Europa rüstet kräftig auf. Angesichts des russischen Angriffskrieges und einer zunehmend unsicheren Welt ist das nachvollziehbar. Doch in der sicherheitspolitischen Debatte entsteht zunehmend der Eindruck, als seien Verteidigung und Abschreckung die einzig ernst zu nehmenden Antworten auf die neuen Bedrohungen. Rüstungskontrolle und Abrüstung erscheinen dagegen schnell als Relikte einer vergangenen Zeit – bestenfalls naiv, schlimmstenfalls verantwortungslos.

Das ist ein Fehler. Sicherheitspolitische Prioritäten und Rüstungskontrolle werden derzeit gegeneinander ausgespielt, obwohl sie zusammengehören. Gerade wenn Staaten mehr Geld in ihre Verteidigung investieren, neue Waffensysteme entwickeln und private Unternehmen im Sicherheitsbereich an Einfluss gewinnen, braucht es Regeln, die militärischer Gewalt Grenzen setzen.

Deutschland hat in diesem Bereich über Jahrzehnte eine wichtige Rolle gespielt und internationale Prozesse zur Regulierung von Waffen und Munition mit vorangetrieben. Heute droht dieses Engagement in den Hintergrund zu geraten. Der Bundestag debattierte kürzlich gerade einmal eine halbe Stunde über Rüstungskontrolle. Auch bei ausführlichen Beratungen zu Reformen der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit spielten Rüstungskontrolle und Prävention kaum eine Rolle.

Dabei fangen wir keineswegs bei null an. Es gibt internationale Verträge, Institutionen und Erfahrungen, auf denen Deutschland und Europa aufbauen können. Sie für wirkungslos zu erklären, nur weil die geopolitischen Bedingungen schwieriger geworden sind, wäre die falsche Konsequenz.

Das zeigt der Ottawa-Vertrag zum Verbot von Antipersonenminen. Seit seinem Inkrafttreten ist die Zahl der jährlichen Opfer von Antipersonenminen von rund 26 000 auf etwa 5 000 gesunken. Der Vertrag hat zudem finanzielle Mittel für Minenräumung, Ausbildung und Aufklärung mobilisiert. Und das, obwohl wichtige Großmächte ihm nie beigetreten sind.

Rüstungskontrolle wirkt nicht erst dann, wenn sich sämtliche Staaten der Welt beteiligen.

Rüstungskontrolle wirkt also nicht erst dann, wenn sich sämtliche Staaten der Welt beteiligen. Verträge können internationale Normen schaffen, politisches Verhalten beeinflussen und Staaten unter Rechtfertigungsdruck setzen. Rund 80 Prozent der internationalen Staatengemeinschaft bekennen sich weiterhin zum Verbot von Antipersonenminen.

Gerade deshalb sind die jüngsten Entwicklungen alarmierend. Lettland, Finnland, Litauen, Polen und Estland haben mit Verweis auf die Bedrohung durch Russland ihren Austritt aus dem Vertrag beschlossen. Auch die Ukraine, die selbst unter dem massiven russischen Einsatz von Minen leidet, hat laut Human Rights Watch seit 2022 Antipersonenminen eingesetzt und damit gegen ihre Verpflichtungen verstoßen.

Dass Staaten unter akutem militärischem Druck bestehende Beschränkungen infrage stellen, ist nachvollziehbar. Doch genau darin liegt die Gefahr. Werden humanitäre Regeln immer dann aufgegeben, wenn die sicherheitspolitische Lage schwieriger wird, verlieren sie gerade in dem Moment ihre Wirkung, in dem sie am dringendsten gebraucht werden.

Der Libanon hat sich anders entschieden. Mitten in einer schweren Sicherheitskrise trat das Land im Juni als 162. Staat dem Minenverbotsvertrag bei. Beim Staatentreffen in Genf warnte die libanesische Regierung davor, dass „Maßnahmen, die defensiv gedacht sind, sich in dauerhafte Einschränkungen verwandeln können“. Minen mögen kurzfristig militärischen Zwecken dienen. Ihre Folgen bleiben jedoch häufig Jahrzehnte bestehen: Sie verhindern die Rückkehr Vertriebener, erschweren Landwirtschaft und Wiederaufbau und töten noch lange nach dem Ende eines Krieges.

