Schon vor Trumps Amtsantritt spekulieren einige Demokraten im US-Kongress über ein Amtsenthebungsverfahren. Unter welchen Voraussetzungen wäre ein solches Impeachment möglich?
Ein Amtsenthebungsverfahren ist möglich, wenn sich der Präsident folgender Vergehen schuldig macht: des Landesverrats, der Bestechung oder anderer schwerer Verbrechen und Vergehen im Amt. Ein Amtsenthebungsverfahren aus politischen Gründen ist nicht möglich. Ein solches Verfahren wird mit einer einfachen Mehrheit im Repräsentantenhaus eingeleitet und das eigentliche Amtsenthebungsverfahren wird dann vom Senat durchgeführt. In einem solchen Verfahren gegen den Präsidenten würde der oberste Richter den Vorsitz führen. Für einen Schuldspruch ist eine Zwei-Drittel Mehrheit des Senats notwendig. Das Verfahren ist zweistufig: In einem ersten Schritt wird über die Schuldfrage abgestimmt und anschließend darüber, ob der Präsident aufgrund der Vergehen sein Amt räumen muss. Bislang wurde lediglich gegen zwei Präsidenten ein solches Amtsenthebungsverfahren angestrengt und in beiden Fällen kam es zu keiner Amtsenthebung: 1868 gegen Andrew Johnson und 1999 gegen Bill Clinton. Gegen Richard Nixon wurde wegen der Watergate-Affäre 1974 ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet, aber er kam der Anklageerhebung durch Rücktritt zuvor.
Welches Verhalten Trumps könnte dazu führen?
Es gäbe verschiedene Möglichkeiten, warum ein Amtsenthebungsverfahren gegen Trump eingeleitet werden könnte. An erster Stelle sind hier sicherlich seine privaten Geschäftsbeziehungen zu nennen. Noch ist nicht ganz klar, inwieweit Trump seine Amtsgeschäfte von seinen privaten Geschäften trennen will. Die Verfassung der USA setzt hier aber klare Grenzen. Kein Präsident soll sich in irgendwelche Abhängigkeiten gegenüber ausländischen Regierungen begeben. Zwar ist es US-Präsidenten erlaubt, während ihrer Amtszeit den eigenen Reichtum zu mehren, allerdings nicht, wenn die Geschäftspartner ausländische Regierungen sind. Hier ist die Verfassung der USA ziemlich klar und eindeutig: Kein politischer Funktionsträger darf Vergütungen jeglicher Art entgegen nehmen, die von einem König, einem Prinzen oder einem fremden Staat kommen. Diese Einschränkungen, die in der Vergütungsklausel der Verfassung in Artikel 1 festgeschrieben sind, könnte Trump schnell zum Verhängnis werden, schließlich hat er in vielen Ländern Wirtschaftsinteressen und hat auch bei zahleichen ausländischen Banken Schulden, aus denen sich leicht eine Abhängigkeit herleiten lässt, die nicht verfassungskonform ist. Das gleiche gilt natürlich auch für seine Familienmitglieder, die ja auch prominent in der Regierung vertreten sein werden.
Trump könnte sein offensichtliches Desinteresse an der Alltagspraxis der Politik zum Verhängnis werden, zum Beispiel wenn er über Twitter streng vertrauliche Informationen weitergibt oder einfach wissentlich oder unwissentlich gegen bestehende Gesetze verstößt.
Des Weiteren könnte Trump sein offensichtliches Desinteresse an der Alltagspraxis der Politik zum Verhängnis werden, zum Beispiel wenn er über Twitter streng vertrauliche Informationen weitergibt oder einfach wissentlich oder unwissentlich gegen bestehende Gesetze verstößt. Zudem laufen gegen Trump momentan noch zahlreiche Gerichtsverfahren. Hier ist die Verfassung aber nicht allzu konkret, was schwere Verbrechen bedeutet. Ob ein möglicher Steuerbetrug beispielsweise als ein solches Verbrechen zu werten ist, müsste erst noch geklärt werden. Insgesamt müsste Trump aber das Vertrauen zahlreicher Republikanischer Abgeordneter und Senatoren verlieren, damit es überhaupt zu einem solchem Amtsenthebungsverfahren kommen kann.
Apropos Senat. Wie groß ist die Macht des Präsidenten in einem System der Checks and Balances wirklich?
