Der High Court des Vereinigten Königreichs hat festgestellt, dass die britische Regierung den Austrittsprozess aus der EU nur nach Zustimmung des Parlaments einleiten darf. Was bedeutet das für den Zeitplan des Prozesses?

Sicher ist, dass mit dem Urteil der von Theresa May verkündete Zeitplan – die Aktivierung des Art. 50 bis Ende März – gefährdet ist und Verzögerungen absehbar werden. Ein zentraler Faktor ist dabei das weitere juristische Verfahren: die Regierung hat sofort Berufung auf der nächsten Instanz – dem Supreme Court – eingelegt. Die erste Anhörung findet Anfang Dezember statt, eine Entscheidung ist jedoch eher für Januar zu erwarten. Bleibt es bei dem Urteil, wird es um die Frage gehen, in welcher Weise das Parlament über die Aktivierung des Artikels 50 entscheidet: schnell ginge eine einfache Debatte mit anschließender Ja/Nein Abstimmung. In dieser Variante könnte Mays Fahrplan beibehalten werden, eine Zustimmung vorausgesetzt. Allerdings wäre auch dieses „parlamentarische Referendum“ juristisch anfechtbar. Argumentiert wird, dass im Zuge des Brexit Gesetze verändert werden, die vormals von der Legislative erlassen wurden – daher müssten eine Veränderungen ebenfalls per Gesetz erfolgen. Der Erlass von Gesetzen ist ein langwieriger Prozess, er umfasst mehrere Lesungen und die Zustimmung des Oberhauses, was kaum bis März zu bewerkstelligen sein wird. Obwohl der Zwang zur Mitsprache des seither mehrheitlich proeuropäischen Parlaments zunächst eine gute Nachricht für Europa ist, verunsichert die Aussicht auf unabwägbare Verzögerungen gleichermaßen die Wirtschaft und die europäischen Partner.

Welchen Einfluss hat das Urteil auf die aktuelle öffentliche Debatte im Vereinigten Königreich?

Die Bewertung des Urteils erfolgt entlang der geläufigen Linien: die EU-Gegner, jetzt Anhänger des ‚hard Brexit‘, proklamieren den Verrat am Willen und der Souveränität des Volkes. Die abgehobene, liberale städtische Elite – Richter und Abgeordnete gleichermaßen – versuchten, den vom Bürger beschlossenen Brexit zu unterwandern. Das europafreundliche Remain-Lager, jetzt für den ‚soft Brexit‘, freut sich darüber, dass mit der parlamentarischen Mitsprache mehr Transparenz im Prozess zu erwarten ist und durch die Prüfung vor dem Hintergrund nationaler Interessen ein schnelles Kappen der Beziehungen zur EU verhindert werden kann. Man trägt sich in der Hoffnung, das Parlament könne auf die Verhandlung von guten Handelsbedingungen bestehen und so den wirtschaftlichen Selbstmord verhindern. Das Pfund reagierte bereits auf die Ankündigung mit einem Sprung nach oben.

Gäbe es denn aktuell eine Mehrheit im Parlament für den Brexit?

Nach dem Urteil beeilen sich MPs aller Couleur klarzumachen, dass sie natürlich dem Volkswillen entsprechen und den Brexit nicht blockieren würden. Ausnahme sind die schottischen Abgeordneten der SNP, die gemäß des mehrheitlichem Pro-EU-Votums in Schottland gegen den Austritt stimmen wollen. Es stellt sich zukünftig die fundamentale Frage des Mandatsverständnisses: Sollte der Abgeordnete die Meinung der Mehrheit seines Wahlkreises vertreten, oder sollte er vielmehr seinem Gewissen verpflichtet sein und im nationalen Interesse handeln – wohlwissend, dass die Bevölkerung durch Lügen in der Referendumskampagne bewusst in die Irre geführt wurde. In aktuellen Umfragen gibt es eine Mehrheit für den Verbleib, und die Stimmung wird sicherlich noch mehr kippen, wenn die wirtschaftlichen Konsequenzen beim Volk ankommen und spürbar werden. Sollten die Abgeordneten diese Stimmung dann aufgreifen, oder gemäß des Ergebnisses im Juni abstimmen? Individuelle Gewissensentscheidungen werden wohl eher die Mehrheitsverhältnisse im Parlament beeinflussen als die Positionen der Gesamtparteien. Falls das Urteil nicht revidiert wird, steht jedenfalls fest, dass das Parlament die Macht haben wird, den Brexit zu verhindern.

Wie hat die Opposition bisher auf das Urteil reagiert?

Labour bewertet das Urteil positiv, ist doch eine Parlamentsbeteiligung der einzige Weg, an den Brexit-Entscheidungen mitzuwirken und nicht nur die Tories von der Seitenlinie zu kommentieren. Auch bei Labour distanzieren sich die Parteigrößen von einer Missachtung des Wählerwillens. Die Partei steht dabei vor einem spezifischen Dilemma: Während Parteiführung und Fraktion eindeutig proeuropäisch sind, stimmte ein Drittel ihrer Wählerschaft für den Brexit. Gleichzeitig wurde in zweidrittel der Labour-Wahlkreise mehrheitlich für Brexit gestimmt. Hier stellt sich besonders die bereits erwähnte Frage des Mandatsverständnisses: Sollte ein proeuropäischer Abgeordneter für Brexit stimmen, weil dies die Meinung seines Wahlkreises ist? Oder bei seiner Meinung bleiben und damit seine zukünftige Abwahl riskieren? Diese Frage könnte sich schneller als erwartet stellen: Je mehr May unter Druck gerät, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass sie versucht, sich durch vorgezogene Neuwahlen ein Mandat der Wähler_innen für ihren Kurs zu sichern. Ihre Tory-Partei fürt derzeit mit 14 Punkten vor Labour.