einen zu mächtigen Präsidenten zu verhindern beziehungsweise ausreichend Kontrollmechanismen zu etablieren.

Wie sieht diese Kontrolle genau aus?

Die drei politischen Gewalten in den USA, die Exekutive, die Legislative und die Judikative kontrollieren sich gegenseitig. Die Institutionen sind auf Kooperation angewiesen, um Politik zu gestalten. Ein Präsident ist insbesondere auf die Unterstützung der Legislative, im Fall der USA des Kongresses, angewiesen. Nur dieser kann Gesetze erlassen und den Haushalt aufstellen. Die Gesetzgebungskompetenzen des Präsidenten sind sehr begrenzt, er selbst kann keine Gesetze einbringen. Er hat allerdings die Möglichkeit, Gesetze mit einem Veto zu belegen, welches allerdings mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Kongresses überstimmt werden kann. Aufgabe des Präsidenten ist die Ausführung und Umsetzung der vom Kongress beschlossenen Gesetze. Und hier hat der Präsident je nach Präzision des Gesetzestextes mehr oder weniger große Handlungsspielräume.

 Fallen darunter auch die sogenannten „executive orders“?

Ja, diese Exekutivanordnungen beziehungsweise allgemeiner die unilateralen Machtressourcen des Präsidenten sind nicht neu und auch in der Verfassung genannt. Präsidenten nutzen sie, um Gesetze in einer gewissen Weise zu interpretieren. Damit können sie natürlich auch die Umsetzung von Gesetzen und damit die Wirkung der Gesetze mitbestimmen.

Präsidenten haben dies schon immer genutzt, besonders in Kriegszeiten oder während des New Deals in den 1930er Jahren. Franklin D. Roosevelt hat in seiner Amtszeit rund 290 Exekutivanordnungen pro Jahr verabschiedet, Obama hat dies pro Jahr nur 33 Mal getan. Präsidenten sind nur so mächtig, wie die anderen Institutionen und hier insbesondere der Kongress es zulassen. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat der Kongress Präsident George W. Bush quasi eine Blankovollmacht für den Krieg gegen den Terror ausgestellt. Diese Macht hat er exzessiv genutzt, und viele Elemente sind auch noch unter Obama in Kraft geblieben.

 Wird denn der Kongress mit Trump zusammenarbeiten?

Trump kann mit dem Widerstand der Demokraten in beiden Kammern des Kongresses rechnen. Das ist in Zeiten extremer parteipolitischer Polarisierung inzwischen gängige Praxis und hat zumindest in Zeiten von „divided government“ – also wenn mindestens eine Kammer des Kongresses von einer anderen Partei kontrolliert wird als der, für die der amtierende Präsident steht – zu einer Quasi-Parlamentarisierung des präsidentiellen System und damit zu einer politischen Blockade geführt.

Wie mächtig Trump wird, hängt somit davon ab, inwieweit es ihm gelingt, spezifische Reformkoalitionen im Kongress zu bilden und gleichzeitig die öffentliche Meinung hinter sich zu bringen.

Trump kann sich zwar momentan auf Mehrheiten in beiden Kammern stützen. Die Mehrheit der Republikaner ist aber nicht groß genug, um einen Filibuster der Demokraten zu verhindern. Die Demokraten können also den Senat als Blockadeinstrument nutzen. Zudem kann sich Trump der Unterstützung insbesondere einiger Republikanischer Senatoren nicht sicher sein. Hier herrschen vor allem in der Frage des Außenhandels und bei den Beziehungen zu Russland unterschiedliche Vorstellungen vor. Wie mächtig Trump wird, hängt somit davon ab, inwieweit es ihm gelingt, spezifische Reformkoalitionen im Kongress zu bilden und gleichzeitig die öffentliche Meinung hinter sich zu bringen. Gelingt ihm das, dann ist er „mächtig“. Trump dürfte dies äußerst schwerfallen, weshalb zu erwarten ist, dass er eher ein machtloser Präsident wird.

Ist die verfassungsmäßige Gewaltenkontrolle durch Parlament und Justiz Garant genug, damit es unter Trump zu keinen autoritären Auswüchsen kommt?

Die Verfassung der USA setzt hohe institutionelle Hürden, um an den Grundpfeilern der repräsentativen Demokratie zu sägen. So braucht es für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses und die Zustimmung von drei Viertel aller Bundesstaaten. Im Kontext der parteipolitischen Polarisierung sind solche Mehrheiten nahezu ausgeschlossen. Zudem sind im System der ‚Checks and Balances‘ viele Vetomöglichkeiten vorgesehen, mit denen der Handlungsspielraum eines Präsidenten deutlich begrenzt werden kann. Neben dem Prinzip der Gewaltenteilung sollte hier auch die föderale Struktur der USA genannt werden.

Für Reformprojekte braucht Trump den Kongress. Auch die Bundesstaaten und die Städte und Kommunen können eine Umsetzung bestimmter Politiken erschweren oder gar verhindern. Zudem können Regierungsmaßnahmen vor Gericht angefochten werden, wenn sie gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen. Ohne Koalitionspartner kann Trump hier relativ wenig erreichen. Es liegt also in erster Linie an der Republikanischen Partei und inwieweit sie bereit ist, solche Reformen zu unterstützen.

Die Republikanische Partei kontrolliert momentan Senat und Repräsentantenhaus und auch beide Kammern der Legislative in 33 Bundesstaaten. Zudem kontrollieren sie 25 Gouverneursposten. Zu Verfassungsänderungen benötigt man drei Viertel der Bundesstaaten, was noch nicht in Reichweite der Republikaner liegt. Erst wenn sie diese Mehrheiten hätten, könnten Wahlrechte, Bürgerrechte, das Recht auf Abtreibung, die Trennung von Staat und Kirche und vieles mehr auf dem Prüfstand stehen. Dann könnte sich Trump zu einem autoritären Herrscher entwickeln. Aber die Chancen hierfür sind sehr gering.

Die Fragen stellte <link ipg autorinnen-und-autoren autor ipg-author detail author anja-papenfuss>Anja Papenfuß.