Darüber ist sich selbst die Politikwissenschaft nicht einig. Die Einschätzung reichen vom „mächtigsten Mann der Welt“ bis zum „ohnmächtigsten Staatsführer der Welt“. Die Macht-These resultiert in erster Linie aus den verschiedenen Funktionen, die ein Präsident laut Verfassung einnimmt. So ist er unter anderem Chef der Exekutive, oberster Staatschef und Diplomat und Befehlshaber der Streitkräfte. Auf der anderen Seite hat die Verfassung der USA aber ein komplexes System der „Checks and Balances“ geschaffen, gerade um einen zu mächtigen Präsidenten zu verhindern beziehungsweise ausreichend Kontrollmechanismen zu etablieren.
Wie sieht diese Kontrolle genau aus?
Die drei politischen Gewalten in den USA, die Exekutive, die Legislative und die Judikative kontrollieren sich gegenseitig. Die Institutionen sind auf Kooperation angewiesen, um Politik zu gestalten. Ein Präsident ist insbesondere auf die Unterstützung der Legislative, im Fall der USA des Kongresses, angewiesen. Nur dieser kann Gesetze erlassen und den Haushalt aufstellen. Die Gesetzgebungskompetenzen des Präsidenten sind sehr begrenzt, er selbst kann keine Gesetze einbringen. Er hat allerdings die Möglichkeit, Gesetze mit einem Veto zu belegen, welches allerdings mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Kongresses überstimmt werden kann. Aufgabe des Präsidenten ist die Ausführung und Umsetzung der vom Kongress beschlossenen Gesetze. Und hier hat der Präsident je nach Präzision des Gesetzestextes mehr oder weniger große Handlungsspielräume.
Fallen darunter auch die sogenannten „executive orders“?
Ja, diese Exekutivanordnungen beziehungsweise allgemeiner die unilateralen Machtressourcen des Präsidenten sind nicht neu und auch in der Verfassung genannt. Präsidenten nutzen sie, um Gesetze in einer gewissen Weise zu interpretieren. Damit können sie natürlich auch die Umsetzung von Gesetzen und damit die Wirkung der Gesetze mitbestimmen.
Präsidenten haben dies schon immer genutzt, besonders in Kriegszeiten oder während des New Deals in den 1930er Jahren. Franklin D. Roosevelt hat in seiner Amtszeit rund 290 Exekutivanordnungen pro Jahr verabschiedet, Obama hat dies pro Jahr nur 33 Mal getan. Präsidenten sind nur so mächtig, wie die anderen Institutionen und hier insbesondere der Kongress es zulassen. Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat der Kongress Präsident George W. Bush quasi eine Blankovollmacht für den Krieg gegen den Terror ausgestellt. Diese Macht hat er exzessiv genutzt, und viele Elemente sind auch noch unter Obama in Kraft geblieben.
Wird denn der Kongress mit Trump zusammenarbeiten?
Trump kann mit dem Widerstand der Demokraten in beiden Kammern des Kongresses rechnen. Das ist in Zeiten extremer parteipolitischer Polarisierung inzwischen gängige Praxis und hat zumindest in Zeiten von „divided government“ – also wenn mindestens eine Kammer des Kongresses von einer anderen Partei kontrolliert wird als der, für die der amtierende Präsident steht – zu einer Quasi-Parlamentarisierung des präsidentiellen System und damit zu einer politischen Blockade geführt.
Wie mächtig Trump wird, hängt somit davon ab, inwieweit es ihm gelingt, spezifische Reformkoalitionen im Kongress zu bilden und gleichzeitig die öffentliche Meinung hinter sich zu bringen.
Trump kann sich zwar momentan auf Mehrheiten in beiden Kammern stützen. Die Mehrheit der Republikaner ist aber nicht groß genug, um einen Filibuster der Demokraten zu verhindern. Die Demokraten können also den Senat als Blockadeinstrument nutzen. Zudem kann sich Trump der Unterstützung insbesondere einiger Republikanischer Senatoren nicht sicher sein. Hier herrschen vor allem in der Frage des Außenhandels und bei den Beziehungen zu Russland unterschiedliche Vorstellungen vor. Wie mächtig Trump wird, hängt somit davon ab, inwieweit es ihm gelingt, spezifische Reformkoalitionen im Kongress zu bilden und gleichzeitig die öffentliche Meinung hinter sich zu bringen. Gelingt ihm das, dann ist er „mächtig“. Trump dürfte dies äußerst schwerfallen, weshalb zu erwarten ist, dass er eher ein machtloser Präsident wird.
