Am 12. September 2018 stimmt das Europäische Parlament über die EU-Urheberrechtsrichtlinie ab. Es handelt sich um die größte Änderung des europäischen Urheberrechts in den letzten zwanzig Jahren. Warum brauchen wir diese Reform?

Wir müssen die Richtlinie zum Urheberrecht aktualisieren, damit sie auch für das digitale Zeitalter gilt. Das Urheberrecht ist keine neue Entwicklung. Die ersten Gesetze dazu gab es in Europa bereits im 17. Jahrhundert. Sie bezogen sich ausschließlich auf Druckerzeugnisse.

Aber im digitalen Zeitalter verändert sich unser Konsum von Texten oder Musik. Also müssen wir gewährleisten, dass Autoren, bildende Künstler und Musiker, die unser kulturelles Leben bereichern, angemessen entlohnt werden für die Werke, die sie schaffen.

Aber gleichzeitig stellt sich die Frage: Wie bringen wir das mit den Grundrechten, die für uns selbstverständlich sind, in Einklang? Das ist das zentrale Problem - wie erreichen wir ein Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht im traditionellen Sinn und der Art, wie wir die Welt im digitalen Zeitalter gestalten wollen. Und im Moment sind wir dabei noch nicht wirklich am Ziel.

Der Schlüsselbegriff in diesem Zusammenhang ist die so genannte „Wertschöpfungslücke“. Gemeint ist der Unterschied zwischen der Entlohnung der Kreativen und den Gewinnen der Internetportale, die deren Werke zugänglich machen. Wie trägt die Reform dazu bei, diese Lücke zu schließen?

Je nach Sektor gibt es dazu verschiedene Ideen. Die Kreativen in der Musikindustrie behaupten, es gäbe eine Wertschöpfungslücke zwischen ihren früheren Einkünften und dem, was sie jetzt im digitalen Zeitalter bekommen. Aber die Musikindustrie hat sich in den letzten zwanzig Jahren an die digitale Welt angepasst, das sogenannte Streaming ist heute ein fester Bestandteil des Geschäftsmodells.

Das bedeutet aber natürlich nicht, dass man das Urheberrecht verletzen darf. Diese Interpretation wäre falsch. Die Frage ist daher, wie wir sicherstellen können, dass diese Musiker entlohnt werden und in der Online-Welt ihren fairen Anteil bekommen.

Im Verlagswesen ist das anders. Die Musikindustrie ist in der Entwicklung dem Verlagswesen etwa zwanzig Jahre voraus. So sind E-Books bis heute nicht so populär, wie dies von vielen erwartet wurde.

Sie meinen also, dass man dieses Thema nicht für die gesamte Kreativindustrie einheitlich regeln kann, sondern es in jedem Sektor unterschiedlich behandelt werden sollte?

Ich denke, der Begriff der Kreativindustrie ist sehr weit gefasst und wir müssen damit sehr vorsichtig sein. Ein Modell, das die Probleme eines Sektors löst, löst nicht automatisch auch die der anderen.

Generell glaube ich, die wahre Herausforderung des Zusammenpralls zwischen der analogen und der digitalen Welt liegt im Urheberrecht. Nehmen wir das Beispiel der sogenannten „Fake News“. Diese begleiten uns schon seit der Erfindung der Druckerpresse. Aber heute nehmen sie ein Ausmaß an, das noch nie dagewesen ist. Und das ist ein Problem, weil es sich direkt auf unsere Demokratie auswirkt.

Aber was können wir tun? Ich glaube nicht, dass wir das Problem der „Fake News“ dadurch lösen können, dass wir ein neues Presse- oder Verlagsrecht einführen. Aber gleichzeitig sind die Herausforderungen für die Verlage durchaus real. Und wir alle wollen qualitativ hochwertigen Journalismus.

Dies bringt uns zum umstrittenen Artikel 11 der Urheberrechtsreform, der auch als „Link Tax“ bezeichnet wird. Diese Maßnahme ähnelt einem Gesetz, das bereits jetzt in Deutschland gilt. Es sieht vor, dass für jeden Schnipsel eines Nachrichtentexts, der über die sozialen Medien oder Google News verbreitet wird, eine Lizenz erforderlich ist.

Dieser Artikel ist in keiner Weise gerechtfertigt. In Deutschland und Spanien ist der Vorschlag in der Praxis gescheitert – und die Einkünfte daraus kämen ohnehin nicht den Journalisten zugute. Auch muss es den Menschen möglich sein, Nachrichten im Internet auf vernünftige Weise lesen zu können. Also lautet die Frage vielmehr: Wie können wir die richtige Balance schaffen, um sicherzustellen, dass Journalisten fair bezahlt werden?

