Das vermeintliche Recht der Stärkeren ist zu einer Schwäche geworden. Militärische Großmächte wie die USA, Russland und Israel haben sich in den vergangenen Jahren zunehmend auf militärische Gewalt als Mittel zur Durchsetzung ihrer Interessen verlassen. In ihren Hauptstädten herrschte die Überzeugung, dass das Völkerrecht nutzlos oder sogar ein lästiges Hindernis sei.
Der amerikanische Verteidigungsminister Pete Hegseth schrieb vor seiner Ernennung etwa in einem Buch, amerikanische Soldaten sollten „nicht gemäß Regeln kämpfen, die ehrwürdige Männer in Mahagoniholz-Räumen vor 80 Jahren geschrieben haben“. In einer Weltordnung, in der Macht mit Gewalt durchgesetzt wird, ist kein Platz für das Kriegsvölkerrecht der Genfer Konventionen oder das Gewaltverbot der UN-Charta.
Die Politik der vergangenen Monate schien diese Haltung zu bestätigen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine, die genozidale Gewalt in Gaza, die militärische Intervention in Venezuela und der Krieg gegen den Iran sind Ausdruck einer groben Missachtung des Völkerrechts. Diese Entwicklungen ermöglichen einen Blick in eine dystopische Zukunft permanenter Kriegsgefahr, großen Leids und einer drohenden Weltwirtschaftskrise: So sähe eine Welt ohne Regeln aus. Gerade deshalb lohnt sich ein genauerer Blick auf die jüngsten Konflikte. Sie zeigen, dass militärische Überlegenheit zwar Kriege beginnen, politische Ordnung aber nicht ersetzen kann.
Inzwischen zeigt sich in diesen Konflikten nämlich, dass eine solche Weltordnung selbst für militärische Großmächte wie die USA, Russland und Israel schädlich und unhaltbar ist. Obwohl sie über größere Ressourcen und moderne Technik verfügen, gelingt es ihnen nicht, sich gegen Länder wie die Ukraine oder Iran durchzusetzen. Israel findet mit bloßer militärischer Gewalt keine Lösung für die Zukunft von Gaza und dem Nahen Osten. Russland könnte zu Verhandlungen gezwungen werden, die letztendlich in einem Abkommen münden würden. Und auch in Iran mussten die USA bereits zur völkerrechtlichen Praxis zurückkehren, weil sich der Konflikt letztlich nicht militärisch lösen ließ.
Das Iran-Abkommen beendete vorläufig die Gefechte – etwas, was militärisch nicht zu erreichen war.
Wie schnell selbst Großmächte ohne Regeln, Abkommen und internationale Institutionen an Grenzen stoßen, zeigt ausgerechnet Donald Trump. Im Januar verkündete der amerikanische Präsident noch, er „brauche internationales Recht nicht“. In einem Interview mit der New York Times erklärte er, die einzige Beschränkung seiner Macht seien seine eigenen moralischen Grundsätze. Trump rühmt sich der Abkehr von Völkerrecht und Multilateralismus. Er verwies auf die Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro, seine Pläne für die Übernahme von Grönland und die Luftschläge gegen das iranische Atomprogramm im vergangenen Jahr. Auf seinem Schreibtisch stand, während er sprach, ein Modell des drachenartigen B-2-Bombers, der dafür eingesetzt wurde.
Ein halbes Jahr später zeigt sich jedoch, dass selbst ein Politiker wie Trump letztlich nicht ohne das Völkerrecht auskommt. Im Juni unterzeichnete er ein Abkommen mit dem Iran, das die jüngsten Kampfhandlungen beenden sollte. Zwar bleiben nach dessen Abschluss noch viele Fragen offen und Teile der Vereinbarung vage, beispielsweise hinsichtlich der zukünftigen Schifffahrt durch die Straße von Hormus. Das Abkommen beendete jedoch vorläufig die Gefechte – etwas, was militärisch nicht zu erreichen war. Es legt gemeinsame Ziele, Vereinbarungen und Möglichkeiten ihrer Durchsetzung fest – genau das also, weshalb Staaten das Völkerrecht seit mehreren Jahrhunderten brauchen.