Ist die verfassungsmäßige Gewaltenkontrolle durch Parlament und Justiz Garant genug, damit es unter Trump zu keinen autoritären Auswüchsen kommt?
Die Verfassung der USA setzt hohe institutionelle Hürden, um an den Grundpfeilern der repräsentativen Demokratie zu sägen. So braucht es für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses und die Zustimmung von drei Viertel aller Bundesstaaten. Im Kontext der parteipolitischen Polarisierung sind solche Mehrheiten nahezu ausgeschlossen. Zudem sind im System der ‚Checks and Balances‘ viele Vetomöglichkeiten vorgesehen, mit denen der Handlungsspielraum eines Präsidenten deutlich begrenzt werden kann. Neben dem Prinzip der Gewaltenteilung sollte hier auch die föderale Struktur der USA genannt werden.
Für Reformprojekte braucht Trump den Kongress. Auch die Bundesstaaten und die Städte und Kommunen können eine Umsetzung bestimmter Politiken erschweren oder gar verhindern. Zudem können Regierungsmaßnahmen vor Gericht angefochten werden, wenn sie gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen. Ohne Koalitionspartner kann Trump hier relativ wenig erreichen. Es liegt also in erster Linie an der Republikanischen Partei und inwieweit sie bereit ist, solche Reformen zu unterstützen.
Die Republikanische Partei kontrolliert momentan Senat und Repräsentantenhaus und auch beide Kammern der Legislative in 33 Bundesstaaten. Zudem kontrollieren sie 25 Gouverneursposten. Zu Verfassungsänderungen benötigt man drei Viertel der Bundesstaaten, was noch nicht in Reichweite der Republikaner liegt. Erst wenn sie diese Mehrheiten hätten, könnten Wahlrechte, Bürgerrechte, das Recht auf Abtreibung, die Trennung von Staat und Kirche und vieles mehr auf dem Prüfstand stehen. Dann könnte sich Trump zu einem autoritären Herrscher entwickeln. Aber die Chancen hierfür sind sehr gering.
Die Fragen stellte <link ipg autorinnen-und-autoren autor ipg-author detail author anja-papenfuss>Anja Papenfuß.
34 Leserbriefe
-Grover Norquist-
Deswegen besteht die Welt immer noch....
Also -
etwas mehr Gelassenheit ....
Manfred Fischer
Wir betrachten einen demokratisch gewählten Präsidenten einer gewachsenen Demokratie als einen Verbrecher, der nur noch nicht überführt ist!
Woher kommt so eine Wut und Verblendung und Einseitigkeit in unseren Medien?
Ja, Trump bringt einen Bruch in die bisherige Politik. Es ist auch von seinen Wählern so gewollt. Anstatt den Willen der amerikanischen Wähler zu akzeptieren und uns mit dem geänderten Kurs der Politik auseinanderzusetzen, kommt hier eine Spekulation zum Impeachment eines künftigen Präsidenten bei seinen künftigen Vergehen!
Zitat: „Präsidenten haben dies schon immer genutzt, besonders in Kriegszeiten oder während des New Deals in den 1930er Jahren. Franklin D. Roosevelt hat in seiner Amtszeit rund 290 Exekutivanordnungen verabschiedet, Obama hat dies pro Jahr nur 33 Mal getan.“ Roosevelt hat 146 Monate regiert und 290 Executive Orders erlassen, also monatlich weniger als 2. Obama hat 96 Monate regiert und 264 Executive Orders erlassen, also monatlich fast 3. Zu sagen „Obama hat dies pro Jahr nur 33 Mal getan“ ist eine assoziative Interpretation korrekter Zahlen mittels fälschlichen Bezugsrahmens mit deutlich negativer Image-Kolorierung zuungunsten Roosevelts. Man kann also nicht nur durch „Fake-News“ manipulieren, sondern auch durch irreführende Schlußfolgerungen.
