Internationale Investitionsschutzabkommen sind wieder einmal in den Schlagzeilen. Im Rahmen der zwei großen sogenannten „Partnerschafts“-Abkommen – ein transatlantisches und ein transpazifisches, die derzeit verhandelt werden – versuchen die USA einen rigorosen Investitionspakt einzuführen. Doch die Opposition gegen derartige Schritte wächst.
Südafrika hat sich entschlossen, die in der ersten Zeit nach der Apartheid unterzeichneten Investitionsschutzabkommen nicht weiter automatisch zu erneuern und kündigte an, manche überhaupt auslaufen zu lassen. Ecuador und Venezuela haben ihre diesbezüglichen Abkommen bereits gekündigt. Indien will ein Investitionsschutzabkommen mit den USA nur unterzeichnen, wenn der Mechanismus zur Streitbeilegung geändert wird. Brasilien schloss ein derartiges Abkommen überhaupt nie ab.
Sogar in den USA selbst erheben Gewerkschaften sowie Nichtregierungsorganisationen unter anderem aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Entwicklung Einwände gegen die von den USA vorgeschlagenen Abkommen.
Für diesen Widerstand bestehen gute Gründe. Sogar in den USA selbst erheben Gewerkschaften sowie Nichtregierungsorganisationen unter anderem aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Entwicklung Einwände gegen die von den USA vorgeschlagenen Abkommen.
Diese Abkommen würden die Möglichkeiten der Regierungen in Entwicklungsländern signifikant einschränken, ihre Umwelt vor Bergbauunternehmen und anderen Firmen zu schützen; ihre Bürger vor Tabakunternehmen zu bewahren, die bewusst ein tod- und krankheitbringendes Produkt verkaufen; und ihre Ökonomien gegen ruinöse Finanzprodukte abzuschirmen, die eine derart große Rolle in der globalen Finanzkrise von 2008 spielten. Derartige Abkommen schränken die Regierungen sogar ein, temporäre Kontrollen gegen jene Art von destabilisierenden kurzfristigen Kapitalströmen einzuführen, die auf den Finanzmärkten so oft Zerstörungen anrichteten und in den Entwicklungsländern Krisen schürten. Tatsächlich wurden diese Abkommen sogar benutzt, um staatliche Maßnahmen von Schuldenrestrukturierungen bis hin zu Förderungen zugunsten benachteiligter Gruppen infrage zu stellen.
Befürworter derartiger Abkommen behaupten, diese seien notwendig, um Eigentumsrechte zu schützen. Doch Länder wie Südafrika verfügen bereits über starke, in der Verfassung garantierte Eigentumsrechte. Es besteht kein Grund, ausländisches Eigentum besser zu schützen als das Eigentum der Bürger des Landes.
Das eigentliche Ziel besteht darin, die Möglichkeiten der Regierungen zur Regulierung und Besteuerung von Unternehmen einzuschränken.
Wenn überdies verfassungsmäßige Garantien nicht ausreichen, um die Investoren von Südafrikas Bekenntnis zum Schutz von Eigentumsrechten zu überzeugen, können Ausländer immer noch eine Enteignungsversicherung der Multilateralen Investitionsgarantie-Agentur (einer Abteilung der Weltbank) oder zahlreicher anderer nationaler Versicherungsunternehmen in Anspruch nehmen. (Amerikaner beispielsweise können eine derartige Versicherung der Overseas Private Investment Corporation kaufen.)
Doch den Befürwortern von Investitionsschutzabkommen geht es ohnehin nicht um den Schutz von Eigentumsrechten. Das eigentliche Ziel besteht darin, die Möglichkeiten der Regierungen zur Regulierung und Besteuerung von Unternehmen einzuschränken – also ihre Möglichkeit, den Unternehmen auch Verantwortlichkeiten aufzuerlegen und nicht nur ihre Rechte zu wahren. Konzerne versuchen durch die Hintertür – durch geheim verhandelte Handelsabkommen – zu bekommen, was sie im offenen politischen Prozess nicht erreichen.
Sogar die Auffassung, dass es um den Schutz ausländischer Firmen geht, ist eine Finte: Unternehmen mit Sitz in Land A können in Land B eine Tochtergesellschaft gründen, um die Regierung von Land A zu klagen. Amerikanische Gerichte haben beispielsweise immer wieder befunden, dass Unternehmen für entgangene Gewinne aufgrund einer Änderung der Regulierungsbestimmungen zu entschädigen seien (das so genannte „regulatory taking“), aber unter den typischen Bestimmungen eines Investitionsschutzabkommens kann eine ausländische Firma (oder eine amerikanische Firma, die ihre Geschäfte über eine ausländische Tochtergesellschaft betreibt) Schadensersatz verlangen!
