Am polnischen Verfassungsgericht spielen sich derzeit dramatische Szenen ab, wobei heftig darüber spekuliert wird, ob die Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk und die von der liberalen Parlamentsmehrheit gewählten Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts rechtmäßig handeln. Viele werden sich fragen, ob Demokraten gegen das Gesetz verstoßen müssen, um die von populistischen Autoritären sabotierten Institutionen wiederherzustellen. Im Falle Polens ist das jedoch die falsche Frage.
Rechtlich gesehen ist die Sache eindeutig: Das Recht stützt Tusks Vorgehen. Vor elf Jahren besetzte die rechtsgerichtete Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) das Verfassungsgericht rechtswidrig mit drei Richtern. Zwei Jahre später verabschiedete die PiS ein Gesetz, mit dem die Amtszeiten der richterlichen Mitglieder des Nationalen Justizrates rechtswidrig verkürzt wurden – jenes Verfassungsorgans, das für die Ernennung von Richtern an allen Gerichten des Landes mit Ausnahme des Verfassungsgerichts zuständig ist. Die PiS ersetzte die Mitglieder durch eigene Gefolgsleute und schuf so ein politisch kontrolliertes Gremium außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung Polens.
Als die von Tusk angeführte demokratische Opposition 2023 wieder an die Macht kam, waren bereits mehr als 2 000 Personen in richterliche Ämter berufen oder befördert worden – durch ein verfassungswidriges Verfahren, das wiederholt von polnischen und europäischen Gerichten sowie von zahlreichen Verfassungsrechtlern weltweit verurteilt wurde.
Die rechtlichen Konsequenzen sollten klar sein. Die drei von der PiS ernannten Mitglieder des Verfassungsgerichts waren zu keinem Zeitpunkt Richter. Entscheidungen, an denen sie mitgewirkt haben, sind als rechtsunwirksam zu behandeln.
Die rechtlichen Konsequenzen sollten klar sein.
Man stelle sich vor, US-Präsident Donald Trump würde per Exekutivverordnung zwei MAGA-Podcaster als zehnten und elften Richter des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten ernennen. Niemand wäre überrascht, wenn eine neue demokratische Regierung alle Entscheidungen, an denen diese unrechtmäßig eingesetzten Richter beteiligt waren, als null und nichtig einstufen und die Hochstapler sowie deren Helfer strafrechtlich verfolgen würde.
Genau das ist in Polen der Fall. Deshalb ist es irreführend, die jüngsten Ereignisse als „Absetzung des Präsidenten des polnischen Verfassungsgerichts“ zu bezeichnen. Bogdan Święczkowski, ein ehemaliger Stellvertreter des Justizministers der PiS, war zu keinem Zeitpunkt der rechtmäßige Präsident des Gerichts. Der Generalversammlung, die ihn nominierte, gehörten Personen an, die keine Richter waren und kein Recht auf Mitwirkung hatten.
Richterin Anna Korwin-Piotrowska, die nun die Aufgaben der Präsidentin übernommen hat, ist uneingeschränkt handlungsberechtigt. Sie wurde ordnungsgemäß in den Gerichtshof gewählt. Das unter der PiS selbst erlassene Verfahrensrecht des Gerichtshofs legt fest, welcher Richter die Leitung übernimmt, wenn das Amt des Präsidenten vakant ist oder die Aufgaben des Präsidenten anderweitig nicht wahrgenommen werden können. Als Kriterium wird die bisherige richterliche Tätigkeit berücksichtigt, und Korwin-Piotrowska, die auf eine lange Karriere als Richterin zurückblicken kann, erfüllt diese Voraussetzungen zweifellos.
Die Personen, die unrechtmäßig im Verfassungsgericht sitzen, hätten schon längst aus dessen Räumlichkeiten entfernt, von den staatlichen Behörden auf Rückzahlung der ihnen nicht zustehenden Bezüge verklagt und strafrechtlich verfolgt werden müssen. Als Nicht-Richter haben sie keinen Anspruch auf richterliche Immunität. Das polnische Strafgesetzbuch verbietet ausdrücklich die Ausübung amtlicher Handlungen unter Vortäuschung einer öffentlichen Funktion.
Nichts davon geschah, da die Durchsetzung des Gesetzes in einem stark gespaltenen Land mit zu hohen politischen Kosten verbunden gewesen wäre. Bereits zu Beginn seiner aktuellen Amtszeit erhielt Tusk eine erste Warnung, als seine Regierung das öffentliche Fernsehen – das die PiS unrechtmäßig in eine parteieigene Propagandamaschine verwandelt hatte – unter Zwangskontrolle stellte. Zahlreiche Kommentatoren im In- und Ausland warfen der neuen Regierung daraufhin ein allzu rüdes und autoritäres Vorgehen vor.