Zitat: „Erst wenn sie diese Mehrheiten hätten, könnten Wahlrechte, Bürgerrechte, das Recht auf Abtreibung, die Trennung von Staat und Kirche und vieles mehr auf dem Prüfstand stehen. Dann könnte sich Trump zu einem autoritären Herrscher entwickeln.“ Ein „autoritäres Regime“ liegt nach dem „Politiklexikon“ (Dietz) definitionsgemäß dann vor, wenn die demokratische Mitwirkung am öffentlichen Willensbildungsprozeß eliminiert ist. Eine hypothetisch monolithische verfassungsändernde Mehrheit eines der politischen Lager könnte in den USA nur das Resultat eines streng regulierten öffentlichen Willensbildungsprozesses sein, ob diejenige des Trump-Lagers oder die der Demokraten, eine darauf basierende Präsidentschaft folglich keine „autoritäre Herrschaft“ strictu sensu.
Ich lebe und arbeite seit jetzt mehr als 13 Jahren in Russland, und bin sehr gluecklich nicht mehr in diesem Merkel-Deutschland zu leben. Die sogenannte "Politik" dieser Angela Merkel war und ist keine Politik, es war ein beschaemendes anbiedern zu Barak Hussein Obama, um daraus moeglicherweise Vorteile zu erlangen. Es haben alle Parteien in Deutschland versagt, bis auf DIE LINKE, die ist sich bis heute treu geblieben.
Deutschland und Europa muss jetzt erwachsen werden und sich erfinden.
An einer Stelle musste ich ob der Armumentation übrigens laut lachen.
zu executive orders: "Präsidenten haben dies schon immer genutzt, besonders in Kriegszeiten oder während des New Deals in den 1930er Jahren. Franklin D. Roosevelt hat in seiner Amtszeit rund 290 Exekutivanordnungen verabschiedet, Obama hat dies pro Jahr nur 33 Mal getan."
Roosevelt war von 1933 bis 1945 Präsident -> 12 Jahre, 290/12=24,2 pro Jahr
Das sind ein Paar weniger als Obama ;) Der hat ja auch keinen Krieg an der Backe, he?
Und warum eigentlich der eine in absoluten Zahlen und der andere pro Jahr, Herr Professor?
Wäre dem Argument mit 264 Stück bei Obama nicht gennug gedient? Ist genauso misleading, aber lingt nicht so schön vermutlich.
Naja,
Hoffen wir, dass die demokratischen Instrumente und Strukturen der westlichen Welt wirksam sind und es auch bleiben. Dafür brauchrmt es genau solche Artikel. Bitte mehr davon!
Zitat: „Präsidenten haben dies schon immer genutzt, besonders in Kriegszeiten oder während des New Deals in den 1930er Jahren. Franklin D. Roosevelt hat in seiner Amtszeit rund 290 Exekutivanordnungen verabschiedet, Obama hat dies pro Jahr nur 33 Mal getan.“ Roosevelt hat 146 Monate regiert und 290 Executive Orders erlassen, also monatlich weniger als 2. Obama hat 96 Monate regiert und 264 Executive Orders erlassen, also monatlich fast 3. Zu sagen „Obama hat dies pro Jahr nur 33 Mal getan“ ist eine assoziative Interpretation korrekter Zahlen mittels fälschlichen Bezugsrahmens mit deutlich negativer Image-Kolorierung zuungunsten Roosevelts. Man kann also nicht nur durch „Fake-News“ manipulieren, sondern auch durch irreführende Schlußfolgerungen.
Zitat: „Erst wenn sie diese Mehrheiten hätten, könnten Wahlrechte, Bürgerrechte, das Recht auf Abtreibung, die Trennung von Staat und Kirche und vieles mehr auf dem Prüfstand stehen. Dann könnte sich Trump zu einem autoritären Herrscher entwickeln.“ Ein „autoritäres Regime“ liegt laut „Politiklexikon“ (Dietz) definitionsgemäß dann vor, wenn die demokratische Mitwirkung am öffentlichen Willensbildungsprozeß eliminiert ist. Eine hypothetisch monolithische verfassungsändernde Mehrheit eines der politischen Lager könnte in den USA nur das Resultat eines streng regulierten öffentlichen Willensbildungsprozesses sein, ob nun diejenige des Trump-Lagers oder die der Demokraten. Eine darauf basierende Präsidentschaft ist folglich keine „autoritäre Herrschaft“ strictu sensu.