Warum ist das so? Weil Völkerrecht historisch nie nur als moralisches Projekt entstand, sondern auch als Instrument zur Organisation politischer Macht. Das moderne Völkerrecht wuchs im 19. Jahrhundert, weil es für Länder einfacher und effizienter war, gemeinsam dieselben Maßeinheiten zu verwenden oder Vereinbarungen über den Versand von Telegrammen zu treffen. Großmächte nutzten das Recht, um ihre imperialen Gebietsansprüche festzulegen und ihre Machtposition zu festigen. Bereits 1758 hatte der französische Philosoph Jean-Jacques Rousseau in seinem Werk Der Gesellschaftsvertrag erkannt, dass „der Stärkste nie stark genug ist, um immerdar Herr zu bleiben, wenn er seine Stärke nicht in Recht verwandelt“. Das Völkerrecht war nie nur ein Instrument von Idealisten, sondern immer auch ein Mittel der Macht.
Im Gegensatz zu einem „Vertrag“ impliziert der Titel Memorandum of Understanding zwischen den USA und Iran eine nichtbindende Vereinbarung. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das höchste UN-Gericht, entschied jedoch in den 1990er Jahren in einem Streitfall zwischen Katar und Bahrain, dass selbst das Protokoll einer Sitzung eine völkerrechtlich bindende Wirkung haben kann. Entscheidend ist nicht der Titel eines Dokuments, sondern die Absicht dahinter und seine Sprache. Politisch ist das entscheidend. Denn selbst eine Regierung, die internationale Regeln demonstrativ ablehnt, greift in der Krise wieder auf genau diese Instrumente zurück.
Die Art der Formulierungen im US-Iran-Deal deuten auf mehr als eine Absichtserklärung hin. Der Text benennt nicht allgemeine Absichten, sondern konkrete Schritte, zu denen sich beide Seiten verpflichten: das Ende der amerikanischen Seeblockade innerhalb von 30 Tagen und die Entwicklung eines Wiederaufbauplans in Höhe von 300 Milliarden US-Dollar, die Räumung von Seeminen durch den Iran und die Verwaltung des Verkehrs durch die Straße von Hormus gemeinsam mit dem Oman.
Das vermeintliche Recht des Stärkeren erweist sich deshalb zunehmend als strategische Schwäche.
Im Abkommen berufen sich die USA und der Iran sogar ausdrücklich auf das Völkerrecht. Mit der Zusage im ersten der 14 Punkte, keine militärische Gewalt mehr gegeneinander einzusetzen und von Drohungen abzusehen, kehren beide Länder zur Sprache und zu den Prinzipien der UN-Charta zurück, deren Kern das Gewaltverbot ist. Die Verwaltung der Straße von Hormus müsse, so Punkt fünf, „im Einklang mit dem internationalen Recht“ geschehen. Und der Umgang mit angereichertem Material, das für Atomenergie oder Nuklearwaffen verwendet werden kann, soll laut Punkt acht unter die Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde gestellt werden. Damit verlassen sich die Länder also auf die üblichen Instrumente des Völkerrechts.
Das Abkommen verpflichtet beide Seiten zu konkreten politischen Schritten: zum Gewaltverzicht, zur Regelung der Schifffahrt durch die Straße von Hormus und zur internationalen Kontrolle des iranischen Atomprogramms. Es verweist also ausgerechnet auf jene Instrumente – Vereinbarungen, internationale Aufsicht und gemeinsame Regeln –, deren Bedeutung die Trump-Regierung zuvor immer wieder bestritten hatte.
Trump hat bereits angekündigt, wieder schießen zu wollen und Bomben fallen zu lassen, sollte der Iran sich nicht an die Vereinbarungen halten. Eine Absage an den zukünftigen Einsatz von Gewalt ist das Abkommen damit nicht. Das vermeintliche Recht des Stärkeren erweist sich deshalb zunehmend als strategische Schwäche. Militärische Überlegenheit kann Gegner abschrecken oder Kriege beginnen. Dauerhafte politische Ordnung schafft sie nicht. Selbst Großmächte bleiben auf Regeln, Abkommen und internationales Recht angewiesen. Nicht trotz ihrer Macht, sondern gerade zu ihrer Absicherung.




