Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Terroranschläge der Hamas vom 7. Oktober sind zwei Zäsuren globalen Ausmaßes. Gleichzeitig verdeutlichen sie einen seit dem 17. Jahrhundert zunehmenden Weltcharakter der Einzelstaatlichkeit. In diesen beiden, sehr unterschiedlichen Krisen kristallisiert sich der Mangel an einer globalen Regulierungsinstanz. Die Handlungsmacht der Vereinten Nationen endet dabei nahezu ausschließlich an den Grenzen der Einzelstaaten. Abstimmungen in der Generalversammlung oder im Sicherheitsrat gehen bereits nach wenigen Tagen als Symbolentscheidungen im medialen Aufmerksamkeitswettbewerb unter. Während die Weltgesellschaft ökonomisch wie kommunikationstechnologisch stärker denn je verwoben ist, bleibt bisher eine Globalisierung der politischen Regulierung, etwa im Bereich Friedenssicherung, aus.
Als Wladimir Putin den Angriffskrieg auf die Ukraine bereits im Vorfeld mehrfach ankündigte, war ihm bewusst, dass keine globale Instanz besteht, die ihn in seinem Vorhaben aufhalten würde. Er wusste, dass sich keine UN-Blauhelme an der Staatsgrenze den russischen Truppen in den Weg stellen würden oder ein UN-Kommando ihn noch vor dem Einmarsch in die Ukraine inhaftieren und einem globalen Strafgericht vorführen würde. Russland hatte schon zuvor eine Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs der Vereinten Nationen verweigert, sodass es sich folglich erst gar nicht einer inter- oder gar supranationalen Verantwortung unterwerfen muss. Das Regime Putin machte mit dem Angriffskrieg einen Punkt sehr deutlich: In der gegenwärtigen Weltordnung herrscht das Recht des stärkeren Einzelstaates, welches teils durch Bündnisstrukturen verstärkt wird.
In der gegenwärtigen Weltordnung herrscht das Recht des stärkeren Einzelstaates.
Als die Hamas am 7. Oktober etwa 1 400 Zivilistinnen und Zivilisten tötete und mehr als 3 000 unmittelbar verletzte, zeigte sich zunächst das Gegenteil. Selbst Israel konnte seine Bürger vor einem solch massiven Terroranschlag nicht schützen. Die Idee eines Schutzstaates in dieser Region wurde erneut von der Hamas fundamental herausgefordert. Auch die staatlich gedachte Zweistaatenlösung der Vereinten Nationen ist als gnadenlos gescheitert anzusehen. Der UN-Teilungsplan für Palästina von 1947 mit Jerusalem als international kontrollierter Stadt wurde in der Praxis nie umgesetzt, auch weil ihn die arabischen Einzelstaaten ablehnten. Die Fragilität des Schutzstaates darf aber nicht über die Wirkmächtigkeit von Einzelstaaten hinwegtäuschen. Gerade in der Reaktion des israelischen Staates verstärkt sich ein anderer Eindruck.
Dabei spielen die zwei Leitmotive Befreiung und zukünftiger Schutz eine wesentliche Rolle. Seitdem etwa 200 Menschen von der Hamas in Geiselhaft genommen wurden, bemüht sich die Armee um eine wochen-, womöglich monatelange, kriegerische Befreiungsaktion im Gazastreifen. Zudem wird das Ziel verfolgt, die Bevölkerung Israels vor zukünftigem Terror zu schützen, indem die Mitglieder der Hamas inhaftiert oder laut eigenen Angaben getötet werden. Infolge des Mordens der Hamas sind schon innerhalb weniger Wochen mehrere Tausend Zivilistinnen und Zivilisten durch den einzelstaatlichen Kriegseinsatz Israels getötet worden. In dieser Region braucht es offensichtlich mehr als einzelstaatliche Ideenansätze für die Sicherheit jüdischer und palästinensischer Menschen sowie für ein gerechtes und menschenwürdiges Zusammenleben aller.
Wie beim russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wird auch nach dem 7. Oktober das weltpolitische Vakuum mehr als deutlich. Die Vereinten Nationen scheiden dabei bisher aus, weil sie kein globaler, sondern ein zwischenstaatlicher Akteur sind. Die Bedeutungslosigkeit der Staatengemeinschaft zeigt sich auch darin, dass es nicht einmal öffentliche Debatten darüber gibt, ob die Befreiung der Geiseln nicht eher durch UN-Blauhelme verfolgt werden sollte. Eine stärkere Rolle könnte dabei auch der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung zugewiesen werden, sodass die Entscheidungen über humanitäre Hilfe und Verhandlungen nicht weiterhin durch Einzelstaaten, wie aktuell durch Katar und die USA, bestimmt werden. Hierzu bräuchte es erstmal eine stabile Finanzierung der Bewegung, etwa durch eine globale Besteuerung anstelle einzelstaatlicher Zuweisungen.