Doch Investitionsschutzabkommen verlangen, dass Entwicklungsländer eine gerichtliche Urteilsfindung in Verfahren erlauben, deren Modalitäten bei weitem nicht jenen entsprechen, wie man sie in Demokratien des 21. Jahrhunderts erwartet.
Noch schlimmer ist, dass Investitionsschutzabkommen es Unternehmen ermöglichen, den Staat aufgrund durchaus vernünftiger und gerechter Änderungen der Regulierungsbestimmungen zu verklagen – wenn beispielsweise die Gewinne einer Zigarettenfirma durch Regulierungen, die den Konsum von Tabak beschränken, niedriger ausfallen. In Südafrika könnte eine Firma klagen, wenn sie meint, dass ihr Gewinn durch Programme Schaden nehmen könnte, die sich gegen das Erbe des offiziellen Rassismus wenden.
Seit langem geht man von einer „Staatenimmunität” aus: Staaten können nur unter bestimmten Umständen verklagt werden. Doch Investitionsschutzabkommen, wie sie von den USA unterstützt werden, verlangen, dass Entwicklungsländer diese Annahme über Bord werfen und eine gerichtliche Urteilsfindung in Verfahren erlauben, deren Modalitäten bei weitem nicht jenen entsprechen, wie man sie in Demokratien des 21. Jahrhunderts erwartet. Diese Modalitäten erwiesen sich als willkürlich und unwägbar, ohne eine systemische Möglichkeit, unvereinbare Entscheidung verschiedener Gremien unter einen Hut zu bringen. Die Verfechter argumentieren zwar, dass Investitionsschutzabkommen die Unsicherheit vermindern, doch die Unklarheit und die widersprüchlichen Deutungen der Bestimmungen in diesen Abkommen haben die Unsicherheit in Wahrheit erhöht.
Länder, die derartige Investitionsschutzabkommen unterzeichneten, haben dafür einen hohen Preis bezahlt. Mehrere Staaten mussten sich gewaltigen Gerichtsverfahren stellen – und immense Zahlungen leisten. Es wurden sogar Forderungen laut, wonach Länder Verträge einhalten sollen, die von früheren, nicht-demokratischen und korrupten Regierungen unterzeichnet worden waren, obwohl sogar der Internationale Währungsfonds und andere multilaterale Organisationen die Kündigung dieser Verträge empfahlen.
Für Entwicklungsländer, die töricht genug waren, derartige Abkommen zu unterschreiben, sind die Beweise hinsichtlich des Nutzens sehr spärlich.
Selbst wenn die Regierungen von Entwicklungsländern diese Prozesse gewinnen (deren Zahl in den letzten 15 Jahren beträchtlich anstieg) sind die Prozesskosten enorm. Die (beabsichtigte) Wirkung besteht darin, den legitimen Bemühungen der Regierungen durch Einführung von Regulierungen, Besteuerung und anderer Verantwortlichkeiten für Unternehmen, die Interessen der Bürger zu schützen, einen Riegel vorzuschieben.
Für Entwicklungsländer, die töricht genug waren, derartige Abkommen zu unterschreiben, sind die Beweise hinsichtlich des Nutzens – so überhaupt vorhanden – sehr spärlich. In Südafrika stellte man bei einer Überprüfung fest, dass man keine signifikanten Investitionen aus Ländern bekam, mit denen ein Abkommen bestand, sehr wohl jedoch aus Ländern, mit denen man gar kein derartiges Abkommen unterzeichnet hatte.
Es ist daher keine Überraschung, dass Südafrika nach einer sorgfältigen Prüfung seiner Investitionsschutzabkommen entschied, dass man diese zumindest neu verhandeln sollte. Diese Haltung richtet sich nicht gegen Investitionen, sondern ist Ausdruck des Engagements für Entwicklung. Und sie ist von entscheidender Bedeutung, wenn die südafrikanische Regierung politische Strategien verfolgen soll, die der Wirtschaft und den Bürgern des Landes am besten dienen.
Durch die Klarstellung der Schutzmaßnahmen für Investoren auf Grundlage nationaler Gesetze demonstriert Südafrika wieder einmal – wie schon wiederholt seit der Verabschiedung seiner neuen Verfassung im Jahr 1996 – sein Bekenntnis zum Rechtsstaat. Es sind nämlich die Investitionsschutzabkommen selbst, die die demokratische Entscheidungsfindung am gravierendsten bedrohen.
Südafrika ist zu gratulieren. Andere Länder, so hofft man, werden diesem Beispiel folgen.
(c) Project Syndicate