Das neue Gesetz zur Todesstrafe, das diese Woche in der Knesset verabschiedet wurde, dürfte vor dem Obersten Gerichtshof keinen Bestand haben. Die Liste seiner verfassungsrechtlichen Mängel ist lang; die zentralen stechen sofort ins Auge. Erstens wurde es nachlässig ausgearbeitet und ignoriert den Widerstand maßgeblicher Sicherheits- und Justizbehörden. Zweitens handelt es sich um ein rassistisches Gesetz: Für identische Taten erlaubt es die Hinrichtung palästinensischer Terroristen, nicht jedoch jüdischer. Drittens widerspricht es dem israelischen Verfassungsrecht, insbesondere dem Grundgesetz über die Menschenwürde und Freiheit, das den Schutz des Lebens – wie in entwickelten Demokratien üblich – ins Zentrum stellt. Viertens enthält das Gesetz Bestimmungen, die den Genfer Konventionen widersprechen und die an seiner Umsetzung Beteiligten – Militärkommandeure, Staatsanwälte und Richter – erheblichen internationalen Rechtsrisiken aussetzen könnten.
In der Geschichte Israels wurde die Todesstrafe bislang nur zweimal vollstreckt. Der erste Fall betraf den Ingenieur Meir Tobianski, der während des Unabhängigkeitskriegs von einem Feldgericht wegen angeblicher Kollaboration mit dem Feind hingerichtet wurde – später stellte sich seine Unschuld heraus. Im zweiten Fall wurde Adolf Eichmann nach einem eigens geschaffenen Gesetz zur Bestrafung von Nationalsozialisten und ihren Helfern zum Tode verurteilt.
Die aktuellen politischen Entwicklungen stehen im Kontext der Gräueltaten, die Hamas-Kämpfer am 7. Oktober begingen. Diese Ereignisse haben die Haltung von Sicherheitsbehörden und Regierung zur Todesstrafe verschoben. Derzeit wird an einem neuen Gesetz gearbeitet, das den Umgang mit den sogenannten Nukhba-Kämpfern der Hamas regeln soll. Ein solches Gesetz müsste jedoch auf einem breiten Konsens zwischen Koalition und Opposition sowie auf der Zustimmung der Sicherheits- und Justizbehörden beruhen. All dies fehlt dem Gesetz, das in dieser Woche verabschiedet wurde.
Selbst Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatte Vorbehalte, stimmte jedoch aus politischer Loyalität gegenüber seinen Koalitionspartnern dafür – insbesondere gegenüber dem Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir und dessen Partei Otzma Jehudit, die dem extremen, rassistischen und messianischen rechten Lager angehört.
Das neue Gesetz wird eher als politischer Wahlkampf wahrgenommen denn als ernsthafte rechtliche Maßnahme, die tatsächlich Terroristen an den Galgen bringen wird.
Ben-Gvir selbst nahm an den Ausschusssitzungen teil – vor allem um sich für den Wahlkampf seiner Partei in Szene zu setzen. So ließ er sich bereits im Gedenkraum für Hingerichtete fotografieren, ebenso bei polizeilichen Festnahmen. Ben-Gvir macht die Polizei nicht nur zu seiner privaten Miliz, sondern nutzt sie auch für politische Kampagnen. Entsprechend wird das neue Gesetz vielerorts eher als politischer Wahlkampf wahrgenommen denn als ernsthafte rechtliche Maßnahme, die tatsächlich Terroristen an den Galgen bringen wird. Derweil hat Israel jedoch bereits erheblichen internationalen Imageschaden erlitten – ein Umstand, der die jüdischen Fundamentalisten, die glauben, die göttliche Wahrheit gepachtet zu haben, offenbar nicht im Geringsten interessiert.
Der Knesset-Abgeordnete und Rabbiner Gilad Kariv von der Arbeitspartei, die inzwischen unter dem Namen Die Demokraten unter Führung von Jair Golan auftritt, wandte sich mit einer „dringenden und scharfen Warnung“ an den Militärgeneralstaatsanwalt, Generalmajor Itai Ofir. Kariv argumentiert, dass die extreme Ausgestaltung des Gesetzentwurfs gegen internationales Recht verstößt. Insbesondere verweist er auf Artikel 75 der Genfer Konvention, der „ausdrücklich festlegt“, dass ein Todesurteil erst sechs Monate nach seiner Verkündung vollstreckt werden darf und dass Verurteilten in keinem Fall das Recht auf Begnadigung verweigert werden darf.
