Zwei Urteile innerhalb von fünf Tagen gibt es selten in Den Haag. Am 24. März 2016 verurteilte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien den Serbenführer <link kommentar artikel milosevic-karadzic-co-1341>Radovan Karadžić zu 40 Jahren Haft. Wenige Tage zuvor hatten die Richter am Internationalen Strafgerichtshof den früheren Vize-Präsidenten der Demokratischen Republik Kongo, Jean-Pierre Bemba, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen schuldig gesprochen. In derselben Woche ließ das Gericht die Anklage gegen Dominic Ongwen zu, einen Kommandeur der berüchtigten zentralafrikanischen Rebellengruppe „Lord’s Resistance Army“ von Joseph Kony.

Die Entscheidungen zeigen, dass schwerste Verbrechen nicht mehr ungestraft bleiben und auch hochrangige Führungspersonen strafrechtlich verfolgt werden können. Die internationale Strafjustiz hat damit wichtige Erfolge verbucht, für die Juristinnen und Juristen jahrelang gekämpft haben.

Doch über allen drei Fällen liegt ein Schatten: Statt gegen alle Seiten in einem Konflikt zu ermitteln, wurden nur die Taten einer Seite verfolgt. Diese Unausgewogenheit droht besonders am Internationalen Strafgerichtshof zu einem Problem zu werden, weil dadurch zwei Klassen von Opfern geschaffen werden und sich der Ruf der Voreingenommenheit festsetzt.

 

Häufig sind es die Verlierer eines Konflikts, denen in Den Haag der Prozess gemacht wird.

Häufig sind es die Verlierer eines Konflikts, denen in Den Haag der Prozess gemacht wird. Das gilt für Bemba, dessen kongolesische Truppen halfen, in der benachbarten Zentralafrikanischen Republik einen Putsch niederzuschlagen. Der Staatsstreich gelang wenig später trotzdem, doch Ermittlungen gegen die neue Regierung, die sich während der Kämpfe Verbrechen schuldig gemacht haben soll, wurden nicht eingeleitet.

Noch offensichtlicher tritt die Einseitigkeit in den Verfahren in der Côte d‘Ivoire zutage. Ende Januar 2016 begann der Prozess gegen den früheren Präsidenten Laurent Gbagbo. Dieser hatte sich geweigert, nach einer verlorenen Wahl im Jahr 2010 die Macht abzugeben, was zu schweren Ausschreitungen führte. Vier Jahre lang ermittelte die Anklagebehörde nur gegen die Seite von Wahlverlierer Gbagbo. Dabei gab es auch verschiedene Hinweise auf schwere Verbrechen, die die Gewinner-Seite des neuen, heute amtierenden Präsidenten Alassane Ouattara während der Tumulte begangen haben soll.

Damit entsteht ein unvollständiges, historisches Bild eines Konflikts, schließlich sind Gerichtsakten auch eine Aufzeichnung der Geschichte. Zudem ist die Einseitigkeit problematisch, weil dadurch zwei Klassen von Gerechtigkeit geschaffen werden. Die Leiden der Opfer der einen Seite werden anerkannt, die der anderen Seite nicht. Der Internationale Strafgerichtshof kann im Fall einer Verurteilung Opfern sogar Entschädigungszahlungen zusprechen – allerdings nur für die Verbrechen, die auch Gegenstand des Urteils sind. Wird nur eine Seite verfolgt, geht die andere leer aus.

Einseitige Ermittlungen sind kein neues Phänomen. Sie sind vor allem eine Folge von Abhängigkeiten. Der Strafgerichtshof und die Tribunale besitzen keine ausführende Gewalt und sind deshalb auf die Zusammenarbeit mit den Regierungen angewiesen. Die Nationalstaaten müssen Haftbefehle vollstrecken, Visa für Ermittler ausgeben, Geld bereitstellen und Gerichtsurteile umsetzen. In der Praxis tun sie dies nur, wenn es in ihrem Interesse ist.