Doch die Risiken reichten über das Urteil der öffentlichen Meinung hinaus. Was wäre, wenn die Strafverfolgung eines Pseudorichters des Verfassungsgerichtshofs von einem ebenfalls unrechtmäßig ernannten Kollegen vor einem ordentlichen Gericht verhandelt werden würde? Die Bereitschaft dieser Neo-Richter, ihre rechtsextremen Verbündeten zu schützen, ist kein Geheimnis.
Ein Paradebeispiel dafür sind die Verfahren gegen den ehemaligen PiS-Justizminister Zbigniew Ziobro und dessen einstigen Stellvertreter Marcin Romanowski – die beide aus Polen geflohen sind und sich unter anderem wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder sowie wegen Amtsmissbrauchs verantworten müssen. Im Verfahren um Ziobros Europäischen Haftbefehl erwirkte die Staatsanwaltschaft die Ablehnung einer Richterin und begründete dies mit deren irregulärer Ernennung sowie ihren beruflichen Verbindungen zu Ziobro. Doch im September entschied ein anderer, ebenfalls irregulär ernannter Richter, dass Romanowski vorläufigen Schutz vor Untersuchungshaft erhalten soll.
Aktuelle Meinungsumfragen deuten darauf hin, dass die Parlamentswahlen im nächsten Jahr die PiS wieder an die Macht bringen könnten.
Freilich würde eine strikte Rechtsdurchsetzung die Absetzung und strafrechtliche Verfolgung jedes einzelnen der tausenden unrechtmäßig ernannten Richter erfordern. Die Folge wäre politisches Chaos. Wie würden die Wähler reagieren, wenn die Absetzung eines erheblichen Teils der Justiz die Gerichte zum Erliegen bringen würde? Wie würden die rechtmäßig ernannten „alten“ Richter reagieren? Würde die Polizei weiterhin gerichtliche Anordnungen vollstrecken?
Dabei handelt es sich nicht um abstrakte Fragen. Polens rechte Parteien beharren darauf, dass ihre rechtswidrige Position die einzig rechtmäßige sei – und dass jeder, der an der Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit mitwirkt, sich an einem Staatsstreich beteilige, was mit lebenslanger Haft zu bestrafen sei. In einer Rede vor dem Verfassungsgericht drohte PiS-Chef Jarosław Kaczyński den Beteiligten erneut mit Vergeltung und berief sich dabei auf die „Nürnberger Prinzipien“.
Für einen Richter, eine Polizistin oder einen Beamten ist diese Drohung durchaus konkret, wie Juristen weltweit aus der Vergeltungskampagne der Trump-Regierung lernen konnten. US-Beamte, die an den völlig rechtmäßigen Ermittlungen und Strafverfolgungen gegen Trump wegen seiner Rolle beim Angriff auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 beteiligt waren, werden nun gejagt und strafrechtlich verfolgt. Rechtmäßiges Vorgehen wird also niemanden vor dem Zorn einer künftigen rechtsextremen Regierung schützen. Aktuelle Meinungsumfragen deuten darauf hin, dass die Parlamentswahlen im nächsten Jahr die PiS wieder an die Macht bringen könnten.
Die wohl dramatischste Begebenheit der aktuellen Eskalation – das nächtliche handgreifliche Vorgehen des stämmigen Präsidenten Karol Nawrocki gegen die zierliche Korwin-Piotrowska am Eingang des Verfassungsgerichts – könnte durchaus darauf hindeuten, dass die Strafverfolgungsbehörden unsicher sind. Das Vorgehen des Präsidenten war nachweislich rechtswidrig. Er hat keine Befugnis, durch gewaltsames Eindringen in das Gerichtsgebäude zu entscheiden, wer ein Gericht leitet. Dennoch haben die Polizei und der Staatsschutzdienst, die der Tusk-Regierung und nicht dem Präsidenten unterstehen, Nawrockis Überfall nicht verhindert.
Das sind gewaltige Probleme. Sie als Paradoxon der Rechtsstaatlichkeit zu bezeichnen, erschwert ihre Lösung, da man damit die Taktik der Populisten belohnt. Je umfassender sie den Staat kapern und je unverfrorener sie Amtsträger einschüchtern, desto mehr Glaubwürdigkeit verleihen wir ihrer Fassade der Rechtmäßigkeit. Der Regierung Tusk mangelt es keineswegs an rechtlichen Argumenten. Vielmehr ringt sie um den Aufbau der politischen Autorität, um auf Grundlage ihrer Argumente entsprechend zu handeln.
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