Kariv benennt drei zentrale Widersprüche zum Völkerrecht: Das Gesetz sieht eine Vollstreckung innerhalb von 90 Tagen vor, während die Konvention mindestens ein halbes Jahr verlangt. Es schließt zudem das Begnadigungsrecht aus, das völkerrechtlich garantiert ist. Und es ignoriert die Festlegung der Konvention, dass die Verweigerung grundlegender Verfahrensrechte für Angeklagte vor Militärgerichten ein Kriegsverbrechen darstellt. „In seiner jetzigen Form“, so Kariv, „wird dies das erste Gesetz in der Geschichte des Staates Israel sein, dessen Bestimmungen dazu verpflichten, etwas zu tun, das nach internationalem Recht als Kriegsverbrechen definiert ist.“
Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss für nationale Sicherheit unter Vorsitz des Abgeordneten Zvika Fogel ausgearbeitet, einem Parteikollegen Ben-Gvirs, der mit der Verwirklichung von dessen politischem Wunschtraum betraut war. Während der Beratungen argumentierte der Abgeordnete Oded Forer von der Partei Israel Beitenu, der einen eigenen Entwurf eingebracht hatte, dass angesichts der Schwere der Todesstrafe festgelegt werden müsse, dass entsprechende Urteile nur von Gerichten verhängt werden, die aus Offizieren im Rang mindestens eines Oberstleutnants bestehen. Die Koalitionsmehrheit wischte diesen Vorschlag vom Tisch. „Ihr seid völlig entgleist“, rief die Abgeordnete Merav Ben Ari von der Partei Jesch Atid, „soll etwa auch ein Offizier im Rang eines Leutnants die Todesstrafe verhängen können?“
Auch das in der Genfer Konvention verankerte Begnadigungsrecht, das Forer ansprach, wurde von der Ausschussmehrheit in den Papierkorb geworfen. „Über den moralischen Aspekt hinaus“, warnt Kariv, „setzt diese rechtliche und operative Realität den Kommandeur des Zentralkommandos sowie Ermittler, Staatsanwälte und Richter einer klaren rechtlichen Gefahr aus und macht sie angreifbar für Verfahren in anderen Staaten und vor internationalen Tribunalen. Alle werden als Beteiligte an einem ausdrücklichen Verstoß gegen humanitäre Vorschriften gelten.“
Die Debatte über die Todesstrafe wird sowohl unter utilitaristischen als auch unter moralischen Gesichtspunkten geführt. In beiden Dimensionen lassen sich unzählige Argumente für und gegen ihre Anwendung anführen. Ein zentrales Gegenargument lautet, dass die Einführung der Todesstrafe in Israel israelische Gefangene und Geiseln – insbesondere Soldaten – der Gefahr aussetzen könnte, von der Gegenseite ebenfalls hingerichtet zu werden. Befürworter verweisen hingegen häufig auf die Vereinigten Staaten, die als eine der wenigen Demokratien an der Todesstrafe festhalten.
Doch auch in den USA verliert die Todesstrafe zunehmend an Unterstützung. In 23 Bundesstaaten wurde sie vollständig abgeschafft, in sechs ist sie ausgesetzt, und in 21 bleibt sie zulässig und wird praktiziert – hauptsächlich im Süden des Landes, der bis heute von der Tradition rassistischer Lynchjustiz geprägt ist. Insgesamt ist die Zahl der Hinrichtungen in den USA deutlich zurückgegangen und liegt in den letzten Jahren bei etwa 20 bis 30 jährlich. Nach Angaben von Amnesty International gehörten im Jahr 2024 – abgesehen von China, für das keine verlässlichen Zahlen vorliegen – Somalia, Jemen, Irak und Saudi-Arabien zu den Staaten mit den meisten vollstreckten Todesurteilen.