Gruß vom Interviewte
Im Text heißt es eindeutig: „Franklin D. Roosevelt hat in seiner Amtszeit (sic!) rund 290 Exekutivanordnungen verabschiedet.“ und nicht jährlich. Wenn schon nicht dem Interviewer, spätestens dem Interviewten hätte dies bei Freigabe auffallen müssen. So trägt er für die mißverständliche Fassung die Verantwortung und darf sich über entsprechende Kommentare nicht wundern. Der geneigte Leser darf bei dem Renommée von Verfasser und Plattform a priori mit publizistischer Sorgfalt rechnen, ohne jeden Satz gleich gegengoogeln zu müssen. Übrigens werden Ihnen nirgends „Fake-News“ vorgeworfen, sondern eine „assoziative Interpretation mittels fälschlichen Bezugsrahmens“. Das ist nicht dasselbe. Also notfalls im Wörterbuch nachschlagen, anstatt gleich loszupoltern!
Da bin ich ja froh, dass ich Ihnen nichts Schlimmes vorgeworfen habe,
hätte mir den Kommentar gespart, wenn ich den scheinbar vor meinem erschienenen von Herrn Gutsche gesehen hätte.
Aber dennoch: Ich habe den Text zwei Tage nach Erscheinen gelesen und kommentiert. Ich bilde mir als Redakteur ein, zu wissen, wie Interviews entstehen und "normalerweise" fällt so ein den Sinn entstellender Fehler doch auf. Ich kontrolliere die Zahlen doch, bevor ich was rausschicke. Und "normalerweise" liest den Text auch jemand gegen! Oder findet das hier gar nicht statt? Nein im Ernst, mit so etwas habe ich echt nicht gerechnet nach 2Tagen im Netz
Präsident eines so großen Volkes beinhaltet das nicht, sich das Ganze immer wieder neu zu vergegenwärtigen, was ich da gerade mit mir und meiner Mitwelt so in allem veranstalte?
Manfred Fischer
Das hört sich gar nicht nett an für die Welt - für uns alle
Das Ego feiert Hochzeit ...
Manfred Fischer
Schön und gut nur hat keiner unserer Politiker die Verfügungsgewalt über 9000 Atomsprengköpfe. Diese kann der US Präsident ohne Angabe von Gründen nutzen. Und es gibt kein Vetorecht. Warten wir ab bis Trump einen seiner unkontrollierbaren Wutausbrüche hat.
"Wenn wir Atomwaffen haben, warum benutzen wir die nicht?"
Amtsenthebung glaub ich nicht. Ein neuer Wind musste her, das ist Fakt.
Zuckerbrot und Peitsche war schon immer gut für die Erziehung.
Er hat Recht, immer erst die Familie und dann die Anderen.
Nur an seinen spontanen Ausdrücken, dort wird er sich irgendwo verschlucken.
Viele Grüße
Roger
Mag ja sein, dass es von seinen Wählern so gewollt wurde. Nur haben mehr Amerikaner Hillary Clinton gewählt, 3 Mio Amerikaner mehr als bei Trump. Zudem. Was ist tendenziös? Es gibt Verstrickungen und hätte es die bei Barack Obama gegeben, wäre das auch ein Thema gewesen. Trump hetzt gegen Minderheiten, verkraftet aber nicht mal Kritik. Und gerade diese Kritik ist ja eine Auseinandersetzung mit dem geänderten Kurs der Politik.
Wie soll das denn das in der uns für eine Weile anvertrauten Welt funktionieren, wo wir doch alle immer mehr auf unseren Nachbarn angewiesen sind.
Mister Trump ist da leider kein Hoffnungsschimmer für diese EINE Welt.
Kann mir das mal eine/ r erklären, wie das so im großen, mächtigen Ego - Stil noch gehen kann?
Trump wird allen Unkenrufen trotzen. Er traf schon Vorbereitungen dafür. Nicht nur das er eine Richterin entließ. Alle die noch da sind wollen bleiben. Deshalb werden diese alle zu Speichellecker.
Wie es aussieht, ändert er die Gesetze nach seinem Belieben. Niemand, wirklich niemand kann ihn dann seines Amtes entheben.
Na dann gute Nacht!