Vor dem Hintergrund der katastrophalen gesundheitlichen und ökonomischen Folgen der Pandemie scheinen die rechten politischen Kräfte in Ostmitteleuropa auf eine altbekannte Taktik zurückzugreifen. Sie versuchen den Frust und die Unsicherheiten in der Bevölkerung auf das Gebiet des Kulturkampfes umzuleiten.
Einige Beispiele: In Polen wurde vor kurzem versucht, ein schon sehr restriktives Abtreibungsgesetzes zu verschärfen (die Implementierung des Verfassungsgerichtsurteils hat das Parlament auf unbestimmte Zeit verschoben). In Ungarn wurde im Herbst wochenlang ein Märchenbuch polarisiert debattiert, das zum Ziel hatte, Kinder für die Akzeptanz verschiedener – darunter schwuler, lesbischer und transgeschlechtlicher – Minderheiten zu sensibilisieren. In der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten wurde eine Verfassungsänderung verabschiedet, die unter anderem Alleinstehenden und gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption eines Kindes verwehrt, und den Satz „Vater ist Mann, Mutter ist Frau“ verankert – eine Binsenweisheit, die manche als transphob bezeichnen würden –, auf alle Fälle jedoch ein Satz, der explizit die westlichen Gender-Trends in Angriff nimmt.
Im Herzen des Kulturkampfes in den Visegrád-Staaten steht aber weiterhin die von der EU im Juni 2017 unterzeichnete Istanbul-Konvention, das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. In allen vier Ländern wurde sie von Regierungsseite während der Pandemie unter Beschuss genommen. Initiiert wurde stattdessen sogar eine alternative „Familienrechte-Konvention“.
Polen hatte die Istanbul-Konvention bereits ratifiziert, die anderen drei Visegrád-Länder bis dato lediglich unterschrieben. Das slowakische Parlament hat im Februar, das ungarische im Mai – mitten in der Pandemie also – nun gegen die Ratifizierung gestimmt. In der Slowakei haben im Mai konservative NGOs daraufhin eine Petition initiiert, damit die slowakische Präsidentin aktiv wird und die Unterschrift des Landes zurückzieht. In Tschechien wurde die geplante Ratifizierung im Sommer auf rechten Druck von der Tagesordnung der Regierung genommen. Und im Juli, dem Höhepunkt der Anti-LGBT-Propaganda, kündigte der polnische Justizminister den Austritt aus der Konvention an. Seitdem gibt es in den vier Ländern Stillstand, die Thematik kann jedoch jederzeit aufgewärmt werden.
Umso wichtiger ist es, sich darüber im Klaren zu sein, was die Istanbul-Konvention eigentlich darstellt. Sie ist im Kern nicht mehr, aber auch nicht weniger als ein umfassendes Instrument, um die Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt zu beseitigen und die institutionellen Änderungen, die dafür notwendig sind, herbeizuführen.
Die Konvention stellt die biologische Zweigeschlechtlichkeit also nicht in Frage.
Während manche Feministinnen beklagen, dass die Konvention mit ihrer neutralen Definition der geschlechtsspezifischen Gewalt – „Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“ – nicht explizit benennt, dass diese ihre Wurzeln in patriarchalen Strukturen hat, die auch institutionell verankert sind, behaupten ihre Gegner das gegenteilige Problem: die Konvention sei zu feministisch und schnüre Konflikte zwischen Frauen und Männern.
Das ist einer der Gründe, warum konservative Kräfte – trotz des gesellschaftlichen Konsenses, dass Gewalt gegen Frauen schlecht ist – die Konvention bekämpfen. Sie betrachten die beiden Geschlechter als komplementär – also, dass sie grundsätzlich verschieden sind und einander ergänzen – was in der Praxis zur Aufrechterhaltung klassischer Rollenbilder führt. Die meisten Konservativen lehnen allerdings die Annahme ab, dass das komplementäre Verhältnis von Mann und Frau hierarchisch ist; und selbst wenn es so wäre, dass dies eine Ursache der häuslichen oder sexuellen Gewalt gegenüber Frauen darstelle. Hier haben wir sicher eine andere Vorstellung.
Es gibt aber einen weiteren Grund, warum Konservative dagegen sind – und damit sollten sich Progressive selbstkritisch auseinandersetzen. Die Konvention wird in den ostmitteleuropäischen Ländern von rechts hauptsächlich mit dem Argument angegriffen, dass sie die Auffassung vieler nicht-binärer Geschlechteridentitäten propagiere. Dabei wird angenommen, dass mit dem Begriff „Gender“ die sogenannte gefühlte Geschlechtsidentität gemeint sei.