Die aktuelle Version der Urheberrechtsrichtlinie enthält so etwas wie die Regelung einer angemessenen Vergütung. Aber ich denke, wir sollten einfach hundert Prozent der Vergütung an die Journalisten geben. Wenn man schon eine Regel einführt, die den Verlagen neue Rechte gibt, sollten wir die Einkünfte daraus verwenden, um guten Journalismus zu fördern. Das Geld sollte nicht in die Gewinnmaschinerie der Verlage fließen. Diese sind ganz überwiegend nicht gemeinnützig, sondern Privatunternehmen.

Am 5. Juli dieses Jahres stand ein erster Vorschlag des Rechtsauschusses zum Urheberrecht kurz davor, in einen Trialog überzugehen – also in informelle Treffen des Europäischen Parlaments mit dem Europarat und der Kommission. Aber überraschenderweise hat das Parlament gegen diesen Vorschlag gestimmt. Warum?

Die meisten Menschen denken bei der EU-Gesetzgebung an einen gemeinsamen Entscheidungsprozess des Europäischen Parlaments und des EU-Rats. Aber in dieser Parlamentsperiode gehen wir sehr schnell zu den genannten Trialogen über. Dies sind kurzfristige Vereinbarungen, durch die der vollständige Mitentscheidungsprozess übergangen wird. Diese schnellen, einsamen Entscheidungen werden nun sogar zu solchen Themen wie der grundsätzlichen Änderung des Urheberrechts angestrebt. Dabei hat diese Regelung massiven Einfluss auf die Art und Weise, wie wir das Internet nutzen.

Deshalb bin ich sehr froh, dass diese Vorgehensweise am 5. Juli gestoppt wurde. Um über Schlüsselthemen wie die Portalhaftung und die Einführung neuer Rechte intensiv nachdenken zu können, brauchen wir Zeit.

Sie sprechen hier zwei Punkte an: Nicht nur über den Inhalt der Urheberrechtsreform sind Sie nicht ganz glücklich, sondern auch über den EU-Entscheidungsfindungsprozess.

Ich habe dagegen gestimmt, das Thema in den Trialog zu geben. Viele Menschen wurden an der Debatte nie beteiligt. Außerdem muss ich sagen, dass wir alle eine Vielzahl von Lobbyisten über uns ergehen lassen mussten, je nachdem, auf welcher Seite der Debatte wir standen.

Und in diesem Zusammenhang glaube ich, dass diese Lobbyarbeit - also die Art, wie gewisse Lobbyisten Zugang zu Entscheidungsträgern haben - etwas ist, mit dem sich das Europäische Parlament ganz grundsätzlich auseinandersetzen muss.

Im Moment bin ich mit der Art, wie in diesem Parlament Entscheidungen getroffen werden, nicht glücklich. Ich glaube, wir könnten viel transparenter sein. Ich habe über ein Jahr lang für den Binnenmarktausschuss gearbeitet. Der Binnenmarktausschuss teilt sich mit dem Rechtsausschuss die Verantwortung für die Urheberrechtsrichtlinie. Er wurde allerdings in der Praxis weitgehend ignoriert. Man kann aber nicht sagen, zwei Ausschüsse seien gemeinsam für etwas grundlegend Wichtiges verantwortlich und dann einen von ihnen ignorieren. Das geht nicht. Man muss versuchen, Kompromisse zu finden.

Sie sprechen sich auch gegen den Artikel 13 aus, einen weiteren umstrittenen Teil der Reform. Seine Kritiker sagen, er führe letztlich dazu, dass jede Internet-Plattform sogenannte „Upload-Filter“ verwenden müsse, um Datenverkehr zu verhindern, der Urheberrechte verletzt. Dies klingt fast nach dem Ende des freien Internets.

Bei Artikel 13 geht es letztlich um die Portalhaftung. Im Moment ist diese Haftung eingeschränkt. Wenn also jemand Inhalte auf ein Portal hochlädt, die das Urheberrecht verletzen, soll es ein System geben, das dies bemerkt und die Inhalte löscht.

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Urheberrechtsreform möchte, dass die Plattformen vollständig haftbar gemacht werden können. Aber um dies zu erreichen, müssen sie Filtertechniken verwenden, was bedeutet, dass unsere grundlegenden Freiheiten dramatisch beeinträchtigt werden.

Also bin ich mit dieser Sichtweise grundsätzlich nicht einverstanden und glaube, es darf keine allgemeine Verpflichtung zur Überwachung geben. Natürlich müssen wir das richtige Gleichgewicht finden, aber nicht auf Kosten grundlegender Freiheiten.

Es gibt neue und andere Methoden: Eine Lösung könnte sein, über so etwas wie eine Komplizenhaftung nachzudenken, die zwischen der eingeschränkten und der vollständigen Haftung liegt. Diese könnte sogar im Zuständigkeitsbereich der bereits bestehenden Gesetze liegen.

 

Die Fragen stellte Daniel Kopp.

Aus dem Englischen von Harald Eckhoff.