Lesen Sie diesen Artikel auch auf Englisch.
Welche finanziellen – und letztlich auch politischen – Folgen die Coronavirus-Pandemie in der EU am Ende haben wird, hängt nicht zuletzt von von Umfang und Zeitpunkt der Maßnahmen ab, die zur Stützung der Wirtschaft unternommen werden. Der zeitliche Horizont beträgt nicht Monate, sondern nur wenige Wochen. Von verschiedenster Seite werden wirkungsvolle neue Instrumente zum Schutz der Europäischen Union ins Spiel gebracht, darunter Eurobonds oder Coronabonds. Wir halten das für den richtigen Weg. Doch es kommen viele Einwände, vor allem aus den nordeuropäischen Ländern, die die Umsetzung einer solchen Lösung verzögern oder gar blockieren könnten.
Um diese Einwände auszuräumen, haben wir einen Vorschlag für eine gezielte Ausgabe von Eurobonds ausgearbeitet, deren Volumen es allen Staaten ermöglicht, ihre medizinische und wirtschaftliche Notlage zu meistern und einen wirtschaftlichen Aufschwung zu bewirken. Zur Ausgabe von Eurobonds bedarf es einer Garantie. Diese Garantie sollte unserer Ansicht nach neu und gemeinschaftlich sein und könnte die Form eines zweckgebundenen Fonds im EU-Haushalt annehmen. Noch solider wäre sie, wenn EU-Staaten die Kommission mit einer regelrechten Steuerhoheit ausstatteten, sodass die Beiträge zu „Eigenmitteln“ der Union werden. Das wäre eine Vorstufe zu einer europäischen Steuerunion; es ist aber nicht nötig, sofort bei der Steuerunion anzusetzen.
Finanziert würde dieser Fonds durch einen jährlichen „Bürgerbeitrag“, der sich aus der Anzahl der erwachsenen Bürgerinnen und Bürger in der Union ergibt, sodass jeder Staat seinen Beitrag im Verhältnis zu seiner Bevölkerung zahlt. Der Bürgerbeitrag errechnet sich aus der Gesamtzahl der volljährigen Bürger, multipliziert mit 50 Euro. Die so entstandene fiskalische Kapazität soll zur Gänze für die Zinszahlung der festverzinslichen Eurobonds mit unbefristeter Laufzeit (perpetuities oder consols) haften und einen positiven Zinssatz (1 oder 2 Prozent) garantieren.
Von verschiedenster Seite werden wirkungsvolle neue Instrumente zum Schutz der Europäischen Union ins Spiel gebracht, darunter Eurobonds oder Coronabonds. Wir halten das für den richtigen Weg.
Die Mittel, die aus der Eurobonds-Ausgabe gewonnen werden, sollen nach einem von der EU-Kommission bestimmten und kontrollierten Programm im Verhältnis zur erwachsenen Bevölkerung eines jeden Staates verwendet werden. Einzelne Staaten dürfen über dieses Geld nicht nach eigenen Wünschen verfügen. Die erwachsene Bevölkerung ist in diesem Modell ein Schlüssel und zerstreut die Sorge, es handle sich um zwischenstaatliche Transfers. Die jährlichen Steuerkosten des vorgeschlagenen Modells entsprächen 0,11 Prozent des EU-Bruttoinlandsprodukts (BIP). Ermöglichen würde es (bei einem Zinssatz von 2 Prozent) einen Ausgabenspielraum in Höhe von 6,64 Prozent des EU-BIP von 2019; bei einem Zinssatz von 1 Prozent würde sich dieser Spielraum verdoppeln.
Hier sei nun auch kurz dargestellt, was die von uns vorgeschlagenen Eurobonds nicht sind und was sie nicht tun.
- Eurobonds sind keine neuen Schuldverschreibungen einzelner Mitgliedstaaten, und sie vergemeinschaften nicht bestehende Schulden einzelner Staaten: Die „tugendhaften“ Staaten haften keineswegs für die Altschulden der „weniger tugendhaften“ Staaten. Mit der Ausgabe von Eurobonds könnten europaweite Institutionen wie die Europäische Investitionsbank oder der EFSM beauftragt werden.
- Es handelt sich nicht um ESM-Kredite. Solche Kredite dienen nach wie vor unter strengen Auflagen der Bewältigung von Finanzkrisen einzelner Staaten, nicht der Bewältigung massiver symmetrischer Krisen in allen Ländern wie durch die Coronavirus-Pandemie. Dafür sind sowohl die Laufzeiten zu unflexibel als auch der Umfang für eine flächendeckende Versorgung zu gering.
- Die durch Eurobonds verfügbar gemachten Mittel, die von der Kommission verteilt werden, sind keine vorübergehenden oder dauerhaften Transfers von einem Staat zum anderen, denn Ausgaben und erforderliche Absicherungen werden nicht nach Finanzbedarf, finanzpolitischem Spielraum oder einem „Kapitalschlüssel“ festgelegt, sondern im Verhältnis zur erwachsenen Bevölkerung, sind also relativ fix.
Es könnte durchaus sein, dass Ausmaß und Tragweite der Pandemie für das soziale und menschliche Kapital aller EU-Länder unterschätzt und die Fähigkeit der einzelnen Staaten, sie fiskalisch zu bewältigen, überschätzt wird.
Ein Einwand könnte lauten, dass die Nordländer schlichtweg keine Eurobonds brauchen. Sei es, weil sie jeweils über ausreichend haushaltspolitischen Spielraum verfügen, um eine massive expansive Konjunkturpolitik zu betreiben oder weil sie ihre Defizite bei einem negativen Zinssatz langfristig aus eigenen Haushaltsmitteln finanzieren können. Unsere Antworten darauf lauten:
- Es könnte durchaus sein, dass Ausmaß und Tragweite der Pandemie für das soziale und menschliche Kapital aller EU-Länder unterschätzt und die Fähigkeit der einzelnen Staaten, sie fiskalisch zu bewältigen, überschätzt wird. Daraus ergibt sich ein schwerwiegendes moralisches Wagnis zulasten der Menschen in den einzelnen Staaten und der Bevölkerung Europas insgesamt, wo doch nachweislich alle Länder – wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß – direkt betroffen sind.
- Negativzinsen für Staatsanleihen sind in Wahrheit eine Steuer für Sparerinnen und Sparer, die verzweifelt nach Sicherheit suchen. Eine solche Steuer kann durchaus als Monopolabgabe für Staaten im Norden (besonders Deutschland) betrachtet werden, die von Sparern aus ganz Europa bezahlt wird. Von sicheren Eurobonds mit einem positiven Realertrag, die Wettbewerb in den Markt für sichere Anleihen bringen, profitieren dagegen alle europäischen Bürger und Sparer.
Aus dem Englischen von Anne Emmert