Das deutsche Bundesverfassungsgericht ficht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) an – die Aufmerksamkeit der polnischen Öffentlichkeit war dieser Nachricht sicher. Die Corona-Pandemie oder die Durchführung der Präsidentschaftswahlen wurden zwar nicht von den Titelseiten verdrängt, doch Medien und Politiker gleichermaßen kommentierten den Urteilsspruch zum EZB-Anleihekaufprogramm genüsslich. Die Folgen für die weitere Debatte zur Rechtsstaatlichkeit in Polen dürften erheblich sein.   

Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments Katarina Barley bezeichnete das Urteil als „ein fatales Signal“. Deutsche Experten verglichen es gar mit der „Atombombe“. Das alles fand Widerhall in den polnischen Medien – und natürlich auch der Hinweis, es könne Polen und Ungarn dazu ermuntern, ihrerseits Urteile des EuGHs anzufechten. Der regierungsnahe öffentliche Nachrichtensender TVP Info zitierte Experten, die die Entscheidung als bahnbrechend bezeichnen. 

Selbstverständlich ließen es sich auch Politiker der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) nicht entgehen, dieses Ereignis zu kommentieren. Für die Regierungsvertreter stellte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine wahre Genugtuung dar. Der stellvertretende Justizminister Marcin Warchoł betonte, das Urteil bestätige die rechtmäßige Position Polens im Streit gegen die Europäische Kommission. Ähnlich äußerte sich sein Kollege Sebastian Kaleta – er versicherte, die polnische Regierung werde ihre Position konsequent verteidigen, wonach Landesrecht und polnische Verfassung Vorrang gegenüber Brüsseler Entscheidungen hätten. Der Unterstaatssekretär im Außenministerium Paweł Jabłoński liest aus dem Urteil heraus, dass die Nationalstaaten das Recht zur Kontrolle der EU-Organe und damit auch des EuGHs haben.  

Ministerpräsident Mateusz Morawiecki bezeichnete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts als „eines der wichtigsten Urteile in der Geschichte der EU“. Aus ihm könne nun unschwer hergeleitet werden, dass der EuGH über keine unbegrenzten Befugnisse verfüge. Die Nationalstaaten unterzeichneten die Verträge und bestimmten, wo die Grenzen der Kompetenzen der europäischen Institutionen lägen.   

Es ist zu erwarten, dass sich das polnische Verfassungsgericht das deutsche Beispiel zunutze machen und beschließen wird, dass der EuGH seine Kompetenzen überschreitet, wenn er sich mit Problemen der Justiz auseinandersetzt.

Die Vorsitzende des polnischen Verfassungsgerichts Julia Przyłębska schlussfolgerte kurz nach der Verkündung des Urteils: „Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in dem heutigen Urteil, ähnlich wie das polnische Verfassungsgericht u.a. in den kürzlich gefällten Urteilen, dass die nationalen Verfassungsgerichte die Gerichte sind, die das letzte Wort haben.”

Die Vertreter des Justizministeriums erwarten nun, dass die Europäische Kommission das Bundesverfassungsgericht kritisieren wird, so wie zuvor das polnische kritisiert wurde – damit das gleiche Maß für alle Mitgliedsländer gelte. Ähnliche Erwartungen hat die Pressesprecherin der oppositionellen Fraktion Lewica (Linke) Anna Maria Żukowska, die auf eine entschlossene Reaktion der Europäischen Kommission setzt, weil es keine „Gleichen und Gleicheren“ gibt. Ihrer Meinung nach ist das Urteil „Treibstoff für die Argumentation von PiS“. 

Eigentlich war das Thema der Justizreform in Polen in den letzten zwei Monaten in den Hintergrund gerückt. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Argumente des Bundesverfassungsgerichts in einem passenden Moment nicht wieder aus der Versenkung gezogen würden. Ganz im Gegenteil. In der letzten Zeit schöpft die PiS gerne aus den Beispielen anderer Mitgliedstaaten, um die Lage im eigenen Land als europäische Normalität darzustellen. So sind beispielsweise die rechtlichen Grundlagen für den Umbau der polnischen Justiz der deutschen, französischen oder spanischen Justiz entnommen; die Kommunalwahlen in Bayern per Briefwahl zu Zeiten von Covid-19 werden herangezogen, um die Durchführung der Präsidentschaftswahl in Polen zu rechtfertigen.

Wenn Deutschland mit den Entscheidungen des EuGHs nicht einverstanden ist, dann kann das auch in Polen der Fall sein – das wird ein wichtiges Argument der PiS sein, nicht zuletzt gegenüber der eigenen Bevölkerung. Man kann nun erwarten, dass das polnische Verfassungsgericht – indem es sich das deutsche Beispiel zunutze macht – beschließen wird, dass der EuGH seine Kompetenzen überschreitet, wenn er sich mit Problemen der Justiz in den Nationalstaaten auseinandersetzt.