Im Zuge der Pariser Anschläge hat auch die Bundesregierung neue Gesetzesvorhaben zur Terrorbekämpfung erarbeitet. Vieles wurde als reine Symbolpolitik kritisiert. Ist die Kritik gerechtfertigt?

Wir haben in Deutschland bereits ein scharfes und ausdifferenziertes Terrorismusstrafrecht. Dass dieses funktioniert, zeigen die etwa 200 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Terror in Syrien und dem IS. Wir haben unser Strafrecht aufgrund internationaler Vorgaben noch an zwei Punkten ergänzt: Zum einen wird künftig bereits die Ausreise in ein Gebiet, in dem sich ein Terrorcamp befindet, strafbar sein, wenn die Reise dem Zweck dient, schwere staatsgefährdende Gewalttaten zu begehen. Mit der Anknüpfung an die Ausreise erhalten die Strafverfolgungsbehörden klare Vorgaben für ein Tätigwerden. Künftig kann damit zum Beispiel jemand, der mit der Absicht einer Terrorausbildung nach Syrien ausreisen will, bereits am Flughafen festgenommen und ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden.

Dass die Sicherheitsbehörden darauf drängen, möglichst viele Informationen zu bekommen, ist doch nichts Neues.

Damit kommen wir unserer Verantwortung nach, alles dafür zu tun, um zu verhindern, dass Islamisten in den Ausbildungslagern noch stärker radikalisiert werden.

Daneben schaffen wir einen eigenständigen Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung. Denn wenn wir Terrororganisationen wie ISIS in ihrem Kern treffen wollen, müssen wir ihre Finanzquellen trocken legen. Damit setzen wir die UN-Resolution „Foreign Fighters“ aus dem September 2014 sowie Forderungen der Financial Action Task Force (FATF) um. Mit diesen beiden maßvollen Änderungen werden wir Deutschland noch ein Stück sicherer machen.

Insbesondere die Vorratsdatenspeicherung bleibt aber umstritten...

Dass die Sicherheitsbehörden darauf drängen, möglichst viele Informationen zu bekommen, ist doch nichts Neues. Wir dürfen hier aber das Augenmaß nicht verlieren: Ein immer größerer Heuhaufen macht die Suche nach der Nadel nicht einfacher. Der tatsächliche Nutzen der Vorratsdatenspeicherung ist auch unter den Fachleuten umstritten. Und: Der EuGH hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sehr deutlich für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt.

Wir sind seit dem Urteil innerhalb der Regierung und mit unseren europäischen Partnern im Gespräch darüber, wie es mit diesem Thema weitergeht. Auch die EU-Kommission prüft, wie sie mit der Rechtsunsicherheit nach dem EuGH Urteil umgeht.

Die EU-Kommission will in den kommenden Monaten eine neue Europäische Agenda für den Anti-Terror-Kampf vorlegen. Ist das Potenzial der europäischen Zusammenarbeit bislang ausreichend genutzt worden?

Wir müssen innerhalb der EU bei der Bekämpfung des Terrorismus sehr stark auf die Kooperation der europäischen Strafverfolgungsbehörden setzen. Mit der Polizeibehörde Europol und der Justizbehörde Eurojust verfügt die EU bereits über entsprechende operative Instrumente. Es geht jetzt auch darum, die Zusammenarbeit untereinander und mit möglichen Ziel- und Transitländern von Dschihadisten mit EU-Pass noch zu verstärken.

Umso wichtiger ist es, dass wir nicht nach jedem Anschlag – so furchtbar und abscheulich diese auch sind – dem Ruf nach härteren Gesetzen nachgeben.

Die noch bessere Zusammenarbeit auf der Ebene der Polizei- und Justizbehörden innerhalb der EU war auch Gegenstand des Treffens der Justiz- und Innenminister Ende Januar in Riga. Wir stehen mit unseren europäischen Partnern in einem intensiven Diskussionsprozess, wie wir den Kampf gegen den Terrorismus verbessern können. Ich bin daher zuversichtlich, dass wir gemeinsam gute Lösungen finden werden.

Vor wenigen Tagen hat der Jahresbericht von Human Rights Watch Regierungen – u.a. der US-amerikanischen – vorgeworfen, im Kampf gegen den Terror die Grundrechte zu vernachlässigen. Ist das Pendel mittlerweile zu stark in Richtung Sicherheit ausgeschlagen?

Wir müssen stets wachsam sein, dass wir uns unser freiheitliches Zusammenleben nicht von Terroristen zerstören lassen. Das große Ziel von diesen Terroristen ist doch gerade, unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie zu erschüttern. Das werden wir nicht zulassen. Klar ist: Unser Rechtsstaat steht nicht unter Terrorismusvorbehalt. Die Antwort auf den Terror darf niemals dazu führen, dass wir unseren Grundrechte und unseren Rechtsstaat nachhaltig beschneiden. Wir lassen uns unseren way of life nicht von Terroristen zerstören.

Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir nicht nach jedem Anschlag – so furchtbar und abscheulich diese auch sind – dem Ruf nach härteren Gesetzen nachgeben. Das gilt sowohl für die Vorratsdatenspeicherung, als auch für die Forderung nach Wiedereinführung der Sympathiewerbung oder anderen Strafverschärfungen.

Auf Terrorakte zeichnen sich international zwei polarisierte Reaktionen ab: Guantanamo und die norwegische Reaktion auf das Breivik Attentat. Wo sehen sie ein internationales Vorbild?

Ich möchte hier nicht von internationalen Vorbildern sprechen. Jede Nation, die Ziel eines Terroranschlags geworden ist, muss zunächst einen solchen Schock selbst überwinden; sie kann sich aber der Solidarität der westlichen Staatengemeinschaft sicher sein. Mich persönlich hat die damalige Reaktion des norwegischen Ministerpräsidenten tief berührt – menschlich und politisch.