Die Debatte über eine nachhaltige Friedenseinigung in der Region durch eine suprastaatliche Koordination erscheint noch viel illusorischer, da es grundlegend an einer globalen Regulierungsinstanz fehlt. Die Aufgabe des Schutzes jüdischen wie palästinensischen Lebens bleibt so de facto dem israelischen Staat überlassen. Bei den kriegerischen Handlungen in Gaza spielt erstaunlicherweise keine Rolle, dass ebenso wenig Israel das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ratifiziert hat. Netanjahu selbst wirft bereits seit mehreren Jahren der UN-Instanz, die für eine juristische Aufarbeitung der kriegerischen Handlungen sorgen könnte, „reinen Antisemitismus“ vor.
Gerade in Zeiten der vermeintlichen Ausweglosigkeit ist ein konstruktives Denken gefragt.
In beiden Konflikten wird deutlich, dass auf zwischenstaatlicher Ebene ein archaisch anmutendes Stärkemessen durch Einzelstaatsbündnisse statt eines suprastaatlichen Strebens nach globaler Gerechtigkeit stattfindet. Entlang von migrationshistorischen, ökonomischen, religiösen, sprachlichen oder polit-institutionalisierten Verbindungslinien werden dabei Menschen zu „Anderen“ gemacht. Der israelisch-palästinensische Konflikt wird etwa durch Antisemitismus und anti-arabischen Rassismus befeuert. Und über allem schwebt weiterhin die vermeintlich alternativlose Idee eines Einzelstaates als grundlegender Garant für ein friedliches Leben, sodass ein überstaatlicher Eingriff weithin als illegitim verstanden würde. Doch gerade in Zeiten der vermeintlichen Ausweglosigkeit ist ein konstruktives Denken gefragt. Was bräuchte es also, um eine Globalisierung der Regulierung zum Schutz aller Leben voranzutreiben?
Mit mindestens einem Aspekt kann auf diese Frage geantwortet werden: Damit Menschen von sich aus einer überstaatlichen Einmischung in ihren Staat zustimmen, muss diese einen handfesten Vorteil für sie bedeuten. Mit Blick auf die oben genannten Aspekte der Gerechtigkeit, der Menschenwürde und des Schutzes zeigt sich dabei ein Handlungsbedarf für eine Reform weg von einer zwischenstaatlichen, hin zu einer suprastaatlichen Institution. Die Vereinten Nationen haben zum gegenwärtigen Zustand der Weltgesellschaft beigetragen und reproduzieren die Strukturen der Ungleichheit. Eine mitgestaltende Rolle des UN-Sekretariats und der Sonderorganisationen ist jedoch auch in Zukunft nicht völlig auszuschließen, es bedarf aber einer radikalen Reform im Sinne einer globalen Demokratisierung.
Beispielsweise wäre hier ein erster Schritt die Initiierung einer globalen politischen Teilhabe unter dem Grundsatz der Gleichwertigkeit aller Menschen: Sind wir uns als Weltgesellschaft etwa darüber einig, dass die körperliche und psychische Gesundheit eines jedes Menschen durch eine globale, nicht zwischenstaatliche Instanz geschützt und eingefordert werden sollte? Und wenn nicht, welche Bedingungen würden Menschen benötigen, damit sie einer solchen Idee folgen würden? Für eine Alternative zum Einzelstaat müssten also zunächst die positiven Konsequenzen für die Menschen herausgearbeitet werden, bei gleichzeitig kritischer Abwägung der negativen.
Es müssen Formen der globalen politischen Teilhabe für eine weltweite Anwendung entwickelt und erprobt werden.
Zudem müssten Formen der globalen politischen Teilhabe für eine weltweite Anwendung entwickelt und erprobt werden. Hierzu könnten die Vereinten Nationen, aber auch ein Land wie Deutschland schon heute Räume schaffen und Ressourcen bereitstellen. Dabei gilt es auch die Legitimations-Mythen von Einzelstaaten zu hinterfragen, um auf die Widersprüche und Folgen dieser politischen Konstitution hinzuweisen. Hier sind die drei gesellschaftlichen Korrektive des Journalismus, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft gefragt. Über Analyse, Bildung und Dialog muss die Notwendigkeit von Einzelstaaten dekonstruiert werden. Darüber hinaus gilt es über weitere Themenfelder und deren Wechselwirkungen nachzudenken. Hierunter zählen beispielsweise eine globale Besteuerung (etwa von Erbe, Finanztransaktionen, Handel und Vermögen), globale Bewegungsfreiheit, globale soziale Sicherung und nicht zuletzt ein globaler Umweltschutz.
Auch mit Blick auf die Menschen etwa in Bergkarabach, Darfur, Myanmar, Rojava oder Taiwan ist ein globaler Schutzmechanismus bereits heute eine Frage des Überlebens. In einer Welt, in der sich die Einzelstaaten in einer militärischen Aufrüstungsspirale befinden, in der mehrere über potenziell Menschheits-vernichtende Atomwaffen verfügen, braucht es dringend eine Alternative zur Dominanz von Einzelstaaten. Die gegenwärtigen Zäsuren unterstreichen den Bedarf, das weltpolitische Vakuum zum Schutz von Menschenleben unabhängig von ihren einzelstaatlichen Zuschreibungen zu füllen.