Die humanitären Folgen sind erheblich. 90 Prozent der Opfer von Antipersonenminen sind Zivilisten. Auch die moderne Kriegsführung hat dieses Grundproblem nicht gelöst. Allein 2025 wurden mehr als 22 000 Zivilisten durch Explosivwaffen in dicht besiedelten Gebieten getötet. Auch der zunehmende Einsatz von Drohnen schützt die Zivilbevölkerung keineswegs automatisch. Laut der Monitoring-Plattform ACLED vervierfachte sich 2025 zudem die Zahl der Angriffe auf humanitäre Helfer und kritische Infrastruktur wie Schulen gegenüber dem Vorjahr.

Gerade die technologischen Entwicklungen sprechen deshalb nicht gegen Rüstungskontrolle, sondern für neue Formen davon. Autonome Waffensysteme, darunter bewaffnete Drohnen, sowie der Einsatz künstlicher Intelligenz und von Dual-Use-Gütern verändern die Kriegsführung rapide. Nationale Regeln allein reichen hier nicht aus.

Auch dabei beginnt die internationale Gemeinschaft nicht bei null. Mit dem Waffenhandelsvertrag existiert bereits ein Regelwerk für den internationalen Handel mit konventionellen Waffen. In Genf wird seit Jahren über menschliche Kontrolle bei autonomen Waffensystemen verhandelt, seit 2023 auch über künstliche Intelligenz im militärischen Bereich. Auch das Europäische Parlament hat sich mit einer umfangreichen Resolution des Themas angenommen.

Autoritäre Großmächte instrumentalisieren internationales Recht für ihre eigenen Interessen.

Diese Prozesse sind mühsam. Autoritäre Großmächte instrumentalisieren internationales Recht für ihre eigenen Interessen, Staaten blockieren Verhandlungen und private Unternehmen gewinnen bei der Entwicklung militärischer Technologien an Bedeutung. Doch daraus folgt nicht, dass internationale Regeln überflüssig geworden sind. Im Gegenteil: Je schneller sich militärische Technologien entwickeln und je mehr Akteure darüber verfügen, desto größer wird der Bedarf an gemeinsamen Grenzen.

Das gilt auch für Deutschland, das ein eigenes sicherheitspolitisches Interesse daran hat, internationale Regeln zu stärken – gerade weil die regelbasierte Begrenzung militärischer Macht unter Druck steht. Rüstungskontrolle bedeutet dabei längst mehr als klassische Abrüstungsverträge. Sie reicht von der Räumung explosiver Kriegsreste und der Sicherung von Munition über die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels bis zur Regulierung neuer Technologien und zu vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen Staaten.

Die neue europäische Sicherheitslage zwingt Deutschland und seine Partner, stärker über Verteidigungsfähigkeit zu sprechen. Das ist notwendig. Aber daraus darf keine sicherheitspolitische Schwarz-Weiß-Debatte entstehen, in der jede Begrenzung militärischer Macht als Schwäche erscheint.

Humanitäre Rüstungskontrolle ist kein Gegenentwurf zur Verteidigungsfähigkeit. Sie setzt dort an, wo militärische Notwendigkeit und humanitäre Folgen miteinander kollidieren. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, Konflikte durch gute Absichten verschwinden zu lassen, sondern ihre Folgen zu begrenzen, gemeinsame Regeln zu schaffen und Handlungsspielräume für Diplomatie zu erhalten.

Das ist gerade für Mittelmächte und kleinere Staaten entscheidend. Sie können militärisch nicht mit den Großmächten konkurrieren, wohl aber gemeinsam Regeln prägen und internationale Normen schaffen. Der Ottawa-Vertrag zeigt, dass solche Allianzen insbesondere im Schulterschluss mit der Zivilgesellschaft Wirkung entfalten können, selbst wenn mächtige Staaten zunächst abseitsstehen.

Deutschland hat auf diesem Gebiet Erfahrung, diplomatische Instrumente und internationale Partner. Statt Rüstungskontrolle angesichts der neuen Bedrohungslage als Projekt vergangener Zeiten abzuschreiben, sollte es diese Fähigkeiten wieder stärker nutzen. Verteidigungsfähigkeit und Rüstungskontrolle sind keine Gegensätze. Gerade weil militärische Stärke wieder wichtiger wird, braucht es politische Regeln, die ihr Grenzen setzen.