Das bulgarische Verfassungsgericht erklärte zum Beispiel die Konvention als verfassungswidrig auf der Grundlage, dass das Genderkonzept auf „subjektiven Wahrnehmungen“ über das eigene Geschlecht beruhe und dass dies – wie der stellvertretende Ministerpräsident der rechten Partei VMRO formulierte – im bulgarischen Recht die Tür zur Einführung eines dritten Geschlechts öffne.
Dabei ist die Genderdefinition der Konvention klar: „Der Begriff ‚Geschlecht‘ [bezeichnet] die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht.“ Die Konvention stellt die biologische Zweigeschlechtlichkeit also nicht in Frage. Der rechte Vorwurf ist deshalb eine Verzerrung der Realität. Wenn sie nicht diesen Einwand hätten, würden die Rechten eine andere Grundlage zur Polarisierung und eine andere Begründung finden, die Konvention nicht zu ratifizieren.
Der rechte Vorwurf ist eine Verzerrung der Realität.
Dennoch kann man nicht so einfach behaupten – und das passiert auf progressiver Seite immer wieder –, dass der Vorwurf falsch wäre. Zwar ist er in Bezug auf die Konvention sicherlich falsch, aber Beispiele für die von den Rechten angeprangerte Genderdefinition gibt es in der Tat: In Folge der erfolgreichen Lobbyarbeit von LGBT-Organisationen steht in immer mehr EU-Dokumenten sowie LGBT-thematischen Sensibilisierungsmaterialien der Begriff „Gender“ für das subjektiv empfundene, gefühlte Geschlecht – also für die Geschlechtsidentität.
Diese Mehrdeutigkeit wird von progressiven Akteuren oftmals nicht gesehen. Sie behandeln die Definitionen der Istanbul-Konvention und der Queerpolitik als synonym – oder vermischen sie sogar. Die Mehrdeutigkeit wird dann oft im Namen der als konfliktfrei dargestellten Vielfalt zelebriert.
Genau diese nicht gesehene, bewusst verschmolzene – oder wegen des Diversitätsimperativs, der Widersprüche nicht zulässt, gar nicht als Problem anerkannte – Mehrdeutigkeit wird von den rechten Parteien instrumentalisiert. Wenn es um Geschlechterstereotypen geht – wie in der Istanbul-Konvention –, ist das für sie der erste Schritt zur Einführung von unzähligen Geschlechteridentitäten nach anglo-amerikanischem Vorbild. So wird dann ein legitimes progressives Ziel – das der Gleichstellung von Frauen und Männern – von den Rechten zu einem bloßen Vorwand erklärt, der das eigentliche Ziel (die Vielfalt gefühlter Geschlechteridentitäten zu propagieren) verschleiert.
Dabei ist es nicht das gleiche, ob man die Binarität der Geschlechterrollenzuschreibungen in Frage stellt (dass Frauen und Männer in hierarchischer Beziehung zueinander stehen) oder die Binarität der Geschlechter (dass das Geschlecht am Körper nicht ablesbar wäre, sondern nur eine Deutung – dementsprechend wären die subjektiven Identitäten bessere und gerechtere Indikatoren dafür, was das Geschlecht einer Person ist: Mann, Frau oder etwas anderes).
Queerfeminismus vertritt hier den zweiten Strang. Diese Auffassung kann jedoch sicherlich nicht als gesellschaftlicher oder gar globaler Konsens betrachtet werden. Selbst in den Ursprungsstaaten wie den USA, wo diese Theorie entwickelt wurde, ist dies eine Minderheitsmeinung. Wenn nun in Ländern, wo dieser Ansatz als Import gilt, diese Ansichtsweise als einzig gültiger Weg des Fortschrittes kommuniziert wird, wird dies schnell als ideologische Kolonisierung wahrgenommen – die von den Rechten leider klug genutzt wird.
Deshalb geht es bei Sensibilisierungsmaterialien und Märchenbüchern auch nicht nur um Vermittlung von Offenheit und Toleranz. Wir brauchen im progressiven Spektrum mehr kritische Debatten über vermeintlich emanzipativen und fortschrittlichen Forderungen – auch zum Inhalt von Geschlecht und Geschlechtergleichstellung –, bevor aller Raum dafür von den Rechten monopolisiert wird.