Die Ermittler riskieren, die Kooperationsbereitschaft zu verlieren. In Ländern wie der Côte d‘Ivoire oder der Zentralafrikanischen Republik sind deshalb ausgewogene Ermittlungen, auch gegen die Gewinner der neuen, amtierenden Regierung, äußerst heikel. In manchen Situationen sind sie sogar nahezu unmöglich, weil die Abhängigkeiten so stark sind.

 

Der Internationale Strafgerichtshof sollte einen Weg finden, Einseitigkeit nicht zur Regel werden zu lassen.

An den Strafgerichtshöfen für Jugoslawien und Ruanda, deren Zuständigkeit zeitlich und örtlich stark begrenzt war, ließ sich das einseitige Vorgehen noch rechtfertigen – mit dem Argument, dass eine Auswahl getroffen werden muss und nur die allerschwersten Taten verfolgt werden können. Der Internationale Strafgerichtshof hingegen, das erste ständige internationalen Strafgericht, sollte einen Weg finden, Einseitigkeit nicht zur Regel werden zu lassen.

Laut Römischem Statut, dem Gründungsdokument des Strafgerichtshofs, sind die Staaten gemäß Artikel 87 (7) zur Zusammenarbeit verpflichtet. Doch die Richter haben keine Mittel, um sie zur Zusammenarbeit zu zwingen. Sie können allerdings die Versammlung der Vertragsstaaten einschalten, das gesetzgebende und kontrollierende Gremium des Strafgerichtshofs, in dem alle derzeit 124 Mitgliedsländer vertreten sind. Die Versammlung kann Regierungen sanktionieren, die sich einer Zusammenarbeit verweigern. Denkbar wären beispielsweise ein „naming and shaming“ oder sogar gemeinsam verhängte wirtschaftliche Sanktionen. Bisher wurde von diesem Mittel kaum Gebrauch gemacht.

An den UN-Tribunalen und bei Situationen, die der Sicherheitsrat an den Strafgerichtshof überwiesen hat, könnte der noch mächtigere Rat in New York eingreifen. Theoretisch hätte der Sicherheitsrat die Befugnis, Sanktionen verhängen. Dort herrscht jedoch weitgehend Gleichgültigkeit gegenüber der Arbeit der Gerichtshöfe.

 

Wenn die Anklage digitale Beweise wie Handy-Fotos benutzen würde, wäre sie unabhängiger von der Zusammenarbeit mit nationalen Behörden.

Angesichts dieser verzwickten Situation bleibt dem Internationalen Strafgerichtshof nur, diese Herausforderungen aktiv anzugehen, statt sich ihnen stillschweigend zu beugen. Er müsste sich bei seiner Arbeit von den Abhängigkeiten so weit wie möglich lösen. Wenn die Anklagebehörde beispielsweise innovative Mittel für die Ermittlungen entwickelt, wird sie unabhängiger von der Zusammenarbeit mit nationalen Behörden. Ein Beispiel dafür sind digitale Beweise wie Handy-Fotos oder Internet-Videos. In Zukunft will das Gericht mehr Cyber-Ermittler einstellen, durch deren Arbeit die Zeugenaussagen untermauert werden sollen. Eine stärkere Verwendung dieser Beweismittel kann gleichzeitig dafür sorgen, dass die Ermittler weniger darauf angewiesen sind, dass Behörden Telefondaten oder anderes Material zur Verfügung stellen.

Der Internationale Strafgerichtshof wurde als unparteiisches Gericht geschaffen, das unabhängig von politischen Interessen arbeitet. Er soll genau dann eingreifen, wenn die nationale Justiz versagt und nicht gegen die amtierenden Machthaber vorgehen kann oder will. Um diesen Auftrag erfüllen zu können, brauchen die Ermittler Mut und Kreativität. Vor allem aber brauchen sie international Unterstützung und Rückendeckung, um auch mit unkooperativen Regierungen umgehen und heikle Verfahren eröffnen zu können.